In nur 18 Monaten wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter in Kraft treten. Leider sind noch viele Fragen – insbesondere wie die Ferienbetreuung umgesetzt werden soll – ungeklärt. Ohne verbindlichen Rechtsrahmen für Baumaßnahmen, Personalgewinnung und ÖPNV-Anpassungen werden wir hier nicht im erforderlichen Tempo vorankommen, da die Eltern im August 2026 ein Betreuungsangebot erwarten werden. Die Landkreise müssen organisatorisch vorangehen, damit den Eltern ein verlässliches Betreuungsangebot garantiert werden kann. Der Rechtsanspruch wurde von Bund und Ländern trotz der wiederholten Warnungen der Kommunen, dass sowohl das notwendige Personal als auch eine ausreichende Finanzierung fehlen, beschlossen.
Nun zeigen sich die absehbaren Umsetzungshindernisse. Es ist nicht akzeptabel, dass Städte und Gemeinden allein für Entscheidungen haften müssen, die sie nicht getroffen haben.