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Das Rathaus - MTB d VG Langenlonsheim-Stromberg
Ausgabe 14/2024
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Ortsübliche Bekanntmachung

über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen in den Gemeinden Langenlonsheim und Bretzenheim

In der Gemarkung Langenlonsheim

  • Flur 5, Flurstücke: 98/4, 104/17, 105/6, 105/7, 108/6, 110/7, 189/14, 191/8, 191/9, 193/11, 194/7, 194/11, 195/1
  • Flur 6, Flurstücke: 72/3, 73/3, 94/6 7/4, 10, 11, 54/1, 63/5, 96/8, 96/11, 99/7, 104, 105, 110, 112, 114, 115,116, 117/5, 117/8, 118/3, 119/15, 119/16, 120/3, 121/1
  • Flur 7, Flurstücke: 2, 13/4, 21/5, 21/6, 37, 38, 6/1, 13/2, 13/3, 20/2, 20/4, 21/4, 22/3, 22/4, 24/5, 25/4, 28/4, 29/2, 29/5, 30/2, 36/1, 41/1, 42/3, 51/1, 97, 99, 101/3, 102/2, 103/2, 104/1, 105, 108/7,109/4, 109/5, 109/6, 110/4, 111/1

und der Gemarkung Bretzenheim

  • Flur 6, Flurstücke: 12/1, 13/1,14/3,14/5, 15/1, 17, 22/1, 31, 26, 27, 28, 33, 37, 38, 41, 42, 43

wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass der Vermessung einer langgestreckten Anlage nach Deichrückbau, Bau der Umflut der Nahe und des Ersatzgewässers auf Antrag der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Abteilung Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahmen wurde am 14.03.2024 eine Niederschrift (Grenzniederschrift) angefertigt.

Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1), in der jeweils geltenden Fassung, werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die in der Grenzniederschrift näher bezeichneten Maßnahmen öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil der Grenzniederschrift hat folgenden Wortlaut:

Die neuen Flurstücksgrenzen werden entsprechend dem Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der Skizze dargestellt, festgestellt. Die bestehenden, bereits festgestellten Flurstücksgrenzen und einzelne Grenzpunkte einer bereits festgestellten Flurstücksgrenze werden entsprechend dem Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der Skizze dargestellt, wiederhergestellt. Die Grenzpunkte werden auf der Grundlage der vorstehenden Entscheidung, wie in der Skizze dargestellt, abgemarkt.

Die Grenzniederschrift ist in der Zeit vom 19. April 2024 bis 17. Mai 2024 bei dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Rainer Morawietz, Binger Straße 66, 55218 Ingelheim ausgelegt und kann während der Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr) nach telefonischer Terminvereinbarung eingesehen werden.

Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 308, BS 2010-3) in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 23. Januar 2003 (BGBl. I 2003, 102; FNA 201-6), in den jeweils geltenden Fassungen, nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die in der Grenzniederschrift enthaltenen Entscheidungen kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann

  1. in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder
  2. schriftlich oder zur Niederschrift bei: Dipl.-Ing. Rainer Morawietz, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Binger Straße 66, 55218 Ingelheim erhoben werden.

Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit Dipl.-Ing. Rainer Morawietz, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, finden Sie unter: www.vermessungsbuero-morawietz.de

gez. Dipl.-Ing. Rainer Morawietz
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Binger Straße 66, 55218 Ingelheim