Betriebskilometer (Betr.-km.) -km 279+960 bis Betr.-km 280+815, Fahrtrichtung Venlo
Der Planfeststellungsbeschluss des Fernstraßen-Bundeamtes (Planfeststellungsbehörde) vom 28.02.2024 - Az.:P5/02-01-04-01#00020 -, der das o. a. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 19.03.2024 bis 09.04.2024 einschl. in Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg, Naheweinstraße 80, 55450 Langenlonsheim, während der Dienststunden zur Einsicht aus (Dienstgebäude Naheweinstraße 84, Zimmer 7).
Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch beim Fernstraßen-Bundesamt, Standort Gießen, Philipp-Reis-Str. 4, 35398 Gießen (Planfeststellungsbehörde) eingesehen werden.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde der Trägerin des Vorhabens und denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§§ 74 Abs. 4 Satz 3 i V m. 102a des Verwaltungsverfahrensgesetzes in der bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Fassung). Soweit der Planfeststellungsbeschluss individuell zugestellt wird, richtet sich der Beginn der Rechtsbehelfsfrist nicht nach den Vorschriften über die öffentliche Bekanntmachung, sondern nach den Vorschriften über die individuelle Zustellung.
Zusätzlich können der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen während der Auslegungszeit über die Internet-Seiten des Fernstraßen-Bundesamtes eingesehen werden (https://www.fba.bund.de {{gt}} unter {{gt}} Bekanntmachungen {{gt}}Planfeststellung). Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.