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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 11.01.2024

1. Haushaltsvorberatungen 2024

Bürgermeister Thomas Jung wies vorab darauf hin, dass heute der Entwurf des Haushaltsplanes den Ratsmitgliedern vorgestellt werde und dabei die wichtigsten Punkte erläutert werden. In 14 Tagen fände eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses statt. Bis dahin hätten die Ratsmitglieder die Gelegenheit, sich den Entwurf in Ruhe anzuschauen. Dabei auftretende Fragen könnten dann entweder direkt mit der Finanzverwaltung oder den zuständigen Fachbereichsleitern telefonisch geklärt werden oder dann in der Sitzung gestellt werden.

Kämmerer Patrick Klein erläuterte danach die wesentlichsten Inhalte des Entwurfes und stellte dabei auch ausführlich die Bedarfsansätze der Ortsgemeinden vor.

2. Beschaffung eines Einsatzleitwagens (ELW 1)

Der vorhandene Einsatzleitwagen (ELW 1) muss ersatzbeschafft werden. Es ist damit zu rechnen, dass die Ersatzteilbeschaffung des Fahrzeuges aus dem Jahr 1990 schwieriger und die Reparaturen unwirtschaftlicher werden. Zeitgemäße, einsatztaktische Ergänzungen und Erneuerungen sind nicht mehr möglich. Der Einsatzleitwagen dient der Einsatzsteuerung, Einsatzstellenkommunikation und der Führungsunterstützung für den Einsatzleiter an der Einsatzstelle. Das Fahrzeug ist ausgestattet mit EDV und Kommunikationstechnik, welche nach 34 Jahren nicht mehr der heutigen Technik entspricht und fehlerhaft ist. Ein Einsatzwagen unterstützt Einsatztrupps bei der Führung und Koordination eines Einsatzes. Für Feuerwehren, Behörden und Organisationen ist die mobile Kommandozentrale ein unverzichtbares Instrument, um schwierige Einsatzsituationen kontrolliert, überschaubar und geordnet zu meistern.

Der Aufgabenbereich für Feuerwehren, abhängig von der konkreten Einsatzsituation, erstreckt sich über

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die Leitung des gesamten Einsatzablaufs

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im Transport und der Unterstützung des Einsatzleiters/Stabes

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im Transport von Führungsmaterialien

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in der Abwicklung des Funkverkehrs an der Einsatzstelle

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bis hin zur Abwicklung des Funkverkehrs zwischen der Einsatzstelle und einer höheren Führungseinrichtung

Gemäß der Feuerwehrverordnung Rheinland-Pfalz hat die Verbandsgemeinde die Pflicht ein ELW 1 vorzuhalten.

In der Verbandsgemeinderatssitzung am 15.12.2022 wurde beschlossen, dass der Bürgermeister mit dem Kreis Bad Kreuznach eine Vereinbarung abschließt, damit dieser die europaweite Ausschreibung für die Anschaffung eines ELW 1 vornehmen kann. Kosten für die Ausschreibung sind nicht angefallen.

Am 14.12.2023 fand die Submission für die Vergabe eines Einsatzleitwagen (ELW 1) statt.

Die Prüfung und Wertung ergab folgendes Ergebnis:

Brutto-Angebotssumme nachfolgender Bieter:

BOS Mobile Systeme GmbH & Co. KG 289.254,59 €

Bieter 2 378.491,01 €

Bieter 3 381.015,93 €

Die Vergabestelle überprüft die Angebote. Die Einspruchsfrist muss noch abgewartet werden.

Im Haushalt 2023 waren bereits für die Anschaffung des Einsatzleitwagens 225.000,00 € eingestellt. Die zusätzlichen Kosten für die Preissteigerung des ELW 1 in Höhe von 75.000,00 € werden nachträglich im Haushalt 2024 veranschlagt. Hierbei sind Kosten in Höhe von 6.000,00 € für unvorhergesehene und sinnvolle technische Verbesserungen während der Bauphase enthalten (etwa 2 % der Investitionssumme).

