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Das Rathaus - MTB d VG Langenlonsheim-Stromberg
Ausgabe 12/2023
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Aus der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 01.02.2023

TOP 1 Beantwortung der fristgemäß eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gemäß § 21 der Geschäftsordnung (Einwohnerfragestunde)

Es liegen keine schriftlich eingereichten Anfragen gemäß § 21 der Geschäftsordnung (Einwohnerfragestunde) vor.

TOP 2 Einführung eines Energiemanagements in der VG.

Die systematische Erfassung und Kontrolle eigener Energieverbräuche ist die zentrale Basis, um Einsparmöglichkeiten und Ineffizienzen erkennen, priorisieren und konkret behandeln zu können. Nur so können Energieverbräuche und damit einhergehende Kosten dauerhaft gesenkt und der kommunale Finanzhaushalt entlastet werden. Gleichzeitig können Kommunen damit eigene Klimaschutzziele konsequent verfolgen und Erfolge dokumentieren. Ein kommunales Energiemanagement liefert die methodische Grundlage dies umzusetzen. Kommunales Energiemanagement führt zu einem effizienten Betrieb der Liegenschaften, indem die Effizienz der Anlagentechnik gewährleistet wird, Energielieferverträge beachtet und ggfs. neu ausgehandelt werden, die Nutzer:innen sensibilisiert werden und das Zusammenspiel des jeweiligen beteiligten Verwaltungs- und Betriebspersonal optimiert wird.

Energiemanager:innen sind mit allen energierelevanten Themen betraut. Sie analysieren Liegenschaften, bereiten Daten auf, eruieren passende Maßnahmen (nicht- / gering investiv und investiv), inklusive möglicher Fördermittel. Darüber hinaus kümmern sich Energiemanager:innen um den effizienten Betrieb der Gebäude (Nutzung, Anlagen, Sensibilisierung). Über die Kommunalrichtlinie wird die Implementierung und Erweiterung eines Energiemangements und die entsprechende Fachkraft mit 70 Prozent (90 Prozent für finanzschwache Kommunen) gefördert. Die Antragsstellung kann mit Unterstützung der Energieagentur Rheinland-Pfalz erfolgen, sobald ein Ratsbeschluss vorliegt.

Der aktuelle Bewilligungszeitraum der Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) liegt bei >1 Jahr. Deswegen ist mit einer Besetzung der Stelle vor Sommer / Herbst (2024) nicht zu rechnen. Die Stelle sollte allerdings bei der Haushaltsplanung 2024 beachtet und die nötige Finanzierung des Eigenanteils mitberechnet werden. Bürgermeister Cyfka führt in die Thematik ein. Er verweist auf den einstimmigen Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz am 12.01.2023, einen Förderantrag für die Einstellung einer/s Energiemanager/in zu stellen und dies aber erst 2024 zu besetzen.

Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Matthias Schütte stellt die Frage, im welchem Bereich die Stelle eines Energiemanagers in der Verwaltung angesiedelt wird.

Bürgermeister Cyfka plant hierzu eine gemeinsame Stabsstelle mit der Klimaschutzmanagerin.

Der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Kurt Römer, verweist auf den mittlerweile aus seiner Sicht jedem bekannten Unterschied eines/einer Klimaschutzmanager*in und eines/einer Energiemanager*in.

Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Peter Schmitt, ist der Auffassung, den Beschluss erst einmal zurückzustellen, bzw. zu vertragen und in ein bis zwei Jahren im Ältestenrat zu beraten, wann der Punkt noch einmal auf die Tagesordnung kommen soll.

Der Fraktionsvorsitzende der FLLS, Prof. Bernhard Wolf, ist grundsätzlich für die Einführung eines Energiemanagements in der VG. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage plädiert er für eine Verschiebung um eins bis zwei Jahre. Er führt weiter aus, dass der Fachbereich 3, Bauen und Natürliche Lebensgrundlagen, zurzeit bis an die Grenzen ausgelastet ist. Projekte, welche ein Energiemanager anstoße, müssten auch abgearbeitet werden. Außerdem benötige ein Energiemanager auch Personal für die Zuarbeit.

Ratsmitglied Susanna Kreuels informiert, dass die meisten Organisationen einen Energiemanager vorhalten. Sie widerspricht ihren Vorrednern. Nach ihrer Auffassung trägt sich die Einstellung eines/einer Energiemanger*in durch Einsparungen. Die Einstellung soll daher schnellstmöglich durchgeführt werden.

Die Fraktionsvorsitzende der FDP, Marlene Hölz, erachtet die Einstellung eines/einer Energiemanagers*in, auch für die Ortsgemeinden und die Stadt Stromberg für sinnvoll. Aus ihrer Sicht kann man die Förderung beantragen, sollte die Stelle aber zeitlich befristen.

Bürgermeister Cyfka verweist hierzu auf den Förderzeitraum, welcher nur drei Jahre beträgt.

Der Fraktionsvorsitzenden der SPD, Matthias Schütte, stellt fest, dass gerade weil Maßnahmen aufgrund der Vorarbeit eines Energiemanagers entstehen, viel Geld gespart wird, da dieser sich intensiv mit den verschiedenen Fördertöpfen auseinandersetzt. Eine Einstellung sollte aufgrund der anstehenden Sanierungsmaßnahmen schnellstmöglich erfolgen. Bürgermeister Cyfka erinnert abschließend an den Eigenanteil der Verbandsgemeinde, welcher bei jedem geförderten Projekt zu erbringen ist.

Beschlussfassung: Die CDU-Fraktion beantragt die Vertagung des Tagesordnungspunktes.

Abstimmungsergebnis: 17 Ja 13 Nein

Somit ist der Punkt vertagt. Der Ältestenrat wird sich im Zuge des nächsten Haushaltsplanes mit dem Punkt beschäftigen.

TOP 3 Einführung es Hop-On-Sharings in der VG.

