Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass während der Brut- und Setzzeit vom 01. März bis zum 15. Juli eine Sonderregelung in der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg gilt: In der freien Landschaft einschließlich der angrenzenden Straßen und im Wald sind Hunde an der Leine zu führen.
Ein Verstoß kann mit Bußgeld geahndet werden.