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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 8/2025
Mitteilungen der Ortsgemeinden
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​​​​​​​Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates Bärenbach vom 02.12.2024

1. Bekanntgabe der Betriebsergebnisse im Gemeindewald 2023

Der Revierförster stellte das Betriebsergebnis im Gemeindewald 2023 vor.

Der Ortsgemeinderat nahm von dem Betriebsergebnis Kenntnis.

2. Beratung und Beschluss des Forstwirtschaftsplans 2025

Der Forstwirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2025 wurde in der Sitzung durch den Revierförster vorgestellt.

Nach Beratung stimmte der Ortsgemeinderat dem Forstwirtschaftsplan 2025 zu.

3. Preisanpassung der Miete für das Bürgerhaus

Die Gebührenregelung zu den Benutzungsentgelte für das Bürgerhaus Bärenbach werden neu festgelegt.

Allgemeine Regelungen

1.

Für das Bürgerhaus ist eine Benutzungsordnung erlassen, in der die Rechte und Pflichten der Benutzer geregelt sind.

2.

Mit den einzelnen Nutzern werden schriftliche Benutzungsvereinbarungen abgeschlossen. Grundlage dafür ist die Benutzungsordnung sowie die vom Ortsgemeinderat beschlossene Gebührenregelung über die Benutzungsentgelte.

3.

Von der Ortsgemeinde ist ein Inventarverzeichnis erstellt. Vor und nach jeder Benutzung des Bürgerhauses hat eine Übergabe mit Bestätigung des mangelfreien Zustandes des Gebäudes sowie der Vollzähligkeit des Inventars zu erfolgen. Darüber ist ein Protokoll zu führen. Beschädigungen werden in Rechnung gestellt.

Großer Saal einschl. Küche und Thekenanlage

1.

Die Benutzungsentgelte gelten für drei Tage (den Nutzungstag, einen Tag vor und einen Tag danach). Für zusätzliche Nutzungstage wird ein Betrag von 50 Euro pro Tag erhoben.

2.

Auf private Feiern einheimischer Bürger wird ein Rabatt von 50% auf die Mietkosten gewährt.

3.

Einheimischen Vereinen wird pro Kalenderjahr die Miete für eine Veranstaltung erlassen.

4.

Bei der Nutzung der großen Melita-Kaffeemaschine erfolgt die Bedienung nur durch von der Ortsgemeinde autorisiertes Personal gegen eine Gebühr von 50 Euro.

5.

Die Grobreinigung (besenrein) hat jeweils durch den Benutzer zu erfolgen. Die Endreinigung erfolgt durch eine von der Ortsgemeinde beauftragte Person/en bzw. Firma. Hierfür wird eine Reinigungspauschale von 200 Euro fällig.

6.

Poltern am Bürgerhaus anlässlich von Polterabenden/Polterhochzeiten ist generell verboten.

4. Beschluss einer Hebesatzsatzung

Der Ortsgemeinderat beschloss, die der Einladung beigefügte Hebesatzsatzung zu erlassen.

Der Ortsgemeinderat beschloss mit geänderten Hebesätzen die Hebesatzung zu erlassen.

Zu § 2 der Beschlussvorlage gibt es folgende Änderung:

Die Gemeinde Bärenbach setzt die folgenden Hebesätze für das Jahr 2025 fest:

1. für die Grundsteuer

a.

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 345 v.H., geändert auf  — 250 v.H.

b.

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 465 v.H., geändert auf —  420 v.H.

2. für die Gewerbesteuer auf  — 380 v.H.

der Steuermessbeträge.

5. Anpassung und Erlass einer Hundesteuersatzung

Der Ortsgemeinderat beschloss, die überarbeitete Hundesteuersatzung, wie im Entwurf vorgelegt, mit dem in Krafttreten zum 01.01.2025.

6. Aufstellung des Bebauungsplans für das Teilgebiet in Bärenbach des Vorranggebietes Nr. 46 des ROP, Sondergebiet Windpark Bärenbach; Aufstellungsbeschluss

Der Ortsgemeinderat beschloss unter Beachtung des § 22 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz, in der derzeit geltenden Fassung, die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet in Bärenbach des Vorranggebietes Nr. 46 des ROP, mit der Bezeichnung „Sondergebiet Windpark Bärenbach“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB, in der derzeit geltenden Fassung. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die für ein Verfahren erforderlichen Vorprüfungen vorzunehmen und dass hierfür erforderliche Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Weiter wird beantragt, dass die Erweiterung in den neu zu erstellenden Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Kirner Land entsprechend Berücksichtigung findet. Sämtliche Kosten werden vom Antragsteller bzw. Projektierer übernommen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die nachfolgend aufgeführten Grundstücke: Gemarkung Bärenbach, Flur 6; Flurst.-Nrn. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31,32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 46, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58 Flur 7, Flurst.-Nrn. 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15/1, 17, 18,1 9,20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 47/1, 48, 49, 50, 51, 54/1, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 63/1, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 74, 75, 76, 77, 78, 79 Flur 8, Flurst.-Nrn. 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 117, 124, 129, 130, 131, 133, 134

7. Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen

Mitteilungen wurde keine gemacht. Fragen wurden keine gestellt.

8. Einwohnerfragestunde

Ein Anwohner stellte Fragen zum Wirtschaftsweg, Am Sportplatz Hoch im Bereich vom Friedhof in Bärenbach. Der Weg wurde saniert. Der Sachstand zu Abrechnung des Weges ist unklar. Zudem weist der Weg bereits Schäden auf. Die Anfrage wird durch den Vorsitzenden an die Verwaltung weitergegeben.

Anwohner stellten Fragen zu den wiederkehrenden Beiträgen. Diese wurden vom Vorsitzenden beantwortet.