Aus gegebenem Anlass geben Verunreinigungen auf öffentlichen Straßen, Feldwege, Wiesen und Plätzen durch Hundekot in den Ortsgemeinden nochmals Veranlassung darauf hinzuweisen, dass Hundehalter oder verantwortliche Personen, beim Ausführen der Tiere auch die „Hinterlassenschaften“ zu beseitigen haben. Die Hundehalter sind gefordert dies zukünftig zu beachten. Verstöße können mit Verwarnungsgeld oder im Wiederholungsfalle mit Bußgeld geahndet werden.