1.): Wirtschaftsplan 2026 mit Entgeltkalkulation
Nach § 15 der EigAnVO in der Fassung vom 05.10.1999 hat der Eigenbetrieb für jedes Wirtschaftsjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht.
Der Erfolgsplan muss alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres enthalten. Er ist mindestens wie die Gewinn- und Verlustrechnung (§ 24 Abs. 1 EigAnVO) zu gliedern.
Der Vermögensplan muss mindestens enthalten:
| 1. | alle voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsjahres, die sich aus Anlageänderung (Erneuerung, Erweiterung, Neubau, Veräußerung) und aus der Kreditwirtschaft des Eigenbetriebes ergeben |
| 2. | die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen |
Die Stellenübersicht hat die im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen für Angestellte sowie Arbeiterinnen und Arbeiter zu enthalten. Beamtinnen und Beamte, die bei dem Eigenbetrieb beschäftigt werden, sind im Stellenplan der Gemeinde zu führen und in der Stellenübersicht des Eigenbetriebs nachrichtlich anzugeben.
Nach § 15 Abs. 2 Nr. 3 EigAnVO haben die Eigenbetriebe und Zweckverbände dem Wirtschaftsplan einen fünfjährigen Finanzplan beizufügen. Das erste Planungsjahr ist das Jahr 2026.
Im Finanzplan sind auf der Grundlage eines Investitionsprogrammes Umfang und Zusammensetzung der voraussichtlichen Ausgaben und die Deckungsmöglichkeiten darzustellen.
Das Investitionsprogramm für die Jahre 2026 bis 2030 ist als Anlage zum Wirtschaftsplan beigefügt.
Der nach diesen Vorschriften von der Werkleitung erstellte Wirtschaftsplan wird zur Beratung vorgelegt.
Auf die Begründung zum Erfolgsplan und zum Vermögensplan wird hingewiesen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat folgt der Empfehlung des Werkausschusses und beschließt, den Wirtschaftsplan 2026 entsprechend dem der Vorlage beigefügten Entwurf, und das dem Wirtschaftsplan beigefügte Investitionsprogramm, einschl. der Anlagen 2 - 5 (Entgeltkalkulation Wasserversorgung, Entgeltkalkulation Abwasserbeseitigung, Entgeltkalkulation Jahnbad, Entgeltaufkommen Jahnbad).
2.): Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges für den VG-Bauhof
Das derzeitige Bauhof-Fahrzeug, Citroen Jumper (KH-VG 100, Rot), weist gravierende Mängel auf. Der Motor macht starke Probleme. Dazu ist der Anlasser defekt, die Reifen sind abgefahren und der Rost am Unterboden ist stark fortgeschritten.
Mögliche Antriebsarten des Ersatzfahrzeuges wurden geprüft. Im Haupt- und Finanzausschuss wurde bereits über die Anschaffung eines neuen Fahrzeuges beraten und diskutiert. Aufgrund der Eignung für den Schlosser wurde ein E-Fahrzeug bevorzugt.
Auf Grund der Wirtschaftlichkeit wird ein Kauf des Fahrzeugs einem Leasing vorgezogen.
Im Haushalt der Verbandsgemeinde werden für das Haushaltsjahr 2026 45.000,00 Euro für eine Ersatzbeschaffung inkl. Fahrzeugausbau vorgesehen.
Das alte Fahrzeug mit Baujahr 2013 hat eine Laufleistung von 130.000 km.
Die Reparatur wird auf 6.500,00 Euro geschätzt und ist somit ein Totalschaden.
Es wurden drei Angebote angefordert und eingeholt:
- Angebot 1. 41.447,47 Euro Toyota Proace E (Autohaus Dinig)
- Angebot 2. 46.249,00 Euro Opel Vivaro
- Angebot 3. Kein Angebot abgegeben
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmt der Anschaffung des Toyota Proace Elektro zum Angebotspreis von 41.447,47 Euro brutto des Autohauses Dinig aus Hochstetten-Dhaun zu.
Bürgermeister Thomas Jung wird ermächtigt, den Kaufvertrag zu unterschreiben und die Verwaltung wird beauftragt, den Kauf abzuwickeln.
