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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 9/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 29.01.2026

1.): Wirtschaftsplan 2026 mit Entgeltkalkulation

Nach § 15 der EigAnVO in der Fassung vom 05.10.1999 hat der Eigenbetrieb für jedes Wirtschaftsjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht.

Der Erfolgsplan muss alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres enthalten. Er ist mindestens wie die Gewinn- und Verlustrechnung (§ 24 Abs. 1 EigAnVO) zu gliedern.

Der Vermögensplan muss mindestens enthalten:

1.

alle voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsjahres, die sich aus Anlageänderung (Erneuerung, Erweiterung, Neubau, Veräußerung) und aus der Kreditwirtschaft des Eigenbetriebes ergeben

2.

die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen

Die Stellenübersicht hat die im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen für Angestellte sowie Arbeiterinnen und Arbeiter zu enthalten. Beamtinnen und Beamte, die bei dem Eigenbetrieb beschäftigt werden, sind im Stellenplan der Gemeinde zu führen und in der Stellenübersicht des Eigenbetriebs nachrichtlich anzugeben.

Nach § 15 Abs. 2 Nr. 3 EigAnVO haben die Eigenbetriebe und Zweckverbände dem Wirtschaftsplan einen fünfjährigen Finanzplan beizufügen. Das erste Planungsjahr ist das Jahr 2026.

Im Finanzplan sind auf der Grundlage eines Investitionsprogrammes Umfang und Zusammensetzung der voraussichtlichen Ausgaben und die Deckungsmöglichkeiten darzustellen.

Das Investitionsprogramm für die Jahre 2026 bis 2030 ist als Anlage zum Wirtschaftsplan beigefügt.

Der nach diesen Vorschriften von der Werkleitung erstellte Wirtschaftsplan wird zur Beratung vorgelegt.

Auf die Begründung zum Erfolgsplan und zum Vermögensplan wird hingewiesen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat folgt der Empfehlung des Werkausschusses und beschließt, den Wirtschaftsplan 2026 entsprechend dem der Vorlage beigefügten Entwurf, und das dem Wirtschaftsplan beigefügte Investitionsprogramm, einschl. der Anlagen 2 - 5 (Entgeltkalkulation Wasserversorgung, Entgeltkalkulation Abwasserbeseitigung, Entgeltkalkulation Jahnbad, Entgeltaufkommen Jahnbad).

2.): Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges für den VG-Bauhof

Das derzeitige Bauhof-Fahrzeug, Citroen Jumper (KH-VG 100, Rot), weist gravierende Mängel auf. Der Motor macht starke Probleme. Dazu ist der Anlasser defekt, die Reifen sind abgefahren und der Rost am Unterboden ist stark fortgeschritten.

Mögliche Antriebsarten des Ersatzfahrzeuges wurden geprüft. Im Haupt- und Finanzausschuss wurde bereits über die Anschaffung eines neuen Fahrzeuges beraten und diskutiert. Aufgrund der Eignung für den Schlosser wurde ein E-Fahrzeug bevorzugt.

Auf Grund der Wirtschaftlichkeit wird ein Kauf des Fahrzeugs einem Leasing vorgezogen.

Im Haushalt der Verbandsgemeinde werden für das Haushaltsjahr 2026 45.000,00 Euro für eine Ersatzbeschaffung inkl. Fahrzeugausbau vorgesehen.

Das alte Fahrzeug mit Baujahr 2013 hat eine Laufleistung von 130.000 km.

Die Reparatur wird auf 6.500,00 Euro geschätzt und ist somit ein Totalschaden.

Es wurden drei Angebote angefordert und eingeholt:

- Angebot 1. 41.447,47 Euro Toyota Proace E (Autohaus Dinig)

- Angebot 2. 46.249,00 Euro Opel Vivaro

- Angebot 3. Kein Angebot abgegeben

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat stimmt der Anschaffung des Toyota Proace Elektro zum Angebotspreis von 41.447,47 Euro brutto des Autohauses Dinig aus Hochstetten-Dhaun zu.

Bürgermeister Thomas Jung wird ermächtigt, den Kaufvertrag zu unterschreiben und die Verwaltung wird beauftragt, den Kauf abzuwickeln.