Hop-On Sharing ist ein Angebot der Mainova AG. Die book-n-drive GmbH, ein Tochterunternehmen der Mainova AG, unterstützt als Partner bei der Umsetzung und beim Betrieb von Hop-On Sharing. Die Mainova AG als Vertragspartner vermietet Fahrzeuge zu einem monatlichen Basispreis an einen Ankermieter (i.d.R. Unternehmen, Kommunen, Eigentümergemeinschaften, etc.) und stellt diese an einem zwischen der Mainova AG und dem Ankermieter definierten Ort zur Verfügung.

Die Fahrzeuge können nach Wahl des Ankermieters dienstlich von ihm selbst (kostenfrei) und auf Wunsch auch von verschiedenen abgrenzbaren privaten oder gewerblichen Gruppen (z.B. Mitarbeiter, Bewohner, Gäste, Firmen, etc.) genutzt werden. Wer zu welchen Zeiten fahren darf und welche Kosten hierfür abzurechnen sind, entscheidet der Ankermieter bzw. die Verwaltung. Die Mainova AG übernimmt die komplette Abwicklung - vom Fahrzeugmanagement, über die Bereitstellung und den Betrieb einer Buchungsplattform bis hin zur Abrechnung der Fahrzeugnutzung für jede einzelne Fahrt. Wird ein Fahrzeug über die Buchungsplattform privat genutzt und werden hier Erlöse generiert, so reduziert sich der Basispreis des Ankermieters.Der Ankermieter stellt für den Betrieb von Hop-On Sharing eine geeignete Ladestation und einen kostenfreien Stellplatz bereit. Optional vermietet die Mainova auch entsprechende Ladestationen Für die bereitgestellten Fahrzeuge und übernimmt die Ökostromlieferungen, soweit dies gewünscht und technisch realisierbar ist.

Über die bereitgestellte Plattform können die berechtigten Nutzer (dienstlich oder privat) die Fahrzeuge buchen. Die Plattform besteht aus einer Webseite (Bewerbung des Angebots), einem Webportal (Registrierung der Nutzer) und einer App namens “Hop-On” (Buchung und Öffnung der Fahrzeuge, sowie Verwaltung).

Herr Meininger gibt den Anwesenden einen Überblick über das geplante Hop-On-Sharing in der Verbandsgemeinde Langenlonsheim - Stromberg. Die Erste Beigeordnete Elke Stern fragt an, ob es einen Ersatz für Fahrzeuge in Reparatur gibt. Herr Meininger verweist auf die Möglichkeit, das sogenannte Sorglospaket zu buchen. In diesem Paket ist die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeuges geregelt. Im Businesspaket ist dies nicht enthalten. Ratsmitglied Klaus Mohr möchte wissen, welche Bestandteile das Sorglospaket enthält. Herr Meininger verweist auf die Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 750,-- €. Schäden, welche kleiner als eine 2 € Geldmünze sind, werden nach Rückgabe von der Mainova AG übernommen. Bei Großschäden fällt grundsätzlich eine Selbstbeteiligung von 1.000,00 € an. Ratsmitglied Fritz Hegemann fragt an, ob das Fahrzeug nach der Nutzung immer an den Ausgangsstandort zurückgebracht werden muss. Herr Meininger bestätigt, dass das Fahrzeug immer zum Ausgangsstandort zurückgebracht werden muss.

Ratsmitglied Werner Kruskop möchte wissen, wie die Verrechnung der Stromkosten bei längeren Fahrten abgewickelt werden, wenn man an einer fremden Stromsäule tankt. Hierzu bestünde die Möglichkeit, dies über eine Stromtankkarte abzuwickeln.

Der Fraktionsvorsitzende der FLLS, Prof. Bernhard Wolf, bittet um Auskunft, wer die Fahrzeuge sauber hält und die Schäden kontrolliert und dokumentiert. Herr Meininger verweist bei der Reinigung auf Mitarbeiter*innen der Verwaltung. Die Kontrolle der Schäden muss jeder Nutzer vor Antritt der Fahrt durchführen, sonst trägt er die Kosten des Vorgängers. Schäden können auch über eine App registriert werden. Schäden werden immer separat abgerechnet. Um die Abwicklung der Schäden kümmert sich die Mainova.

Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Peter Schmitt, bittet um einen Report, ca. in einem halben Jahr nach Einführung. Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Matthias Schütte, bittet um Auskunft, wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein in Windesheim stationiertes Fahrzeug nutzen können. Bürgermeister Cyfka verweist hierbei auf die Nutzung von Privatpersonen, aber auch durch Mitarbeiter*innen des Wasserversorgungsverbandes Trollmühle, dieser muss die Nutzung dann bezahlen. Die Fraktionsvorsitzende der FDP, Marlene Hölz, erfragt die Kostentragung der Ladestation. Herr Meininger beziffert die Kosten für eine Ladestation auf 10.000,-- €, wobei zur Ladung der Batterie der Fahrzeuge eine Wallbox ausreicht. Die Kosten pro Wallbox betragen 2.000,-- €, somit 6.000,-- €

Beschlussfassung: Der Verbandsgemeinderat beschließt, das Angebot der Mainova AG für die Bereitstellung von Fahrzeugen und der Wallbox bzw. die Etablierung von Hop-On-Sharing in der VG für 36 Monate anzunehmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

