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Das Rathaus - MTB d VG Langenlonsheim-Stromberg
Ausgabe 11/2023
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Satzung

der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades Langenlonsheim und des Panorama-Bades in Stromberg

vom 09.03.2023

Der Verbandsgemeinderat Langenlonsheim hat am 01.02.2023 aufgrund der §§ 24 und 67 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz (KAG) jeweils in der derzeit geltenden Fassung folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Gegenstand der Gebührenerhebung

Für die Benutzung und den Besuch der Freibäder werden Gebühren nach den Vorschriften dieser Satzung erhoben.

§ 2 Gebührenpflichtige

Gebührenpflichtig ist, wer die Freibäder benutzt bzw. besucht.

§ 3 Gebührensätze

Die Gebühren für die Benutzung der Freibäder betragen:

(1) Erwachsene

Einzelkarte 4,00 €

Zehnerkarte 36,00 €

Saison-Dauerkarte 80,00 €

Saison-Dauerkarte zum Vorverkaufspreis

(bis zum 30. April) 72,00 €

(2) Kinder/Jugendliche/Sondertarif und andere begünstigte Personenkreise

Einzelkarte 3,00 €

Zehnerkarte 27,00 €

Saison-Dauerkarte 65,00 €

Saison-Dauerkarte zum Vorverkaufspreis

(bis zum 30. April) 58,00 €

Begünstigte Personenkreise:

  • Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr erhalten freien Eintritt,
  • Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der VG Langenlonsheim-Stromberg, erhalten gegen Vorlage eines gültigen Dienstausweises freien Eintritt.
  • Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, sowie Schüler über 16 Jahre, Studenten, Erwerbslose (Bürgergeld), Grundsicherungsempfänger, Bundesfreiwillige bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises, und Schwerbehinderte bei Vorlage des amtlichen Ausweises (Die Ermäßigung gilt ebenfalls für eingetragene Begleitpersonen von Schwerbehinderten).
  • Ehrenamtskarteninhaber erhalten gegen Vorlage der Ehrenamtskarte jeweils 50% Rabatt auf den jeweiligen regulären, nicht vergünstigten Eintrittspreis.
  • Ø Touristen erhalten gegen Vorlage eines Beherbergungsnachweises jeweils 50% Rabatt auf den jeweiligen regulären, nicht vergünstigten Eintrittspreis.

(3) Familien

Saison-Dauerkarte 170,00 €

Saison-Dauerkarte zum Vorverkaufspreis

(bis zum 30. April) 153,00 €

Saison-Dauerkarte für Alleinerziehende 90,00 €

Saison-Dauerkarte für Alleinerziehende zum Vorverkaufspreis

(bis zum 30. April) 81,00 €

Anschlusskarten erhalten:

  • Eltern bzw. Alleinerziehende und deren im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder, soweit diese sich noch in Schulausbildung befinden (ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen)
  • 2 Erwachsene in nichtehelicher Lebensgemeinschaft mit ihren im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindern, soweit diese sich noch in Schulausbildung befinden (ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen)
  • Getrennt lebende noch nicht geschiedene Ehepartner mit ihren gemeinsam im Haushalt eines Ehegatten lebenden Kindern soweit diese sich noch in Schulausbildung befinden (ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen)

Weitere, auch im gemeinsamen Haushalt oder Haus lebende Personen erhalten keine Anschlusskarten zur Familienkarte.

