Die Antragsfrist für die Teilnahme an der kostenlosen Ausleihe von Schulbüchern sowie von Arbeits- und Übungsheften endet am Mittwoch, 15.03.2023. Die Anträge müssen zwingend bis zu diesem Stichtag bei der Kreisverwaltung Bad Kreuznach eingegangen sein. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Anträge können nach vorheriger Terminvereinbarung in der Kreisverwaltung abgegeben werden.
Daneben besteht auch die Möglichkeit, die Anträge - mit Kopien der Einkommensnachweise - in den Briefkasten der Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Salinenstraße 47, einzuwerfen sowie per Post oder eingescannt als PDF-Datei per Mail (schulbuchausleihe@kreis-badkreuznach.de) an die Kreisverwaltung zu übermitteln.
Zudem ist es möglich, den Antrag online auf der Homepage der Kreisverwaltung, www.kreis-badkreuznach.de, zu stellen.
Hinweis: Zu den kreiseigenen Schulen des Landkreises Bad Kreuznach gehören:
Realschulen Plus: „Auf Kyrau“ und „Auf Halmen“ in Kirn, Realschule plus am Rotenfels in Bad Münster am Stein-Ebernburg, Crucenia Realschule plus Bad Kreuznach, Disibod-Realschule plus in Bad Sobernheim, Sonnenberg Realschule plus in Langenlonsheim, Realschule plus in Meisenheim, Realschule plus in Waldböckelheim, Realschule plus in Wallhausen
Gymnasien: An der Stadtmauer, Am Römerkastell, Lina-Hilger-Gymnasium in Bad Kreuznach, Gymnasium Kirn, Emanuel-Felke-Gymnasium in Bad Sobernheim
Integrierte Gesamtschulen: IGS in Bad Kreuznach, IGS in Stromberg
Berufsbildende Schulen: BBS Wirtschaft in Bad Kreuznach, BBS TGHS (Technik-Gewerbe-Hauswirtschaft-Sozialwesen) in Bad Kreuznach, Berufsbildende Schule in Kirn
Ansprechpartner für die Schulbuchausleihe bei der Kreisverwaltung sind:
Frau Qarizada (Tel.: 0671/803-1653) und Frau Langguth (Tel.: 0671/803-1664), jeweils Montag bis Freitag, 7.30 bis 12.30 Uhr.
Anträge auf Schulbuchausleihe für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen könne direkt bei der Stadtverwaltung Bad Kreuznach (für Grundschulen in der Stadt Bad Kreuznach) bzw. den jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltungen gestellt werden (seit diesem Jahr gilt dies auch für die Grundschule Wallhausen, bisher mussten diese Anträge an die Kreisverwaltung gerichtet werden).
Das Referat Landwirtschaft und Weinbau zieht innerhalb der Dienstgebäude der Kreisverwaltung um. Künftig wird dieser Bereich im Dienstgebäude in der Salinenstraße 54 zu finden sein. Der Umzug ist vom 8. bis 10. März 2023 geplant. Während dieser Zeit ist das Referat Landwirtschaft und Weinbau nicht erreichbar.
Über die Genehmigung der Veräußerung / des Tausches der/des nachstehenden Grundstücke(s) ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
| Gemarkung: | Schneppenbach | Gewann: Sangelset |
| Nutzungsart: | Landwirtschaftl. Fläche | Fläche insgesamt: 1,7922 ha |
Landwirte, Winzer oder Forstwirte, die zur Aufstockung Ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes bzw. der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen des Mitteilungsblattes bei der Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Referat 81, Postfach 1861, 55508 Bad Kreuznach, schriftlich bekunden.