Ein Einspruch gegen die Bescheide des Finanzamtes bzw. Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid durch die Gemeinde, haben keine aufschiebende Wirkung. Dies bedeutet, dass die Grundsteuer fristgerecht zum 15.02.2025 zu zahlen ist.
Bitte beachten Sie den Hinweis.
Bei Nichtzahlung wird die Forderung gebührenpflichtig gemahnt.