Titel Logo
Das Rathaus - MTB d VG Langenlonsheim-Stromberg
Ausgabe 17/2025
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Brut- und Setzzeit

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass während der Brut- und Setzzeit vom 01. März bis zum 15. Juli eine Sonderregelung in der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg gilt: In der freien Landschaft einschließlich der angrenzenden Straßen und im Wald sind Hunde an der Leine zu führen.

Ein Verstoß kann mit Bußgeld geahndet werden.

Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg
-Ordnungsbehörde-