3.): Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Kirner Land; -Beratung und Beschlussfassung-
Zum 12.06.2025 ist die neue Landesverordnung über die Stundensätze für Feuerwehr- und weitere Einsatzfahrzeuge in Kraft getreten. Mit dieser Regelung wurden landesweit einheitliche Pauschalbeträge eingeführt, die ab diesem Zeitpunkt für alle kommunalen Aufgabenträger in Rheinland-Pfalz verbindlich anzuwenden sind.
Mit Einführung dieser Verordnung wird eine langjährige Forderung der Kommunen umgesetzt. Die landesweit einheitlichen Stundensätze stellen sicher, dass alle Kommunen identische Kostensätze zugrunde legen und auf eigene, individuelle Berechnungen verzichten können. Dies vereinfacht die Verwaltungsabläufe erheblich und reduziert den Aufwand bei der Abrechnung kostenpflichtiger Feuerwehreinsätze.
Die Verordnung gilt für nahezu alle bei den rheinland-pfälzischen Feuerwehren eingesetzten normgerechten Fahrzeuge sowie für sonstige nach technischen Richtlinien des Landes zugelassene -nicht genormte- Feuerwehrfahrzeuge und bundeseigene Katastrophenschutzfahrzeuge. Für Feuerwehrfahrzeuge, die nicht Bestandteil der Verordnung sind, bleibt die Festsetzung der Stundensätze weiterhin Aufgabe der kommunalen Aufgabenträger im Rahmen einer Satzung. Im Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land betrifft dies lediglich eine geringe Anzahl von Fahrzeugen.
Auf Grundlage der neuen Landesverordnung sowie der Novellierung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes vom 17.06.2025 wurde durch eine Arbeitsgruppe des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz in Zusammenarbeit mit dem Ministerium des Innern und für Sport am 22.09.2025 ein neues Satzungsmuster zum Kostenersatz und zur Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr veröffentlicht und den Aufgabenträgern zur Verfügung gestellt.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat Kirner Land beschließt die Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Kirner Land vom 29.01.2026.
4.): Nebentätigkeiten und Ehrenämter von Bürgermeister Thomas Jung und dem 1. Beigeordneten Hans Helmut Döbell
Bürgermeister Thomas Jung unterrichtete gemäß § 119 Absatz 3 LBG über Art und Umfang seiner innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im Jahre 2025 wie folgt:
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| Nebentätigkeit/ Ehrenamt | Art/Umfang | Vergütung |
| 1 | Freunde und Förderer der Musikschule Kirn-Meisenheim-Bad Sobernheim e.V. | 1. Vorsitzender | keine |
| 2 | Musikschule Kirn-Meisenheim-Bad Sobernheim | Vorsitzender | keine |
| 3 | Interessengemeinschaft B41 | Mitglied | keine |
| 4 | Kommunale Holzvermarktungsgesellschaft Hunsrück-Mittelrhein | Mitglied im Beirat | keine |
| 5 | Wirtschaftsförderung LandkreisBad Kreuznach Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) | Mitglied im Beirat | keine |
| 6 | Zweckverband Schloss Dhaun | Geschäftsführer | keine |
| 7 | Westenergie AG Kommunalbeirat | Mitglied | keine |
| 8 | Trägerverein Naturpark Soonwald-Nahe e.V. | Beisitzer im Vorstand | keine |
| 9 | Ulrich-Fabry-Stiftung | Vorsitzender | keine |
| 10 | Lokale Aktionsgruppe (LAG) Hunsrück | Mitglied im Entscheidungsgremium | keine |
| 11 | Lokale Aktionsgruppe (LAG) Soonwald-Nahe | Mitglied im Entscheidungsgremium | keine |
| 12 | AG für Heimatgeschichte und Genealogie des Nahe-Hunsrück-Raumes | Beisitzer im Vorstand | keine |
