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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 6/2025
Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Hochstetten-Dhaun

I. Grabstätten und Urnengrabstätten

1. Überlassung einer Grabstätte (1 Stelle)  —  200,-- €

2. Überlassung einer Wahlgrabstätte (2 Stellen)  —  300,-- €

3. Überlassung einer Urnenwahlgrabstätte (1 Stelle)  —  200,-- €

4. Überlassung einer Urnendoppelgrabstätte (2 Stellen)  —  300,-- €

5. Überlassung der ersten Urne in die Urnenwand

(inkl. Beschriftung)  —  850,-- €

6. Überlassung der zweiten Urne in die Urnenwand

(inkl. Beschriftung)  —  300,-- €

II. Ausheben und Schließen der Gräber

1. Grabstätten (Erdbestattung)  —  600,-- €

2. Urnengräber  —  200,-- €

III. Benutzung der Leichenhalle

Für die Aufbewahrung von Leichen und Urnen

bis zu 4 Tagen  —  75,-- €

IV. Abräumen von Grabstellen

Ausgenommen sind Grabstätten in der Urnenwand.

1. Urnengrabstätte  —  250,-- €

2. Wiesengrabstätte  —  250,-- €

3. Reihen- und Einzelwahlgrabstätte  —  300,-- €

4. Doppelwahlgrabstätte  —  400,-- €