Die ADD Trier hat im Falle einer Förderung eine Zuwendung in Höhe von

39.000,00 € in Aussicht gestellt.

Beschluss:

Die Verbandsgemeinde Kirner Land beschließt den Auftrag für die Beschaffung eines Einsatzleitwagens (ELW 1) an den günstigsten Anbieter gemäß des Vergabevorschlages zu vergeben.

3. 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirn-Land

a) Beratung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangen Stellungnahmen und Anregungen; hier: Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun - Sondergebietsfläche PV-Freiflächenanalage "Itzbach-In den weißen Äckern Nord"

b) Beschluss über die Offenlage

a) Bedenken und Anregungen

Ratsmitglied Cornelia Dhonau-Wehner führte in einer Erklärung mehrere Gründe an, warum sie für dieses Vorhaben keine Verantwortung übernimmt.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zur 7. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes VG Kirn-Land, Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun - Sondergebietsfläche PV-Freiflächenanlage „Itzbach-In den weißen Äckern Nord“, wurde die Offenlage der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 16.10.2023 bis einschließlich 06.11.2023 durchgeführt.

Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen eingegeben und Anregungen bzw. Hinweise vorgebracht:

1.

Creos Deutschland GmbH

2.

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

3.

Westnetz GmbH

4.

Dienstleistungszentrum ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück

5.

Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Untere Denkmalschutzbehörde

6.

Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Klimaschutzbeauftragter

7.

Pfalzwerke Netz AG

8.

Stadtverwaltung Idar-Oberstein

9.

Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe

10.

Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Untere Landesplanungsbehörde

11.

Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Untere Naturschutzbehörde

12.

Landesamt für Geologie und Bergbau RLP

13.

Generaldirektion Kulturelles Erbe RLP - Landesarchäologie

14.

Forstamt Bad Sobernheim

15.

SGD Nord Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz

16.

Landwirtschaftskammer RLP

17.

Landesbetrieb Mobilität Bad Kreuznach

18.

Verbandsgemeindewerke Kirner Land

19.

Landesjagdverband RLP e.V.

20.

Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Untere Wasserbehörde

21.

Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Abfallwirtschaftsbetrieb

Die Behörden der lfd.-Nrn. 1-11, haben keine Einwände oder Hinweise vorgebracht.

Der Beschlussvorschlag über die Hinweise und Stellungnahmen der lfd. Nummern 12-21 beschloss der Verbandsgemeinderat.

b) Beschluss über die Offenlage

Der Verbandsgemeinderat beschloss die Verwaltung zu beauftragen, den Planentwurf gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats, mindestens jedoch 30 Tage, öffentlich auszulegen und die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange entsprechend zu beteiligen.

4. Annahme von Spenden, Sponsoringleistungen, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen

Der Verbandsgemeinderat stimmte der Annahme der folgenden Spenden zu:

Zu 5. Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen

Bürgermeister Thomas Jung gab die folgenden Sitzungstermine bekannt:

Donnerstag, 25. Januar, 18:00 Uhr - Haupt- und Finanzausschuss

Montag, 29. Januar, 17:00 Uhr - Beigeordnete und Fraktionsvorsitzende

Mittwoch, 7. Februar, 18:00 Uhr - Verbandsgemeinderat (Haushalt)

Dienstag, 5. März, 17:00 Uhr - Beigeordnete und Fraktionsvorsitzende

Dienstag, 19. März, 18:00 Uhr - Verbandsgemeinderat

Montag, 29. April, 17:00 Uhr - Beigeordnete und Fraktionsvorsitzende

Dienstag, 14. Mai, 18:00 Uhr - Verbandsgemeinderat

Schriftliche Anfragen lagen nicht vor. Mündliche Anfragen wurden in der Sitzung nicht gestellt.

6. Einwohnerfragestunde

Aus der Zuhörerschaft wurden keine Fragen gestellt.