TOP 4 Trollbachverrohrung, Sachstandsbericht

Beigeordneter Claus-Werner Dapper informiert über die Historie der Trollbachverrohrung in der Ortsgemeinde Rümmelsheim. Als Beigeordneter hat er den Sachverhalt 2020 übernommen. Beim Trollbach handelt es sich um ein sogenanntes Gewässer dritter Ordnung. Die Verbandsgemeinde ist für den Durchfluss verantwortlich. Die Anlieger rechts und links tragen die Unterhaltungskosten. Bei der Verrohrung stellt sich die Frage, wieso die Verbandsgemeinde für anstehende Baumaßnahmen Kostenträger ist. Der Übergang an die Verbandsgemeinde reicht bis ins Jahr 1982. Im Rahmen eines Planfeststellungsbescheides sind alle offenen und verrohrten Parzellen aufgeführt. Dokumentiert wird das in einem Wasserbuch bei der heutigen ADD. Im Feststellungsbeschluss des Planfeststellungsverfahrens wird ausgeführt, dass die Unterhaltung des Gewässers Trollbach dem Antragsteller, somit der Verbandsgemeinde obliegt. Diese Regelung soll zukünftig nicht fortgeführt werden. So soll in Zukunft der für die Kosten aufkommen, dem eine solche Verrohrung auch dient. Ratsmitglied Anke Denker fragt nach, ob die Verbandsgemeinde im Verfahren die Antragstellung übernommen hat. Dies wird mit ja beantwortet. Frau Denker verweist auf einzelne Projekte im Stromberger Raum, z.B. die Verrohrung einer Kreisstraße bei der der Landkreis die Kosten übernommen hat. Sie bittet weiter um Auskunft, ob man Teilbereiche der Verrohrung im Rahmen der „Aktion Blau“ zurücknehmen kann. Beigeordneter Dapper bezeichnet ein solches Vorhaben als sehr schwierig. Er teilt mit, dass es bereits massive Probleme mit der Fortführung der Arbeiten gibt, da der Landesbetrieb Mobilität zurzeit die Zustimmung für Straßensperrungen verweigert.

TOP 5 Haushalt 2023 1. Beratung und Beschlussfassung über Vorschläge aus der Einwohnerschaft 2. Beratung des Haushaltsplanes und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung

Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung ausführlich beraten und überarbeitet. Er empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die folgende Haushaltsatzung und den Haushaltsplan zu beschließen.

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  15.640.830 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  15.176.500 €

der Jahresüberschuss auf  —  464.330 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen  —  1.200.080 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  1.492.300 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  4.952.550 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit —  -3.460.250 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit  — 2.260.170 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf  —  0 €

verzinste Kredite auf  —  3.087.540 €

zusammen auf —  3.087.540 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushalten zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0,00 €.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 €.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Kredite zur Liquiditätssicherung auf 2.000.000 €

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

(Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung)

1.

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen  —  3.000.000 €

2.

Kredite zur Liquiditätssicherung (lt. Wirtschaftsplan Abwasserwerk)  —  3.500.000 €

3.

Verpflichtungsermächtigungen  —  0 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 €.

§ 6 Umlage

Gemäß § 26 Abs. 1 LFAG erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird auf 30 v.H. festgesetzt. Darüber hinaus erhebt sie gemäß § 12 des Zusammenschlussgesetzes eine zusätzliche Umlage von den Gemeinden der ehemaligen Verbandsgemeinde Stromberg in Höhe von 3,5 v.H. der Umlagegrundlagen der Verbandsgemeindeumlage.

nachrichtlich:

Umlagekraft 2023  —  32.143.160

Umlagekraft 2022  —  25.519.999

Umlagekraft 2021  —  25.586.741

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres betrug 22.545.554 €

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres beträgt vorläufig 22.331.154 €

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres beträgt vorläufig 22.795.484 €

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 20.000 € überschritten werden.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 10 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamte kann für 1 Fall zugelassen werden.

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beschäftigte kann für 2 Fälle zugelassen.

§ 11 Leistungszahlungen

Für die Bewilligung von Zahlungen nach § 18 VKA des TVöD an Arbeitnehmer/innen werden festgesetzt:

Leistungsprämien und Leistungszulagen  —  156.020 €

Für die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42a des Bundesbesoldungsgesetzes an Beamte werden 5.000 € für Leistungsstufen, Leistungsprämien und Leistungszulagen festgesetzt.

Bürgermeister Cyfka dankt den Kolleginnen und Kollegen aus den Fachausschüssen. Der Haushalt wurde am 11.01.2023 in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vorberaten. Die Umlage bleibt unverändert bei 30 %. Das Defizit wird durch eine Kreditaufnahme gedeckt. Die Schulden werden dadurch steigen. Die Personalkosten sind durch die Tarifsteigerungen gestiegen und auch die Energiekosten sind höher geworden. Insgesamt bleibt die Finanzlageangespannt. Die Investitionen werden auf 4,9 Mio. Euro abgesenkt. So wird nur das, was tatsächlich gemacht werden kann bzw. muss zum Ansatz gebracht. So wurden 1 Mio. Euro in die Folgejahre verschoben. Geld muss bei den Feuerwehren, den Schulen, in die Gebäude der Naheweinstraße und die Freibäder investiert werden. Das Defizit von 3 Mio. Euro wird durch einen Kredit aufgefangen. Der Stellenplan bleibt nahezu unverändert. Abschließend geht sein Dank an alle, die am Haushaltsplan 2023 mitgewirkt haben.

