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Das Rathaus - MTB d VG Langenlonsheim-Stromberg
Ausgabe 17/2025
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Geräte- und Maschinenlärm

In Wohngebieten dürfen bestimmte Maschinen und Geräte im Freien nur an Werktagen (Montag bis Samstag) in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr betrieben werden und auch hierbei kann es Einschränkungen geben.

Der Lärm, der durch Geräte und Maschinen in den späten Abend- und Nachtstunden oder am Sonntag durchgeführt wird, kann zu einer Belästigung der Bürgerinnen und Bürger unserer Kommunen führen.

In Wohngebieten dürfen nach der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV) im Freien verschiedene Maschinen und Geräte nur an Werktagen (Montag bis Samstag) in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr betrieben werden.

Laubbläser, Laubsammler, Grastrimmer, Freischneider und Graskantenschneider dürfen im Freien in Wohngebieten nur werktags während folgender Zeiten betrieben werden:

09:00 Uhr - 13:00 Uhr

15:00 Uhr - 17:00 Uhr

Die 32. BImSchV unterscheidet nicht zwischen privaten und gewerblichen Betreibern - sie gilt für alle. Auch zwischen Geräten mit Elektroantrieb oder Verbrennungsmotor wird nicht unterschieden.

Wir bitten im Sinne eines guten und zivilisierten Zusammenlebens um Kenntnisnahme und Beachtung.

Mit freundlichen Grüßen
Fachbereich 4 - Bürgerdienste