1. Wirtschaftsplan 2023 mit Entgeltkalkulation
Beschluss:
Die Werkleitung wird beauftragt einen alternativen Wirtschaftsplan vorzulegen, auch mit der Konsequenz bestehende Gewinnvorträge abzubauen. Über den überarbeiteten und den vorgestellten Wirtschaftsplan soll in einer zeitnah abzuhaltenden Werksausschusssitzung abgestimmt werden.
Begründung:
Werkleiter Stumm erläuterte den Wirtschaftsplan:
Nach § 15 der EigAnVO in der Fassung vom 05.10.1999 hat der Eigenbetrieb für jedes Wirtschaftsjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht.
Der ERFOLGSPLAN muss alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres enthalten. Er ist mindestens wie die Gewinn- und Verlustrechnung (§ 24 Abs. 1 EigAnVO) zu gliedern.
Der VERMÖGENSPLAN muss mindestens enthalten:
| 1. | alle voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsjahres, die sich aus Anlageänderung (Erneuerung, Erweiterung, Neubau, Veräußerung) und aus der Kreditwirtschaft des Eigenbetriebes ergeben. |
| 2. | die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen. |
Die STELLENÜBERSICHT hat die im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen für Angestellte sowie Arbeiterinnen und Arbeiter zu enthalten. Beamtinnen und Beamte, die bei dem Eigenbetrieb beschäftigt werden, sind im Stellenplan der Gemeinde zu führen und in der Stellenübersicht des Eigenbetriebs nachrichtlich anzugeben.
Nach § 15 Abs. 2 Nr. 3 EigAnVO haben die Eigenbetriebe und Zweckverbände dem Wirtschaftsplan einen fünfjährigen Finanzplan beizufügen.
Im FINANZPLAN sind auf der Grundlage eines Investitionsprogrammes Umfang und Zusammensetzung der voraussichtlichen Ausgaben und die Deckungsmöglichkeiten darzustellen.
Das INVESTITIONSPROGRAMM für die Jahre 2023 bis 2027 ist als Anlage zum Wirtschaftsplan beigefügt.
Der nach den Vorschriften der EigAnVO von der Werkleitung erstellte Wirtschaftsplan soll nach Beratung des Werksauschusses dem Verbandsgemeinderat vorgelegt werden, damit dieser den Wirtschaftsplan 2023 und das darin beigefügte Investitionsprogramm beschließen kann.
Werkleiter Stumm stellte mittels Präsentationstechnik den Wirtschaftsplan 2023 vor. Er erklärte, dass die Präsentation nachgereicht werden kann. Die Preisanpassungen basierten auf den aktuellen Kenntnisständen; von den Lieferanten und Dienstleistern seien zeitnah Konditionen abgefragt worden. Im Einzelnen wurden die dem Wirtschaftsplan hinterlegten Prämissen vorgestellt, insbesondere die Stromaufwendungen seien infolge des Ukrainekrieges überproportional angestiegen. Die Vorkehrungen für einen eventuellen Black-Out wären in dem vorliegenden Zahlenwerk eingerechnet.
Die in Betrieb genommenen Investitionen der vergangenen beiden Jahre würden sich ebenso wie die anziehenden Zinskonditionen negativ bemerkbar machen. Im Planwerk wären bei den Personalaufwendungen Tarifanpassungen von fünf Prozent sowie Einmalzahlungen berücksichtigt. Sämtliche Vorgaben hätten zu den starken Kostensteigerungen geführt. Diese habe man in der Entgeltkalkulation berücksichtigen müssen, um keine negativen Ergebnisse auszuweisen.
Anhand einer Tabelle zeigte Werkleiter Stumm auf, dass sich die Verbandsgemeindewerke Kinder Land nach der vorgesehenen Preisanpassung weiterhin auf dem unveränderten 3. Rang zu den Vergleichswerken befinden.
Als Letztes wurde vom Erfolgsplan die Entwicklung im Jahnbad vorgestellt. Mit 40.000 Besuchern würde sich bei unveränderten Preisen ein Defizitausgleich der Verbandsgemeinde von 466,7 T€ ergeben. Nach dem Erfolgsplan wurden die einzelnen Investitionsmaßnahmen aus dem Vermögensplan vorgestellt, um anschließend die Stellenübersicht mit geplant 47 Planstellen zu erläutern.