3.): Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Kirner Land; -Beratung und Beschlussfassung-

Zum 12.06.2025 ist die neue Landesverordnung über die Stundensätze für Feuerwehr- und weitere Einsatzfahrzeuge in Kraft getreten. Mit dieser Regelung wurden landesweit einheitliche Pauschalbeträge eingeführt, die ab diesem Zeitpunkt für alle kommunalen Aufgabenträger in Rheinland-Pfalz verbindlich anzuwenden sind.

Mit Einführung dieser Verordnung wird eine langjährige Forderung der Kommunen umgesetzt. Die landesweit einheitlichen Stundensätze stellen sicher, dass alle Kommunen identische Kostensätze zugrunde legen und auf eigene, individuelle Berechnungen verzichten können. Dies vereinfacht die Verwaltungsabläufe erheblich und reduziert den Aufwand bei der Abrechnung kostenpflichtiger Feuerwehreinsätze.

Die Verordnung gilt für nahezu alle bei den rheinland-pfälzischen Feuerwehren eingesetzten normgerechten Fahrzeuge sowie für sonstige nach technischen Richtlinien des Landes zugelassene -nicht genormte- Feuerwehrfahrzeuge und bundeseigene Katastrophenschutzfahrzeuge. Für Feuerwehrfahrzeuge, die nicht Bestandteil der Verordnung sind, bleibt die Festsetzung der Stundensätze weiterhin Aufgabe der kommunalen Aufgabenträger im Rahmen einer Satzung. Im Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land betrifft dies lediglich eine geringe Anzahl von Fahrzeugen.

Auf Grundlage der neuen Landesverordnung sowie der Novellierung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes vom 17.06.2025 wurde durch eine Arbeitsgruppe des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz in Zusammenarbeit mit dem Ministerium des Innern und für Sport am 22.09.2025 ein neues Satzungsmuster zum Kostenersatz und zur Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr veröffentlicht und den Aufgabenträgern zur Verfügung gestellt.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat Kirner Land beschließt die Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Kirner Land vom 29.01.2026.

4.): Nebentätigkeiten und Ehrenämter von Bürgermeister Thomas Jung und dem 1. Beigeordneten Hans Helmut Döbell

Bürgermeister Thomas Jung unterrichtete gemäß § 119 Absatz 3 LBG über Art und Umfang seiner innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im Jahre 2025 wie folgt:

Nebentätigkeit/

Ehrenamt

Art/Umfang

Vergütung

1

Freunde und Förderer der Musikschule Kirn-Meisenheim-Bad Sobernheim e.V.

1. Vorsitzender

keine

2

Musikschule Kirn-Meisenheim-Bad Sobernheim

Vorsitzender

keine

3

Interessengemeinschaft B41

Mitglied

keine

4

Kommunale Holzvermarktungsgesellschaft Hunsrück-Mittelrhein

Mitglied im Beirat

keine

5

Wirtschaftsförderung LandkreisBad Kreuznach Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Mitglied im Beirat

keine

6

Zweckverband Schloss Dhaun

Geschäftsführer

keine

7

Westenergie AG Kommunalbeirat

Mitglied

keine

8

Trägerverein Naturpark Soonwald-Nahe e.V.

Beisitzer im Vorstand

keine

9

Ulrich-Fabry-Stiftung

Vorsitzender

keine

10

Lokale Aktionsgruppe (LAG) Hunsrück

Mitglied im Ent­scheidungsgremium

keine

11

Lokale Aktionsgruppe (LAG) Soonwald-Nahe

Mitglied im Ent­scheidungsgremium

keine

12

AG für Heimatgeschichte und Genealogie des Nahe-Hunsrück-Raumes

Beisitzer im Vorstand

keine

13

Kreis Bad Kreuznach:

a) Kreistag

b) AG Jugendhilfeplanung

c) Koordinierungsbeirat Abfallkooperation

d) Kreisausschuss

e) Werkausschuss

f) Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe

g) Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Nahe

a) Mitglied

b) Ausschussmitglied

c) Beiratsmitglied

d) Ausschussmitglied

e) Ausschussmitglied

f) Mitglied/Vertreter Landkreis

g) Mitglied/Vertreter Landkreis

Grundbetrag

1 x 50,- EUR monatlich + Sitzungsgeld pro Sitzung

40,- EUR

14

Kirner Land aktive Region e.V. (KLAR e.V.)

