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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 6/2023
Mitteilungen anderer Behörden
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Kreisverwaltung Bad Kreuznach

Genehmigung eines Grundstücksrechtsgeschäftes

Über die Genehmigung der Veräußerung / des Tausches der/des nachstehenden Grundstücke(s) ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung:

Kellenbach

Gewann:

Langwies, Schiefersteinstraße

Nutzungsart:

Waldfläche, Wasserfläche,

Gebäude- und Freifläche

Fläche insgesamt:

2,0383 ha

Landwirte, Winzer oder Forstwirte, die zur Aufstockung Ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes bzw. der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen des Mitteilungsblattes bei der Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Referat 81, Postfach 1861, 55508 Bad Kreuznach, schriftlich bekunden.