Stellungnahme von Peter Schmitt für die CDU-Fraktion

„Für den Haushalt haben wir im Haupt- und Finanzausschuss einen Plan vorgelegt bekommen, der alle Wünsche der Ausschüsse enthielt. Also einen sogenannten Wunschkatalog. Da erheben sich 2 Fragen. Die erste Frage ist, ob wir insgesamt zu viele Ausschüsse haben. Je mehr Ausschüsse, umso mehr Wünsche. Dies müsste im nächsten Jahr der neugewählte Verbandsgemeinderat angehen. Die zweite Frage ist nach einem Budget für jeden Ausschuss. Innerhalb dieses Budgets müssten dann von den Ausschussmitgliedern Priorisierungen vorgenommen werden. Ich rege an, dass wir im Haupt- und Finanzausschuss in der zweiten Jahreshälfte für jeden Ausschuss jeweils ein Budget zur Verfügung stellen. Innerhalb dieses Budgets sollten die Ausschüsse dann ihre Planungen vornehmen. Der Haupt- und Finanzausschuss müsste dann nicht zum großen Streichkonzert ansetzen. Ein kleines würde dann auch schon reichen. Für das laufende Haushaltsjahr sind wir auf Antrag der SPD-Fraktion im Ausschuss alle laufenden und investiven Ausgaben durchgegangen und haben je nach dem zwischen 30 und 50 % eingespart. Somit konnten wir den Haushalt einigermaßen ausgleichen. Wir stellen für unsere Schulen, unsere Feuerwehren, unsere Schwimmbäder, unsere Liegenschaften, unsere Gewässerunterhaltung und unsere Tourismusförderung immer noch ausreichend Geld zur Verfügung. Dieses Geld wird zum großen Teil unseren Ortsgemeinden durch die Verbandsgemeindeumlage genommen. Wir sind sehr froh, dass wir den allgemeinen Umlagesatz bei 30 % halten können. Der Sonderumlagesatz für die Kommunen der ehemaligen Verbandsgemeinde Stromberg bleibt bei 3,5 %. Er ist ja auf Antrag der CDU und FLLS im vergangenen Jahr gesenkt worden. Interfraktionell haben wir uns darauf verständigt, dass wir im Jahr 2025 die Sonderumlage mit dem Ziel prüfen, sie ganz abzuschaffen. Wir sind jedenfalls dafür.

Die CDU-Fraktion stimmt dem vorgelegten Haushalt zu.“

Stellungnahme von Mattias Schütte für die SPD-Fraktion

„Zunächst bedanke ich mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung für die Vorlage des Haushaltes. Ich bin mir darüber im Klaren, dass die Haushaltsaufstellung immer eine arbeitsreiche Zeit ist, daher bin ich froh, dass wir trotz aller anderen Herausforderungen wie Energie- und Flüchtlingskrise auch in 2023 einen Haushalt zu einem frühen Zeitpunkt im Jahr verabschieden können. Bedanken möchte ich mich auch bei den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen. Gemeinsam ist es uns gelungen, in einer diskussionsreichen Sitzung aus der Vorlage der Verwaltung einen Haushalt zu entwickeln, der ausgeglichen ist und die notwendigen und wünschenswerten Ausgaben, die in diesem Jahr zu tätigen sind, berücksichtigt. In manchen Bereichen ist sogar ein klein wenig Innovation dabei. Die Ausgewogenheit der nun zur Abstimmung stehenden Vorlage darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass im Vorfeld der Haushaltsbesprechung ein Entwurf vorgelegt wurde, der nicht ausgeglichen war und sozusagen eine Wunschliste der Ausschüsse enthielt, die nicht priorisiert und auch nicht auf ihre Realisierbarkeit im laufenden Haushaltsjahr geprüft worden war. Damit war es den nebenamtlich tätigen Ausschussmitgliedern überlassen, den gesamten Haushalt auf Einsparmöglichkeiten zu prüfen. Erschwerend kam hinzu, dass für den Investitionsbereich kein Ansprechpartner für den Ausschuss zur Verfügung stand. Der zuständige Beigeordnete Herr Dapper hatte sich für die Sitzung entschuldigt, aber weder seinen Bauamtsleiter noch eine sprachfähige Vertretung zur Sitzung geschickt. So konnten die notwendigen Kürzungen nur pauschal und ohne eine Priorisierung durch die zuständige Abteilung vorgenommen werden. Die Priorisierung muss dann nachträglich im laufenden Geschäft erfolgen. Auch bei der Feuerwehr wurde pauschales Kürzungspotential im Entwurf angegeben. Auch hier stellt sich die Frage, warum der zuständige Wehrleiter nicht zur Sitzung eingeladen war, um Details mit den Ausschussmitgliedern besprechen zu können. Weiterhin stellt sich die Frage, warum Projekte, wie z.B. das Dach der Kapelle Walderbach oder die Trollbachverrohrung seit Jahren im Haushalt aufgeführt werden, aber nicht umgesetzt werden. Obwohl diese Projekte seitens der Verwaltung immer wieder als dringlich angegeben werden, fließt seit Jahren kaum Geld aus den Titeln ab, sodass die Dringlichkeit mehr als fraglich erscheint.

Für den nächsten Haushalt wäre es wünschenswert, dass die Verwaltung sich an den Grundsatz der Haushaltswahrheit und -klarheit hält und alle Wünsche auf Realisierbarkeit prüft, bevor der Entwurf dem Haushaltsausschuss vorgelegt wird. Wenn die Wunschliste der Ausschüsse beibehalten werden soll, wäre aus meiner Sicht eine Streichliste, die mit Begründung durch die Verwaltung ausgearbeitet wird, wünschenswert, um den ehrenamtlichen Ratsmitgliedern die Ziele und Wünsche der Verwaltung nahezubringen und die Entscheidung über den Verbleib oder die Streichung zu erleichtern. Durch mehr Haushaltswahrheit und -klarheit würde auch deutlich werden, dass die Finanzsituation der Verbandsgemeinde grundsätzlich als gut bezeichnet werden kann, was durch die Haushaltsüberschüsse der letzten Jahre unterstrichen wird. Dies schafft uns ja gerade die Freiheiten, auch Projekte, wie zum Beispiel die Car-Sharing-Möglichkeit, anzugehen, die zukunftsfähig sind, aber nicht zu den Pflichtaufgaben gehören. Den Bürgerinnen und Bürgern wird so verdeutlicht, dass sie zwar Steuern bezahlen müssen, aber davon auch etwas mehr wiederbekommen als nur die Ausgaben, die die Pflichtaufgaben uns auferlegen. Das ist doch eine gute Botschaft! Vielen Dank!“

Herr Schütte beantragt die Streichung des Ansatzes von 5.000,00 Euro für die Eckenroth-Stiftung.

