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Das Rathaus - MTB d VG Langenlonsheim-Stromberg
Ausgabe 18/2024
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Vollzug der Wassergesetze

Antrag des Zweckverbandes Wasserversorgung Trollmühle, Windesheim auf Erteilung einer gehobenen Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser zum Zweck der öffentlichen Wasserversorgung aus den Brunnen D III, D VIII, D IX, D X Daxweiler in den Gemarkungen Daxweiler und Warmsroth, Fluren 1 und 2, Flurstücke 5/2; 5/4 und 1/3, Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg.

Antragsteller:

Zweckverband Wasserversorgung

Trollmühle

Hauptstraße 46

55452 Windesheim

Bescheid vom 29.02.2024

Öffentliche Bekanntmachung

Im Zuge der Durchführung des o.g. wasserrechtlichen Zulassungsverfahrens wurde die im Betreff genannte Maßnahme der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg, in der sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt, ortsüblich bekannt gemacht, um den Betroffenen Gelegenheit zu geben, Einwendungen zu erheben (Anhörungsverfahren gemäß § 108 Landeswassergesetz - LWG). Während der Einwendungsfrist wurde eine Einwendung gegen die Maßnahme erhoben, die im Rahmen einer schriftlichen Anhörung mit Datum vom 20.01.2024 abgewiesen werden konnte.

Mit Bescheid vom 29.02.2024 wurde die Entnahme von Grundwasser aus den Brunnen Daxweiler D III, D VIII, D IX, D X zugelassen. Dieser Bescheid hat gegenüber dem Antragsteller, nicht jedoch gegenüber etwaigen anderen Betroffenen, Bestandskraft erlangt.

Gemäß § 108 Landeswassergesetz (LWG) i. V. m. § 74 Abs. 4 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ist eine Ausfertigung dieses Bescheides mit einer Ausfertigung der Antrags- und Planunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung, in deren Gebiet die Gemeinden liegen, in denen sich das Vorhaben auswirkt bzw. bei verbandsfreien Gemeinden bei der Stadtverwaltung, 2 Wochen zur Einsichtnahme auszulegen.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.

Eine Ausfertigung des Bescheides und der Antrags- und Planunterlagen liegt aus vom 06.05.2024 bis 21.05.2024

bei der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg

Dienstzimmer Nr.: Bürgerbüro/Foyer, Naheweinstraße 84

Dienstzeiten: Montag-Freitag 8-12 Uhr, zusätzlich Donnerstag 14-18 Uhr

Die Bekanntmachung (mit den dazugehörigen Planunterlagen) wird auch auf der Internetseite der SGD Nord unter dem Link www.sgdnord.rlp.de (Service) veröffentlicht.

Langenlonsheim, 03.05.2024
Michael Cyfka, Bürgermeister