Anschließend beantwortete Werkleiter Stumm die Fragen der Ausschussmitglieder.
Werksausschuss Mitglied Schlarb wollte wissen, wie sich die überproportionale Preiserhöhung bei den Strompreisen ergeben hätte. Die Bündelausschreibung des Gemeinde- und Städtebundes habe einen Strompreis von über 0,60 € ergeben. Bei der Bündelausschreibung habe lediglich ein Anbieter angeboten. Dieser habe den Zuschlag erhalten. Im Planansatz wäre bereits die von der Bundesregierung beschlossene Strompreisbremse berücksichtigt.
Danach diskutierte das Gremium die vorgeschlagenen Preisanpassungen der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung ausführlich. Eine Preisanpassung in einer Höhe von 25 % sei zum aktuellen Zeitpunkt schwer zu erklären, merkte Herr Lorenz an. Erst im vergangenen Jahr seien Preisanpassungen vorgenommen worden. Es folgte ein ausführlicher Gedankenaustausch zwischen den Aufsichtsratsmitgliedern.
Bürgermeister Jung und die beiden Vertreter der Werkleitung machten darauf aufmerksam, dass insbesondere die getätigten Investitionen als auch die kommunizierten Kostensteigerungen sich im Planwerk niedergeschlagen hätten. Die anstehenden und für das Planungsjahr vorgesehenen Investitionen würden erst in den Folgejahren nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Maßnahmen zu ansatzfähigen Ausgaben führen.
Nach einer fünfminütigen Pause wurde sich weiter besprochen.
Das Gremium einigte sich auf eine geänderte Beschlussfassung.
2. Auftragsvergabe: SHB Heimweiler - Los 3 Erneuerung der überörtlichen Wasserleitung, Nachtrag für zusätzliche Leistungen/Provisorien zur Aufrechterhaltung der Wasserversorgung und des Schwerlastverkehrs
Beschluss:
Der Werksausschuss stimmt dem Nachtragsangebots in Höhe von 29.170,75 €/netto der ArGe A. Schwarz GmbH/Eiffage Infra-Südwest GmbH für deren zusätzlichen Leistungen zu.
Begründung:
Werkleiter Stumm erläuterte, dass die ArGe A. Schwarz GmbH / Eiffage Infra-Südwest GmbH am 06.05.2021 für die Erneuerung der Steig- und Fallleitungen beauftragt wurde.
Es wurden zusätzliche Leistungen durch die ArGe A. Schwarz GmbH / Eiffage Infra-Südwest GmbH zur Aufrechterhaltung der Wasserversorgung - sowohl der GRUWA-Leitung als auch der Ortsnetzleitung - erbracht. Außerdem waren diverse zusätzliche Provisorien im „Meckenbacher Weg“, „Lohweg“ sowie in der „Oberen Ritsch“ während des Projektablaufs zur Gewährleistung des Schwerlastverkehrs erforderlich.
Die Werkleitung der Verbandsgemeindewerke Kirner Land empfahl dem Werksausschuss, der ArGe A. Schwarz GmbH / Eiffage Infra-Südwest GmbH den Auftrag für die zusätzlichen Leistungen des Nachtragsangebots in Höhe von 29.170,75 €/netto im Nachtrag zu erteilen.
3. Fragen und Antworten
Die Frage von Werksausschussmitglied Jörg Schäfer bzgl. der Info-Veranstaltung „Trinkwasserversorgung im Kirner Land“ der Verbandsgemeinde Kirner Land und Verbandsgemeindewerke am 14. Januar 2023 im Dorfgemeinschaftshaus Heimweiler beantwortete Bürgermeister Jung. Die Veranstaltung mit der aus den Medien bekannten Gartenexpertin Heike Boomgarden wäre mit schätzungsweise 80 bis 90 Teilnehmern gut besucht gewesen. Es habe ein reger Austausch stattgefunden und von Seiten der Bürgerschaft seien viele Fragen an die Werke herangetragen worden. Im Anschluss an die Veranstaltung wäre ein Fragebogen vom Bürgermeister der Gemeinde Heimweiler an die Veranstaltung übergeben worden, der sich in Bearbeitung befände.