Titel Logo
Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 9/2025
Mitteilungen der Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Limbach

Aufgrund von Beschwerden über die Verschmutzung der Gehwege, Waldwege und Radwege durch Hundekot, Pferdemist und anderen Hinterlassenschaften wird hiermit auf die Gefahrenabwehrverordnung und die Straßenverkehrsordnung hingewiesen.

Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen dürfen Hunde nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern.

Halter und Führer von Hunden müssen dafür sorgen, dass diese öffentliche Anlagen und öffentliche Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigen. Zur unverzüglichen Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise verpflichtet.

Verschmutzungen durch Hundekot bieten einen unerfreulichen Anblick und belästigen die Bevölkerung.

Wir fordern alle Hundebesitzer auf, im Interesse aller Betroffenen den Hundekot ordnungsgemäß zu entsorgen.

Wer auf öffentlichen Verkehrsflächen reitet und sein Tier verunreinigt diese, ist nach der Straßenverkehrsordnung und dem Landesstraßengesetz verpflichtet, den Kot unverzüglich und vollständig zu beseitigen.

Bei Zuwiderhandlungen handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die bei der Verbandsgemeinde Kirner Land zur Anzeige gebracht werden kann.

Verbandsgemeinde Kirner Land
-Ordnungsbehörde-

Dies betrifft insbesondere den örtlichen Spielplatz am Dorfmittelpunkt. Dieses Gelände sollten Hundehalter für ihre Spaziergänge meiden.

Friedrich Kreuzer,
Ortsbürgermeister