Gemäß §§ 40, 27 Abs. 6 LKO wird folgende Tagesordnung für die Sitzung des Kreistages am 19.02.2024, um 14:30 Uhr, großer Sitzungssaal (1. OG) der Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Salinenstraße 47, 55543 Bad Kreuznach, bekannt gemacht:
Tagesordnung
| I. Öffentliche Sitzung: | |
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
| 2. | Einwohnerfragestunde |
| 3. | Auftragsvergaben |
| 3.1. Vergabe der Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in sämtlichen Liegenschaften des Landkreises Bad Kreuznach zum 01.04.2024 |
| 3.2. Auftragsvergabe über den Abschluss von Miet- und Wartungsverträgen für die Lieferung und Aufstellung von Arbeitsplatzdruckern und Kopiersystemen im Full-Service für mehrere Schulen in Trägerschaft des Landkreises Bad Kreuznach |
| 4. | Kreiswohnungsbaugesellschaft Landkreis Mainz-Bingen und Gewobau - Vorstellung |
| 5. | Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 25.01.2024 - Antrag "Regionales Netzwerk Wohnen" |
| 6. | Überarbeitung ÖPNV-Konzept für den Landkreis Bad Kreuznach |
| 6.1. Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.02.2024 "Änderungs-/Ergänzungsantrag zu TOP 6; Erweiterung der Busfahrten auf den Linien 244/245" |
| 7. | Teilnahme am Projekt des Landes Rheinland-Pfalz "Gemeindeschwesterplus" |
| 8. | Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende |
| 8.1. Antrag der CDU-Kreistagsfraktion vom 31.01.2024 "Einführung einer Geldkarte" |
| 8.2. Antrag der FDP-Kreistagsfraktion vom 31.01.2024 "Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge im Landkreis Bad Kreuznach" |
| 9. | Ergänzende Wahlen von Ausschussmitgliedern für verschiedene Kreisgremien |
| 9.1. Ergänzende Wahlen von Mitgliedern für den Kreisjugendhilfeausschuss des Landkreises Bad Kreuznach |
| 9.2. Ergänzende Wahlen für verschiedene Gremien - Nachbenennung der FDP-Kreistagsfraktion |
| 10. | Anfragen der Mitglieder und Öffentliche Mitteilungen |
| II. Nichtöffentliche Sitzung: | |
| 1. | Eröffnung der nichtöffentlichen Sitzung |
| 2. | Besetzung der Schulleiterstelle an der Schule am Ellerbach |
| 3. | Nichtöffentliche Mitteilungen |
Hinweis der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Bad Kreuznach zu den aktuellen Regelungen zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse für ukrainische Geflüchtete
Aufenthaltserlaubnisse von Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, werden durch Erlass der Bundesregierung automatisch verlängert und sind grundsätzlich bis zum 04. März 2025 gültig. Aus der Ukraine geflüchtete Personen mit einem Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz, welche nach dem 01.02.2024 ablaufen sind, benötigen daher zur Verlängerung keinen Termin bei der Ausländerbehörde.