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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirn-Land

Offenlage des Flächennutzungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), für die Teilbereiche:

Ortsgemeinde Hennweiler-Ruhewald

Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun-Gewerbegebiet

Ortsgemeinde Schwarzerden-Baugebiet Schodenacker

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung unter Beachtung des § 22 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 in der derzeit geltenden Fassung, hat der Verbandsgemeinderat

Kirner Land in der Sitzung am 17.07.2023, die 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirn-Land, beschlossen.

Die Entwürfe mit Planzeichnungen liegen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, auf die Dauer eines Monats, mindestens jedoch 30 Tage, und zwar vom 26.02.2024 bis einschließlich 09.04.2024, jeweils montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land, 55606 Kirn, Kirchstr. 3, Zimmer 3.22, aus.

Während dieser Zeit können von jedermann Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Planunterlagen haben wir im Internet unter https://www.kirner-land.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen zum Download zur Verfügung gestellt.