1.): Wirtschaftsplan 2026 mit Entgeltkalkulation
Nach § 15 der EigAnVO in der Fassung vom 05.10.1999 hat der Eigenbetrieb für jedes Wirtschaftsjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht.
Der Erfolgsplan muss alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres enthalten. Er ist mindestens wie die Gewinn- und Verlustrechnung (§ 24 Abs. 1 EigAnVO) zu gliedern.
Der Vermögensplan muss mindestens enthalten:
| 1. | alle voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsjahres, die sich aus Anlageänderung (Erneuerung, Erweiterung, Neubau, Veräußerung) und aus der Kreditwirtschaft des Eigenbetriebes ergeben. |
| 2. | die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen. |
Die Stellenübersicht hat die im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen für Angestellte sowie Arbeiterinnen und Arbeiter zu enthalten. Beamtinnen und Beamte, die bei dem Eigenbetrieb beschäftigt werden, sind im Stellenplan der Gemeinde zu führen und in der Stellenübersicht des Eigenbetriebs nachrichtlich anzugeben.
Nach § 15 Abs. 2 Nr. 3 EigAnVO haben die Eigenbetriebe und Zweckverbände dem Wirtschaftsplan einen fünfjährigen Finanzplan beizufügen. Das erste Planungsjahr ist das Jahr 2026.
Im Finanzplan sind auf der Grundlage eines Investitionsprogrammes Umfang und Zusammensetzung der voraussichtlichen Ausgaben und die Deckungsmöglichkeiten darzustellen.
Das Investitionsprogramm für die Jahre 2026 bis 2030 ist als Anlage zum Wirtschaftsplan beigefügt.
Der nach diesen Vorschriften von der Werkleitung erstellte Wirtschaftsplan wird zur Beratung vorgelegt.
Auf die Begründung zum Erfolgsplan und zum Vermögensplan wird hingewiesen.
Ebenfalls dem Protokoll beigefügt sind die Statements der SPD und AfD, die im Werkausschuss verlesen wurden.
Beschluss:
Der Werkausschuss empfahl dem Verbandsgemeinderat nachfolgende Punkte zu beschließen:
Den Wirtschaftsplan 2026 entsprechend dem beigefügten Entwurf und das dem Wirtschaftsplan beigefügte Investitionsprogramm.
2.): Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen
Werkleiter Jochen Stumm informierte über den Neubau des Hochbehälters Steinenberg. Ebenso informierte er über Submissionsergebnisse zum Kirn-Hahnenbachdüker und zur Leitungserneuerung Kirchstraße und Lindenstraße. Beide Mitteilungen sind als Anlage diesem Protokoll beigefügt.