Stellungnahme von Professor Bernhard Wolf für die FLLS-Fraktion

Der Fraktionsvorsitzende der FLLS stimmt den wesentlichen vorher gesagten Äußerungen zu. Er verbindet seine Haushaltsrede mit der Hoffnung, dass der Haushalt 2023 am Jahresende besser abschließt. Im letzten Jahr gab es ein hohes Defizit. Vieles konnte im laufenden Haushaltsjahr auch nicht umgesetzt werden. Die Verbandsgemeinde sollte sparsam sein, denn die Ausgaben sind höher als die Einnahmen, was vor allem den Gebäuden geschuldet ist. In die Schulen muss investiert werden (jetzt Rümmelsheim, dann Langenlonsheim). Sein Appell lautet, in den nächsten Jahren Einsparmöglichkeiten zu nutzen, damit wichtige Aufgaben angegangen werden können.

Die Fraktion der FLLS stimmt dem Haushalt zu.

Stellungnahme von Kurt Römer für die Bündnis90/Die Grünen-Fraktion

„Sehr geehrte Damen und Herren,

den weiteren Ausbau der Radwege von der Eremitage bis zum Schwimmbad in Langenlonsheim finden wir sehr wichtig und unterstützen diese Investitionen. Leider wird diese Maßnahme auf 2 Haushaltsjahre verteilt. Wir hätten uns eine vollständige Erstellung des Radweges in diesem Jahr gewünscht. Wir stellen hiermit den Antrag den vollständigen Betrag von 900.000 € im Haushaltsjahr 2023 einzuplanen. Die weiteren Investitionen bei den Schulen, der Feuerwehr, den Schwimmbädern und den Verwaltungsgebäuden befürworten wir ausdrücklich. Die Verschiebung, bzw. Kürzung von energetischen Maßnahmen und der Unterhaltungskosten finden wir nicht sinnvoll. Diese sind überfällig, nicht nur aus Klimaschutzgründen, sondern auch bzgl. der Energieunabhängigkeit und der Energieeinsparung. Unser Antrag auf Einstellung eines Energiemanagers wurde leider vertagt. Dies finden wir nicht zielführend für die Zukunft, da potenzielle Einsparmöglichkeiten verloren gehen. Die Einstellung einer Klimaschutzmanagerin hat sich bewährt. Die Veranstaltung mit dem Workshop war ein voller Erfolg. Hier erhoffen wir uns Synergieeffekte für die Verwaltung. Das Hochwasservorsorgekonzept wurde in Auftrag gegeben. Dies ist vor allem wichtig für die Ortsgemeinden. Wegen der Verbandsgemeindeumlage verweisen wir auf unsere Ausführungen vom vergangenen Jahr.

Wir werden die Entwicklung des Haushaltes 2023 kritisch und konstruktiv begleiten.“

Stellungnahme von Marlene Hölz für die FDP-Fraktion

„Zuerst möchte ich mich bei der Finanzabteilung und den Gremien für die gute Arbeit bedanken. Es war auch für dieses Jahr nicht einfach, den Haushaltsentwurf aufzustellen. Viele Investitionen, die im letzten Jahr nicht ausgeführt wurden, mussten erneut in den Haushalt eingearbeitet werden. Dies bedeutet auch Mehrarbeit für die Beteiligten. Es steht zwar mehr Personal in der Bauabteilung zur Verfügung, leider sind jedoch auch die Anforderungen gestiegen. Sicherlich werden auch in 2023 nicht alle Maßnahmen vollständig verwirklicht werden. Mangelnde Materialien und volle Auftragsbücher bei Handwerkern und im Baugeschäft werden weiter zu Verzögerungen führen. Der Investitionsstau in den Schulen schlägt jetzt besonders durch. Auch die Um- und Anbauten sowie Sanierungen und die geplante Erweiterung der Schule in Langenlonsheim zeigen auch, dass in der Vergangenheit „zu kurz gesprungen“ wurde. Dies geschah oft auf Druck der ADD die notwendigen Änderungen behinderte. Nach wie vor erschließt sich mir nicht, wieso mehr als 300.000 Euro für Brandschutzmaßnahmen eingesetzt werden müssen, ohne die konkreten Maßnahmen zu beschreiben. Mir liegen leider keine Begehungsprotokolle vor. Die Feuerwehr hat ein Fahrzeugkonzept vorgelegt und der VG-Rat hat es verabschiedet. Leider sind hier die Lieferzeiten enorm lang. Was mich allerdings ärgert, ist die Tatsache, dass auch Mannschaftstransportfahrzeuge nicht bezuschusst werden. Keiner mag doch von den Feuerwehrleuten verlangen, dass sie mit dem eigenen Fahrzeug in den Einsatz fahren. Auch die Anschaffung von neuen Sirenen ist im Haushalt ein nicht unerheblicher Bestandteil. Schließlich haben weder die Gemeinden noch die Verbandsgemeinde die Sirenen abgeschafft. Nun müssen wir wieder viel Geld in die Hand nehmen, um hochleistungsfähige Sirenen zu errichten. Finanziert über die VG-Umlage.

Lassen Sie mich noch einige Worte zum Thema Nivellierungssätze und dem Zwang der Ortsgemeinden, diese nun erhöhen zu müssen. Sicherlich profitiert auch die Verbandsgemeinde davon, denn schließlich fließen diese Mehreinnahmen auch in die VG-Umlage. Wäre dies nicht der Fall, könnte der Umlagesatz nicht gehalten werden. Die Ortsgemeinden/Stadt hätten dann doch mehr Umlage zu zahlen. Den größten Anteil schöpft jedoch der Kreis ab. Ein Beispiel dazu: Die Ortsgemeinde Dorsheim hätte bei einer Erhöhung der Steuersätze eine Mehreinnahme von rd. 90.000 Euro. Da diese Mehreinnahmen in die Steuermesskraft einfließen, bleiben ganze 14.000 Euro bei der Gemeinde hängen. Besser wäre es gewesen, wenn diese Mehreinnahmen wenigstens nicht zu den Umlagen herangezogen werden würde. Dann hätten die Ortsgemeinden wenigstens etwas davon. Zumal ja auch die Kommunen erheblich unter der Erhöhung der Strom- und Heizkosten sowie der Inflation leiden. So sind steigende Stromkosten von 203.400 auf 498.000 Euro eingerechnet. Bei den Heizkosten kommen wir von 283.800 auf 865.900 Euro.

Wieder einmal werden wir alle Maßnahmen im laufenden Jahr hinsichtlich der Notwendigkeiten und Ausführungen genau unter die Lupe nehmen müssen. Hier möchte ich, dass der Finanzausschuss mehr in die Ausführungen von Maßnahmen einbezogen wird. Daher lehnen wir eine Budgetierung ab. Viel Arbeit wartet auf uns alle, gehen wir es an. Danke“.

Ratsmitglied Nicole Hippert erfragt die Gründe, warum die SPD-Fraktion die Streichung der Mittel für die Eckenroth-Stiftung beantragt hat. Sie verweist auf viele Projekte, welche die Eckenroth-Stiftung für die Schulen durchführt.

Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Matthias Schütte, antwortet indem er verdeutlicht, dass die SPD-Fraktion eine projektbezogene Förderung fordert. Bürgermeister Cyfka ergänzt, dass das Sachkonto für projektbezogene Aktionen gedacht ist. So beschränkt sich das eingestellte Geld auf Mal- und Lesewettbewerbe für die Grundschulen. Peter Schmitt, Fraktionsvorsitzender der CDU, schlägt vor, diesbezüglich 3.000,00 Euro für projektbezogene Maßnahmen in den Haushalt einzustellen.

Nach kurzer Diskussion einigt sich der Rat darauf, das Sachkonto 28100 52129 auf 13.000,00 Euro zu erhöhen und, Eckenroth-Stiftung „Förderung Kulturarbeit“ zu streichen. Stattdessen soll das Produkt-Sachkonto „für Veranstaltungen und Aktionen“ umbenannt werden.

Bürgermeister Cyfka geht im Anschluss auf die Stellungnahmen der Fraktionen ein.

Zum Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, auf Belassung des vollständigen Betrages von 900.000,-- € für die Erstellung des Radweges von der Eremitage bis zum Schwimmbad in Langenlonsheim erklärt er, dass die Fertigstellung in 2023 nicht vollständig umsetzbar ist.

Der Fraktionsvorsitzende des Bündnis90/Die Grünen, Kurt Römer, beantragt dennoch die Fertigstellung der Radwege in 2023. Daher soll der Haushaltsansatz von 450.000,00 Euro auf 900.000,00 Euro zurückgeführt werden.

Abstimmungsergebnis: 6 Ja, 4 Enthaltungen, 22 Nein

Somit ist der Antrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

Auf die Äußerung in der Haushaltsrede der SPD-Fraktion, die Verwaltung habe einen defizitären Haushalt vorgelegt, antwortet Bürgermeister Cyfka, dass die in den Fachausschüssen beschlossenen Maßnahmen so in den Haushalt eingeflossen sind. Genau diese von den Ausschüssen beschlossenen Maßnahmen haben im Entwurf zum Defizit geführt. Er stellt klar, dass der Verbandsgemeinderat über den Haushalt entscheidet, nicht die Verwaltung. Abschließend lässt der Vorsitzende über den Gesamthaushalt abstimmen.

1. Der Verbandsgemeinderat nimmt die Bürgervorschläge zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: entfällt da keine Vorschläge eingebracht wurden.

2. Der Verbandsgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan entsprechend dem geänderten Entwurf.

Abstimmungsergebnis: 27 Ja, 3 Nein, 2 Enthaltungen

TOP 6 Gemeinsame Erklärung der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg und der 16 Ortsgemeinden sowie der Stadt Stromberg zur Erhöhung der Nivellierungssätze zur Grundsteuer und zur Gewerbesteuer durch die Landesregierung RLP

Die gemeinsame Erklärung der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg und der 16 Ortsgemeinden sowie der Stadt Stromberg zur Erhöhung der Nivellierungssätze zur Grundsteuer und zur Gewerbesteuer durch die Landesregierung RLP ist allen Ratsmitgliedern mit der Einladung zugegangen. Bürgermeister Cyfka liest zur Verdeutlichung des Sachverhalts das Schreiben des Landesbetriebes Mobilität vom 18.01.2023 vor, welches der Niederschrift als Anlage beigefügt ist. In seinen weiteren Ausführungen bezeichnet er die Pflicht zur Anhebung der Nivellierungssätze als Aushöhlung der kommunalen Selbstverwaltung.

Ratsmitglied Fritz Hegemann stellt die Frage der Zuständigkeit einer solchen Erklärung. Nach seiner Auffassung kann der Verbandsgemeinderat nicht für die Ortsgemeinden und die Stadt Stromberg abstimmen. Bürgermeister Cyfka erwidert, dass die Ortsbürgermeister*innen und der Stadtbürgermeister eine Erklärung zu einem politischen Thema abgegeben haben und dies auch legitim sei.

Die Fraktionsvorsitzende der FDP, Marlene Hölz, ist der Auffassung, dass sie als Ortsbürgermeisterin ihren Ort vertritt und der Verbandsgemeinderat mit einer solchen Erklärung die Ortsgemeinden und die Stadt Stromberg unterstützen soll.

Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Matthias Schütte, sieht in der Erklärung keine Dringlichkeit, da das Gesetz bereits beschlossen ist. Er gibt hierzu folgende Stellungnahme für die SPD-Fraktion ab:

„Die Fraktion hat lange überlegt, ob sie zu der Erklärung überhaupt Stellungnehmen soll, da für uns nicht klar ist, was wir heute entscheiden oder zur Kenntnis nehmen sollen. Denn die Erklärung wurde ja schon ohne Befassung dieses Gremiums und auch ohne Befassung der Ortsgemeinderäte vom Bürgermeister auf seiner Facebook-Seite veröffentlicht. Dennoch ist es der Fraktion wichtig, einige Dinge klar zu stellen. Zum einen sind wir mal wieder zu spät dran. Das Verfahren zur Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs ist durch. Es gab zwei Kabinettsbefassungen mit Anhörungsverfahren und drei Durchgänge im Landtag, ebenfalls mit Anhörungsverfahren. Der Änderung vorausgegangen war ein von der Opposition und den Kommunalen Spitzenverbänden bejubeltes Urteil des Verfassungsgerichtshofs von 2020, dass der KFA in der damals vorliegenden Form verfassungswidrig ist. Neben anderen Verteilungsvoraussetzungen stellte der VGH aber auch klar, dass das Land „bei der Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs die eigenen Einnahmequellen der Kommunen zu berücksichtigen und zu prüfen [hat], ob bestehende Einnahmepotentiale umfassend ausgeschöpft wurden (...).“ Ein Punkt, den übrigens auch der Landesrechnungshof in seinem jährlichen Kommunalbericht immer wieder kritisiert hat.

Dies hat zur Anpassung der Nivellierungssätze auf den Bundesdurchschnitt geführt.

Eine Vollfinanzierung kommunaler Aufgaben im Sinne einer kompletten Kostenerstattung durch das Land, so der VGH, würde im Übrigen im Widerspruch zum Selbstverwaltungsrecht der Kommunen stehen. Das vielleicht zum Hintergrundgrund des Verfahrens und der Erhöhung der Nivellierungssätze. Eine solche Resolution oder Mitteilung wäre also im Verlauf des Verfahrens möglich und sinnvoll gewesen, zum jetzigen Zeitpunkt ist sie irrelevant und populistisch. Zum anderen ist überhaupt nicht klar, wer Adressat der Erklärung sein soll. In Absatz drei werden die Bürgerinnen und Bürger angesprochen, in Absatz vier die Landesregierung. Das Gesetz ist aber im November 2022 beschlossen worden, sodass die Landesregierung jetzt sicherlich nichts mehr daran ändern wird und der Appell zu spät kommt. In dem Fall reden wir also über verschüttete Milch. Der Appell an die Bürger kommt sicherlich noch rechtszeitig, aber hier wäre eine umfassende Erklärung darüber, warum der KFA erneuert wurde und warum die Hebesätze seitens der Ortsgemeinden angepasst werden müssen, sicherlich der fairere Weg gewesen. Strenggenommen und wenn es die finanzielle Situation zulässt sind die Gemeinden gar nicht gezwungen die Hebesätze zu erhöhen, da die Nivellierungssätze nur eine Rechengröße sind, aber in der Praxis wird es sicherlich zum Großteil darauf hinauslaufen müssen. Mit den erhöhten Nivellierungssätzen ist übrigens auch schon der aktuelle VG-Haushalt berechnet worden. Die VG profitiert also finanziell von den höheren Nivellierungssätzen. Warum sie dann eine solche Erklärung unterzeichnet, ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar. Unter dem Strich reden wir also heute über eine Erklärung, die viel zu spät kommt, die ohne Beteiligung und Diskussion in den Räten aber im Namen der Gemeinden veröffentlicht wurde und komplizierte Vorgänge, die auf einem Urteil des VGH beruhen, verkürzt und populistisch darstellt. Eine solche Erklärung wird die SPD-Fraktion nicht mittragen.“

Im Anschluss an die Erklärung stellt Bürgermeister Cyfka die rhetorische Frage an Matthias Schütte, ob er die Stellungnahme als Vertreter der Landesregierung oder als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger in der Verbandsgemeinde Langenlosheim-Stromberg abgegeben habe. Er verweist auf die jetzt anstehenden Etatberatungen in den kommunalen Gremien, daher ist der Zeitpunkt der Erklärung aus seiner Sicht genau richtig.

Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Peter Schmitt, entgegnet der SPD-Fraktion, dass die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde die von Matthias Schütte vorgetragene Erklärung nicht nachvollziehen und verstehen können. Die CDU-Fraktion wird der Gemeinsamen Erklärung zustimmen.

Auch der Fraktionsvorsitzende der FLLS, Prof. Bernhard Wolf, unterstützt die gemeinsame Erklärung. Er bezeichnet es als „Schlag ins Gesicht der Gemeinden“, was mit der Forderung zur Anhebung der Nivellierungssätze verbunden ist. Für ihn ist das eine Steuererhöhung durch die Hintertür. Die Kommunalpolitiker vor Ort werden Bürgerinnen und Bürgern erklären müssen, warum die Steuern erhöht werden. Abschließend betont er, dass wir in einem Rechtsstaat leben und dennoch zu solchen Maßnahmen gezwungen werden.

Die Fraktionen verständigen sich darauf, die Erklärung dahingehend abzuändern, dass statt 16 Ortsgemeinden und der Stadt Stromberg 16 Ortsbürgermeister und der Stadtbürgermeister als Überschrift verwandt werden.

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Gemeinsame Erklärung der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg und der 16 Ortsbürgermeister und des Stadtbürgermeisters zur Erhöhung der Nivellierungssätze zur Grundsteuer und zur Gewerbesteuer durch die Landesregierung.

Abstimmungsergebnis: 23 Ja, 7 Nein, 2 Enthaltungen

TOP 7 Nachwahl Ausschussbesetzung

Frau Margit Klein-Forster hat ihr Mandat als Mitglied im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz mit Mail vom 04.01.2023 niedergelegt.

