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Das Rathaus - MTB d VG Langenlonsheim-Stromberg
Ausgabe 1/2023
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Satzung des Abwasserzweckverbandes Untere Nahe zum Wirtschaftsplan 2023

Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Untere Nahe hat in ihrer öffentlichen Verbandsversammlung am 22. November 2022 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 beschlossen. Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen als Aufsichtsbehörde hat ihre Genehmigung am 28. November 2022 erteilt.

§ 1

Der Wirtschaftsplan 2023 wird

1.

im Erfolgsplan mit Erträgen von 1.760.000,00 Euro und den Aufwendungen von 1.760.000,00 Euro

2.

im Vermögensplan in Einnahmen und Ausgaben mit 1.676.493,00 Euro festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite wird auf 0,00 Euro festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0,00 Euro festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000,00 Euro festgesetzt.

§ 5

Die Kostenerstattungen der Verbandsmitglieder sind im Erfolgsplan und im Vermögensplan nachgewiesen.

55411 Bingen am Rhein, — Ulrich Mönch
den 12. Dezember 2022 — Verbandsvorsteher
Abwasserzweckverband Untere Nahe —  Bürgermeister

Der Wirtschaftsplan liegt in der Zeit vom 02. Januar 2023 bis 13. Januar 2023 bei den Verbandsgemeinden Rhein-Nahe, Koblenzer Straße 18, 55411 Bingen am Rhein und Langenlonsheim-Stromberg, Naheweinstraße 80, 55450 Langenlonsheim sowie den Stadtwerken Bingen, Saarlandstraße 364, 55411 Bingen-Dietersheim, zur Einsicht offen.