| 1.): | Wirtschaftsplan 2024 mit Entgeltkalkulation |
Werkleiter Stumm erläuterte den Wirtschaftsplan:
Nach § 15 der EigAnVO in der Fassung vom 05.10.1999 hat der Eigenbetrieb für jedes Wirtschaftsjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht.
Der Erfolgsplan muss alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres enthalten. Er ist mindestens wie die Gewinn- und Verlustrechnung (§ 24 Abs. 1 EigAnVO) zu gliedern.
Der Vermögensplan muss mindestens enthalten:
Die Stellenübersicht hat die im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen für Angestellte sowie Arbeiterinnen und Arbeiter zu enthalten. Beamtinnen und Beamte, die bei dem Eigenbetrieb beschäftigt werden, sind im Stellenplan der Gemeinde zu führen und in der Stellenübersicht des Eigenbetriebs nachrichtlich anzugeben.
Nach § 15 Abs. 2 Nr. 3 EigAnVO haben die Eigenbetriebe und Zweckverbände dem Wirtschaftsplan einen fünfjährigen Finanzplan beizufügen.
Im Finanzplan sind auf der Grundlage eines Investitionsprogrammes Umfang und Zusammensetzung der voraussichtlichen Ausgaben und die Deckungsmöglichkeiten darzustellen.
Das Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2028 ist als Anlage zum Wirtschaftsplan beigefügt.
Der nach den Vorschriften der EigAnVO von der Betriebsleitung erstellte Wirtschaftsplan soll nach Beratung des Werksauschusses dem Verbandsgemeinderat vorgelegt werden, damit dieser den Wirtschaftsplan 2024 und das darin beigefügte Investitionsprogramm beschließen kann.
Mittels Präsentationstechnik stellte Werkleiter Stumm den Wirtschaftsplan 2024 vor. Die Präsentation wird mit dem Protokoll nachgereicht. Die Preisanpassungen basierten auf den aktuellen Kenntnisständen. Im Einzelnen wurden die dem Wirtschaftsplan hinterlegten Prämissen vorgestellt.
Die in Betrieb genommenen Investitionen der vergangenen beiden Jahre würden sich ebenso wie die anziehenden Zinskonditionen negativ bemerkbar machen. Im Planwerk wären bei den Personalaufwendungen Tarifanpassungen von 5,5 Prozent sowie die geplanten Stellenanpassungen berücksichtigt. Die aufgezeigten Vorgaben führten zu Kostensteigerungen. Wegen der noch zu finalisierenden Flächenerhebung für die Abwasserbeseitigung, sei der angestrebten Gebührenstabilität in der Planung entsprochen worden. Die Entgeltkalkulation (siehe Anlage) zeige im Abwasserbereich daher ein negatives Ergebnis.
Als Letztes wurde vom Erfolgsplan die Entwicklung im Jahnbad vorgestellt. Mit 40.000 Besuchern würde sich bei unveränderten Preisen ein Defizitausgleich der Verbandsgemeinde von 468,3 T€ nach 466,7 T€ i. Vj. ergeben. Nach dem Erfolgsplan wurden die einzelnen Investitionsmaßnahmen aus dem Vermögensplan vorgestellt, um anschließend die Stellenübersicht mit geplant 54 Planstellen (+6) zu erläutern.
Ergänzend erläuterte Herr Stumm, dass aufgrund der weiterhin beiden parallel geführten ERP-Systeme ein vermehrter Arbeitsaufwand anfallen würde. Deshalb soll zeitnah ein einheitliches ERP-System eingeführt werden, was bereits auch im Investitionsplan 2023 vorgesehen war. Wegen der personell angespannten Situation der VG-Werke seien im Wirtschaftsplan zusätzlich drei Ausbildungsplätze eingestellt (1 Fachkraft für Abwassertechnik, 1 Fachkraft für Wasserversorgungstechnik, 1 Fach-angestellte/r für Bäderwesen). Für den altersbedingt ausscheidenden stellvertretenden Werkleiter sei der Headhunter beauftragt.
Anschließend beantwortete Werkleiter Stumm die Fragen der Ausschussmitglieder. Das Ausschlussmitglied Lorenz wünschte für künftige Wirtschaftsplanvorlagen eine detaillierte Auflistung der Erfolgspläne. Er vermisste die in vorangegangenen Jahren vorgelegten Entgeltkalkulationen (als Anlage beigefügt). Stv. Ausschussmitglied Schmidt machte deutlich, dass die in der Fusion angestrebte Vereinheitlichung der Wasserentgelte in einem Zeitraum von 2-3 Jahren zu bewerkstelligen sei.
Bezüglich der Investitionen im gemeinsamen Bereich für die Umrüstung auf Digital-Funk und LORAWAN merkte Werkleiter Stumm an, dass es sich hierbei um den internen Funkbetrieb handele.
Beschluss:
Der Werksausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat nachfolgende Punkte zu beschließen:
| 2.): | Sonstiges |
Werkleiter Stumm informierte, dass die Bearbeitung im Rahmen der Überprüfung und Anpassung des Wiederkehrenden Beitrags Niederschlagswasser (WKB NW) und die Neueinführung des Wiederkehrenden Beitrags Schmutzwasser (WKB SW) mit erheblichen Problemen behaften sei. Die vom beauftragten Dienstleister zur Verfügung gestellten Daten sind teilweise nicht korrekt.
Nachfolgend wurde die in drei Stufen geplante Vorgehensweise zur Bearbeitung der WKB-Bescheide vorgestellt.
Bezüglich des in den sozialen Medien aktuell protegierten Blogs zu dem „Musterwiderspruch“ würde eine Stellungnahme der VG-Werke im Mitteilungsblatt geschaltet.