(4) Eintritt nach 18.00 Uhr

Einzelkarte Erwachsene 3,00 €

Einzelkarte Kinder und Jugendliche

ab dem vollendeten 6. Lebensjahr

bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 2,00 €

(5) Schulen, Vereine, Kinder- und Jugendgruppen

  • Schüler/innen von Schulen innerhalb der Verbandsgemeine Langenlonsheim-Stromberg erhalten in Begleitung einer Lehrperson als Aufsicht montags bis freitags freien Eintritt im Zuge ihrer schulischen Ausbildung. Die Besuche sind vorher im Bad anzumelden. Die Lehrperson ist für die Einhaltung der Badeordnung sowie für die Sicherheit der Schüler/innen verantwortlich.
  • Schüler/innen von sonstigen Schulen sowie organisierte Kinder- und Jugendgruppen (z.B. Ferienfreizeiten oder Pfadfinderlager) zahlen je Schüler/in 1,00 Euro Eintritt für den jeweiligen Tag. Es gelten zudem die o.g. Voraussetzungen.
  • Tauchsport- und sonstige Sport- und Turnvereine zahlen reguläre Eintrittspreise.
  • Bei offiziellen Schwimmwettkämpfen haben nur die aktiven Wettkampfteilnehmer freien Eintritt.

(6) Gebühren bei Kartenverlust

Bei Verlust einer Saison-Dauerkarte wird eine Gebühr in Höhe von 10,00 € erhoben. Bis zur Ausstellung einer neuen Karte ist es dem Inhaber der verloren gegangenen Jahreskarte gestattet, die Freibäder gebührenfrei zu besuchen.

§ 4 Mehrwertsteuer

In den in § 3 festgesetzten Gebühren ist die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe enthalten.

§ 5 Eintrittskarten

(1) Saison-Dauerkarten und Zehnerkarten berechtigen jeweils zum Eintritt in beide Bäder.

Einzelkarten berechtigen nur zum einmaligen Besuch im jeweiligen Bad und haben nur am Lösungstag für die Dauer des Aufenthaltes Gültigkeit.

Zehnerkarten sind auf andere Personen sowie in die nächste Badesaison

übertragbar.

(2) Saison-Dauerkarten werden im Zuge des Kartenvorverkaufs bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg, Naheweinstraße 80, 55450 Langenlonsheim oder der Touristinfo in Stromberg beantragt.

Der Start des Vorverkaufs wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Die Ausgabe der Saison-Dauerkarten erfolgt gegen Vorlage des Zahlungsbelegs.

(3) Die jeweilige Eintrittskarte ist dem Badpersonal auf Verlangen vorzuzeigen.

Gelöste Karten werden nicht zurückgenommen. Für verlorene und nicht genutzte Karten wird kein Ersatz geleistet (hiervon ausgenommen Saison-Dauerkarten, s.o.)

§ 6 Saunanutzung im Panorama-Bad Stromberg mit Aufgüssen

(Wintersaison Oktober-April)

Erwachsene

13,00 €

Kinder/Jugendliche/Sondertarif

9,00 €

Zehnerkarte Erwachsene

95,00 €

Zehnerkarte Kinder/Jugendliche/Sondertarif

65,00 €

§ 7 Kombinierte Sauna/Freibadnutzung im Panorama-Bad Stromberg ohne Aufgüsse

(Sommersaison Mai-September)

Erwachsene

9,00 €

Kinder/Jugendliche/Sondertarif

7,00 €

Sollten in der Sommersaison Aufgüsse stattfinden gelten die Preise des § 6 der Satzung

§ 8 Sonderbedingungen

Ist aufgrund aktueller Ereignisse, aus Gründen höherer Gewalt oder behördlicher Vorgaben und Auflagen der Badbetrieb nur eingeschränkt möglich, kann der Verbandsgemeinderat durch Beschluss eine von den vorstehenden Regelungen abweichende Gebührenregelung treffen.

Die dann geltenden Tarife sowie der Zeitraum der Gültigkeit werden in geeigneter Form öffentlich Bekanntgegeben.

§ 9 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die gemeinsame Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades Langenlonsheim und des Panorama-Bades in Stromberg vom 25.03.2022 außer Kraft.

Langenlonsheim, den 09.03.2023 — gez. Michael Cyfka
-LS- — Bürgermeister

Gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO), vom 31.01.1994 (GVBl S. 153), in der derzeit geltenden Fassung ergeht zu den Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und der Rechtsfolgen folgender Hinweis:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen, über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Langenlonsheim, den 17.03.2023 — Michael Cyfka
Verbandsgemeindeverwaltung — Bürgermeister
Langenlonsheim-Stromberg —