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Das Rathaus - MTB d VG Langenlonsheim-Stromberg
Ausgabe 11/2023
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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1. Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg für das Jahr 2023 vom 17.03.2023

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 15.640.830 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 15.176.500 €

der Jahresüberschuss auf 464.330 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 1.200.080 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.492.300 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 4.952.550 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit -3.460.250 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit 2.260.170 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf 0 €

verzinste Kredite auf 3.087.540 €

zusammen auf 3.087.540 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushalten zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,

wird festgesetzt auf 0,00 €.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

beläuft sich auf 0,00 €.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Kredite zur Liquiditätssicherung auf 2.000.000 €

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen (Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung)

1.

Kreditaufnahmen für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen 3.000.000 €

2.

Kredite zur Liquiditätssicherung

(lt. Wirtschaftsplan Abwasserwerk) 3.500.000 €

3.

Verpflichtungsermächtigungen 0 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 €.

§ 6 Umlage

Gemäß § 26 Abs. 1 LFAG erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird auf 30 v.H. festgesetzt. Darüber hinaus erhebt sie gemäß § 12 des Zusammenschlussgesetzes eine zusätzliche Umlage von den Gemeinden der ehemaligen Verbandsgemeinde Stromberg in Höhe von 3,5 v.H. der Umlagegrundlagen der Verbandsgemeindeumlage.

nachrichtlich:

Umlagekraft 2023 32.143.160

Umlagekraft 2022 25.519.999

Umlagekraft 2021 25.586.741

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Vorvorjahres betrug 22.545.554 €

Der Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Vorjahres beträgt vorläufig 22.331.154 €

Der Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Haushaltsjahres beträgt vorläufig 22.795.484 €

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 20.000 € überschritten werden.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 10 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamte kann für 1 Fall zugelassen werden.

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beschäftigte kann für 2 Fälle zugelassen.

§ 11 Leistungszahlungen

Für die Bewilligung von Zahlungen nach § 18 VKA des TVöD an Arbeitnehmer/innen werden festgesetzt:

Leistungsprämien und Leistungszulagen 156.020 €

Für die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42a des Bundesbesoldungsgesetzes an Beamte werden 5.000 € für Leistungsstufen, Leistungsprämien und Leistungszulagen festgesetzt.

Langenlonsheim, den 17.03.2023  —  Michael Cyfka,
Bürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

1.

Der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg vorgesehene Investitionskredit in Höhe von 3.087.540 € wird genehmigt.

2.

Die Genehmigung zu Nummer 1 ergeht unter der Maßgabe, dass die Inanspruchnahme nur zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erfolgen darf, welche nachweislich die dauernde Leistungsfähigkeit der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg nicht beeinträchtigen oder die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach der Ziffer 4.1.3 der VV zu § 103 GemO erfüllen.

3.

Der in § 5 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für das Sondervermögen in Höhe von 3.000.000 € wird genehmigt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

vom Montag, den 20.03.2023 bis Freitag, den 31.03.2023

von 8:00 bis 12:00 Uhr,

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim, Naheweinstraße 80, Zimmer 34, öffentlich aus.

Langenlonsheim, den 17.03.2023  —  Michael Cyfka,
Bürgermeister