Wahl eines Wehrleiters und evtl. eines stellvertretenden Wehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Kirner Land
Gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 2 LBKG sind der Wehrleiter und seine Vertreter durch die Wehrführer und Wehrführerinnen und Führer und Führerinnen mit Aufgaben, die mit denen der Wehrführung vergleichbar sind, zu wählen.
Es ergeht hiermit die Einladung zur Wahl eines Wehrleiters und evtl. eines stellvertretenden Wehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Kirner Land für Mittwoch, den 11. März 2026, 19:30 Uhr im Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Kirner Land, Bahnhofstraße 31 in Kirn.
Diese Wahl findet gemäß § 19 Abs. 4 LBKG in einer Versammlung aller Wahlberechtigten statt, zu der schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung nach § 27 Gemeindeordnung (GemO) durch den Bürgermeister oder einen Beauftragten einzuladen ist.
Die Wahl erfolgt mittels Stimmzettel in geheimer Wahl. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält.