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Das Rathaus - MTB d VG Langenlonsheim-Stromberg
Ausgabe 12/2023
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Rechtsverordnung

nach § 12 des Landesgesetzes über Messen, Märkte und Ausstellungen über die Festsetzung von Marktsonntagen in der Ortsgemeinde Waldlaubersheim

Auf Grund des § 12 des Landesgesetzes über Messen, Märkte und Ausstellungen (LMAMG) vom 03. April 2014, GVBl. Rheinland-Pfalz Nr. 5 S. 40, in der zurzeit geltenden Fassung, wird für die Ortsgemeinde Waldlaubersheim folgende Rechtsverordnung erlassen:

§ 1

An den Sonntagen 26. März 2023, 21. Mai 2023, 18. Juni 2023, 16. Juli 2023, 17. September 2023 und 15. Oktober 2023 ist es in der Zeit von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr aus Gründen des öffentlichen Interesses erlaubt, Marktsonntage durchzuführen.

§ 2

(1) An Marktsonntagen können privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. 2 sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG festgesetzt werden.

(2) An Marktsonntagen können mehrere Veranstaltungen nach § 6 Abs. 2 und § 8 LMAMG auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Waldlaubersheim durchgeführt werden.

§ 3

Ordnungswidrigkeiten können nach § 20 LMAMG geahndet werden.

§ 4

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.

Stromberg, den 24.03.2023 — Michael Cyfka,
Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg — Bürgermeister

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.langenlonsheim-stromberg.de einsehbar.