Die FLLS-Fraktion schlägt die bisherige 2. Stellvertreterin Sigrid Paulus vor.

Gleichzeitig schlägt die FLLS-Fraktion Frau Margit Klein-Forster als neue 2. Stellvertreterin von Sigrid Paulus vor.

1. Der Verbandsgemeinderat beschließt gemäß § 40 Abs. 5 GemO offen abzustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

2. Der Verbandsgemeinderat wählt Sigrid Paulus als Mitglied in den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

3. Der Verbandsgemeinderat wählt Margit Klein-Forster als neue 2. Stellvertreterin von Sigrid Paulus in den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

TOP 8 Nachwahl Ausschuss für digitale Infrastruktur, neue Medien und Verwaltungsentwicklung

Herr Bernd Kleeberg hat sein Mandat als Mitglied im Ausschuss für digitale Infrastruktur, neue Medien und Verwaltungsentwicklung mit Mail vom 19.01.2023 niedergelegt.

Die FLLS-Fraktion schlägt den bisherigen 1. Stellvertreter Stefan Huth vor. Gleichzeitig schlägt die FLLS-Fraktion Herrn Bernd Kleeberg als neuen 1. Stellvertreter von Stefan Huth vor. 1. Der Verbandsgemeinderat beschließt gemäß § 40 Abs. 5 GemO offen abzustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

2. Der Verbandsgemeinderat wählt Stefan Huth als Mitglied in den Ausschuss für digitale Infrastruktur, neue Medien und Verwaltungsentwicklung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

3. Der Verbandsgemeinderat wählt Bernd Kleeberg als neuen 1. Stellvertreter von Stefan Huth in den Ausschuss für digitale Infrastruktur, neue Medien und Verwaltungsentwicklung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

TOP 9 Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 94 Abs. 3 GemO

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Annahme der Spenden.

Die Anzeige an die Aufsichtsbehörde (Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Kommunalaufsicht) erfolgt durch die VG. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

TOP 10 Beschlussfassung über die gemeinsame Gebührensatzung sowie die Haus- und Badeordnung für die verbandsgemeindeeigenen Bäder

Für die Freibadsaison 2023 ist über die gemeinsame Gebührensatzung sowie Haus- und Badeordnung zu beraten und zu beschließen. Aufgrund der Erfahrungen aus der Saison 2022 wurden in der Haus- und Badeordnung kleinere Änderungen/Ergänzungen vorgenommen, welche farblich markiert sind. Die Gebührentarife wurden gegenüber des letzten Jahres nicht verändert. Es wurden lediglich klarstellende Ergänzungen in der Gebührensatzung vorgenommen. In der Saison 2022 galten die Dauerkarten für beide Bäder. Dies wurde von den Besuchern gut angenommen und sollte so beibehalten werden.

Diese Regelung sollte ebenfalls für 10er-Karten gelten, wonach dann der Eintritt in beide Bäder gewährt wird. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

TOP 11 Mitteilungen und Anfragen

- Bürgermeister Cyfka informiert über ein vor ca. 14 Tagen stattgefundenes Gespräch mit der Kreisverwaltung. Es werden in naher Zukunft ca. 1000 Flüchtlinge im Kreis Bad Kreuznach erwartet. Davon müssen 100 in der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg aufgenommen werden. Zwei Standorte wurden bereits geprüft. In Rümmelsheim/Burg Layen können 30 bis 50 Personen untergebracht werden, ebenfalls 30 bis 50 Personen in der Sportschule in Seibersbach. Eine Vorortbetreuung erfolgt durch den Kreis. Ratsmitglied Anke Denker fragt an, wie die Verbandsgemeinde an leerstehende Immobilien in den Gemeinden aufmerksam wird. Bürgermeister Cyfka verweist auf regelmäßige Abfragen bei den Orts- und Stadtbürgermeister*innen durch die Verwaltung. Die Ortsgemeinden werden gebeten, Leerstände in ihren Gemeinden zu melden, so können die Objekte von der Verbandsgemeinde angemietet werden.

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Die Heimattage finden in diesem Jahr vom 10. bis zum 18.06.2023 statt. Der Beginn wird in der Ortsgemeinde Roth sein. Bedacht werden die Orte, welche 2022 nicht berücksichtigt werden konnten.

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Auf den Spendenaufruf für unsere Partnerstadt Myrhorod in der Ukraine sind mehr als 6.000,-- € eingegangen. Hierfür wurden Holzöfen und Generatoren angeschafft. Zusätzlich wird ein ausgemustertes Feuerwehrfahrzeug der Einheit Stromberg zur Verfügung gestellt.

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Durch den Einsatz von Frau Hufnagel und Frau Clemens von der Verwaltung ist es gelungen, das Defizit von 11.000,00 Euro, welches durch die Ferienfreizeit entstanden ist, auf 0,00 Euro zu dezimieren. Dies ist durch Förderanträge und Spenden gelungen.

Hierfür ein großes Dankeschön.

- Ratsmitglied Klarin Hering informiert über den Besuch der CDU-Fraktion in der Grundschule Rümmelsheim und fragt an, ob im Rahmen des Digitalpaktes noch Möglichkeiten bestehen, die beiden von der ADD zusätzlich genehmigten Räume technisch auszustatten und erfragt die Gründe, warum nun zwei weitere Räume bezuschusst werden. Beigeordneter Dr. Coutandin informiert, dass die Förderung durch den sogenannten Digitalpakt abgeschlossen ist. Anschaffungen müssen aus der eigenen Tasche finanziert werden. Beigeordneter Dapper erinnert an die Historie zur Beantragung des Zuschusses für die Erweiterung der Grundschule in Rümmelsheim. Im Rahmen des Antragsverfahrens habe die ADD zwei weitere Räume bezuschusst.