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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 9/2024
Mitteilungen anderer Behörden
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Aufgebot 6 II 1/24

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Aufgebot

Herr Klaus Deutschmann, Hochstetten-Dhaun, Frau Petra Wittke, Erbes-Büdesheim und Frau Klementine Deutschmann, Kirn haben den Antrag auf Ausschluss unbekannter Grundpfandrechtsgläubiger bei Gericht eingereicht.

Bei dem Grundpfandrecht handelt es sich um die im Grundbuch des Amtsgerichts Bad Sobernheim, Gemarkung Kallenfels, Blatt 488. Bezeichnung: Kallenfelser Straße 112, in Abteilung III Nr. 1 eingetragene Grundschuld zu 41.200,00 DM.

Eingetragener Grundpfandrechtsgläubiger laut Grundbucheintrag:

BHW-Bausparkasse Beamtenheimstättenwerk Gemeinnützige Bausparkasse für den öffentichen Dienst Gesellschaft m.B.H.

Hameln

Der Grundpfandrechtsgläubiger wird aufgefordert, seine Rechte spätestens bis zu dem 20.06.2024 vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim anzumelden, da ansonsten seine Ausschließung der Gläubigerrechte erfolgen und der Grundstückseigentümer das Grundpfandrecht erwerben kann.

Bad Sobernheim, 20.02.2024 — 
Amtsgericht Bad Sobernheim — 
6 II 1/24 —