Geborenes Mitglied im Vorstand

keine

15

Förderverein Lützelsoon zur Unterstützung krebskranker und notleidender Kinder und deren Familien e.V.

2. Vorsitzender

keine

16

Soonwaldstiftung "Hilfe für Kinder in Not"

2. Vorsitzender

keine

17

Soonwaldkicker

Teamleiter

keine

18

Jugendförderverein Kirner Land e.V.

2. Vorsitzender

keine

Im Anschluss unterrichte Beigeordneter Hans Helmut Döbell ebenfalls gemäß § 119 Absatz 3 LBG über Art und Umfang seiner innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im Jahre 2025 wie folgt:

Kommune/Verein/

Institution

Art/Umfang

Vergütung

1

Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun

Ortsbürgermeister

16.647.48 € Netto

2

Jagdgenossenschaft

Vorsitzender

keine

3

Verbandsgemeinde Kirner Land

1. Beigeordneter

4.207,58 € Netto

4

Ulrich Fabry Stiftung

Mitglied im Vorstand

keine

5

Zweckverband Schloss Dhaun

Mitglied

Sitzungsgeld pro Sitzung 20,00 €

6

Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz:

a) Ausschuss der ehrenamtlichen Stadt- und Ortsbürgermeister

b) Kreisgruppe

a) Mitglied

b) Vorstand

Sitzungsgeld pro Sitzung 40,00 €

7

Amtsgericht Bad Kreuznach

Schöffe

Sitzungsgeld

7,00 € / Stunde

8

Verwaltungsgericht Koblenz

Schöffe

Sitzungsgeld

7,00 € / Stunde

9

SPD Gemeindeverband Kirner Land

Mitglied im Vorstand

keine

10

SPD OV Hochstetten-Dhaun / Meckenbach

Vorsitzender

keine

11

SPD Landesparteirat

Stellv. Mitglied

keine

12

Musik- und Unterhaltungsverein 1951 Hochstetten e.V.

Beisitzer

keine

13

Förderverein der Stiftskirche St. Johannisberg e.V.

2. Vorsitzender

keine

14

Kultur- und Weinbotschafter der Nahe

2. Vorsitzender

keine

15

Bürgerinitiative „Bündnis für Sicherheit Landkreis Bad Kreuznach e.V. „

Beisitzer im Vorstand

keine

5.): Annahme von Spenden, Sponsoringleistungen, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen

Spender

Betrag in Euro

Verwendungszweck

Dr. Wolfgang und Anita Bürkle Stiftung

10.000,00

Herbstferienprogramm 2025

Kirner Privatbrauerei Ph. & C. Andres GmbH & Co. KG, Kirn

8.250,00

5 Gärtanks zur Verwendung als Reservetanks für Löschwasser

Der Verbandsgemeinderat stimmte der Annahme der oben genannten Spenden zu.

6.): Einwohnerfragestunde

Ein Einwohner wollte wissen, wann die Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) „Energieprojekte Kirner Land“ startet. Bürgermeister Thomas Jung teilte mit, dass noch im ersten Halbjahr 2026 die konstituierende Sitzung stattfinden kann.

7.): Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen

Es lagen keine schriftlichen Anfragen vor.

Bürgermeister Thomas Jung gab bekannt, dass

  1. der Bewilligungsbescheid zum Regionalen Zukunftsbescheid vorliegt. Er dankte dem Land für die Bereitstellung der Gelder, bemängelte aber den hohen Verwaltungsaufwand,
  2. die Verbandsgemeinde Kirner Land die Bezahlkarte für Asylbewerber aktiviert habe. Dies führe zu einer Vereinfachung der Abläufe in der Praxis.
  3. das von der Deutschen Post angemietete und nun gekündigte Grundstück in der Bahnhofstraße ab sofort vom Bauhof der Verbandsgemeinde genutzt werden kann.

Fraktionsvorsitzende Cornelia Dhonau-Wehner erinnerte an die von der Kreisverwaltung versprochene Vorstellung einer Potentialanalyse für PV-Freiflächenanlagen sowie eines Gesamtkonzeptes. Bürgermeister Thomas Jung konnte mitteilen, dass die Vorstellung im ersten Quartal geplant sei.

Der Vorsitzende schloss den öffentlichen Teil der Sitzung und eröffnete nach einer 5-minütigen Unterbrechung den nicht öffentlichen Teil.