| 13 | Kreis Bad Kreuznach: a) Kreistag b) AG Jugendhilfeplanung c) Koordinierungsbeirat Abfallkooperation d) Kreisausschuss e) Werkausschuss f) Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe g) Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Nahe | a) Mitglied b) Ausschussmitglied c) Beiratsmitglied d) Ausschussmitglied e) Ausschussmitglied f) Mitglied/Vertreter Landkreis g) Mitglied/Vertreter Landkreis | Grundbetrag 1 x 50,- EUR monatlich + Sitzungsgeld pro Sitzung 40,- EUR |
| 14 | Kirner Land aktive Region e.V. (KLAR e.V.) | Geborenes Mitglied im Vorstand | keine |
| 15 | Förderverein Lützelsoon zur Unterstützung krebskranker und notleidender Kinder und deren Familien e.V. | 2. Vorsitzender | keine |
| 16 | Soonwaldstiftung "Hilfe für Kinder in Not" | 2. Vorsitzender | keine |
| 17 | Soonwaldkicker | Teamleiter | keine |
| 18 | Jugendförderverein Kirner Land e.V. | 2. Vorsitzender | keine |
Im Anschluss unterrichte Beigeordneter Hans Helmut Döbell ebenfalls gemäß § 119 Absatz 3 LBG über Art und Umfang seiner innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im Jahre 2025 wie folgt:
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| Kommune/Verein/ Institution | Art/Umfang | Vergütung |
| 1 | Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun | Ortsbürgermeister | 16.647.48 € Netto |
| 2 | Jagdgenossenschaft | Vorsitzender | keine |
| 3 | Verbandsgemeinde Kirner Land | 1. Beigeordneter | 4.207,58 € Netto |
| 4 | Ulrich Fabry Stiftung | Mitglied im Vorstand | keine |
| 5 | Zweckverband Schloss Dhaun | Mitglied | Sitzungsgeld pro Sitzung 20,00 € |
| 6 | Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz: a) Ausschuss der ehrenamtlichen Stadt- und Ortsbürgermeister b) Kreisgruppe | a) Mitglied b) Vorstand | Sitzungsgeld pro Sitzung 40,00 € |
| 7 | Amtsgericht Bad Kreuznach | Schöffe | Sitzungsgeld 7,00 € / Stunde |
| 8 | Verwaltungsgericht Koblenz | Schöffe | Sitzungsgeld 7,00 € / Stunde |
| 9 | SPD Gemeindeverband Kirner Land | Mitglied im Vorstand | keine |
| 10 | SPD OV Hochstetten-Dhaun / Meckenbach | Vorsitzender | keine |
| 11 | SPD Landesparteirat | Stellv. Mitglied | keine |
| 12 | Musik- und Unterhaltungsverein 1951 Hochstetten e.V. | Beisitzer | keine |
| 13 | Förderverein der Stiftskirche St. Johannisberg e.V. | 2. Vorsitzender | keine |
| 14 | Kultur- und Weinbotschafter der Nahe | 2. Vorsitzender | keine |
| 15 | Bürgerinitiative „Bündnis für Sicherheit Landkreis Bad Kreuznach e.V. „ | Beisitzer im Vorstand | keine |
5.): Annahme von Spenden, Sponsoringleistungen, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen
| Spender | Betrag in Euro | Verwendungszweck |
| Dr. Wolfgang und Anita Bürkle Stiftung | 10.000,00 | Herbstferienprogramm 2025 |
| Kirner Privatbrauerei Ph. & C. Andres GmbH & Co. KG, Kirn | 8.250,00 | 5 Gärtanks zur Verwendung als Reservetanks für Löschwasser |
Der Verbandsgemeinderat stimmte der Annahme der oben genannten Spenden zu.
6.): Einwohnerfragestunde
Ein Einwohner wollte wissen, wann die Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) „Energieprojekte Kirner Land“ startet. Bürgermeister Thomas Jung teilte mit, dass noch im ersten Halbjahr 2026 die konstituierende Sitzung stattfinden kann.
7.): Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen
Es lagen keine schriftlichen Anfragen vor.
Bürgermeister Thomas Jung gab bekannt, dass
Fraktionsvorsitzende Cornelia Dhonau-Wehner erinnerte an die von der Kreisverwaltung versprochene Vorstellung einer Potentialanalyse für PV-Freiflächenanlagen sowie eines Gesamtkonzeptes. Bürgermeister Thomas Jung konnte mitteilen, dass die Vorstellung im ersten Quartal geplant sei.
Der Vorsitzende schloss den öffentlichen Teil der Sitzung und eröffnete nach einer 5-minütigen Unterbrechung den nicht öffentlichen Teil.