Genehmigung eines Grundstücksrechtsgeschäftes
Über die Genehmigung der Veräußerung / des Tausches der/des nachstehenden Grundstücke(s) ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
| Gemarkung: | Kellenbach |
| Gewann: | Langwies, Schiefersteinstraße |
| Nutzungsart: | Waldfläche, Wasserfläche, Gebäude- und Freifläche |
| Fläche insgesamt: | 2,0383 ha |
Landwirte, Winzer oder Forstwirte, die zur Aufstockung Ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes bzw. der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen des Mitteilungsblattes bei der Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Referat 81, Postfach 1861, 55508 Bad Kreuznach, schriftlich bekunden.