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Das Rathaus - MTB d VG Langenlonsheim-Stromberg
Ausgabe 18/2025
Ortsgemeinden
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Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Schweppenhausen vom 06.03.2025

TOP 1: Beantwortung der fristgemäß eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gemäß § 21 der Geschäftsordnung (Einwohnerfragestunde)

Der anwesende Anwohner möchte gerne wissen, wann die Hausanschlüsse im Zuge des Glasfaserausbaus gesetzt werden. Die sollen laut Ortsbürgermeisterin Denker einheitlich erfolgen, wenn alle Leitungen verlegt wurden. Dem widerspricht Herr Hahn, der Fraktionsvorsitzende der WfS, denn bei ihm wurde der Anschluss bereits erstellt.

TOP 2: Regionaler Raumordnungsplan Rheinhessen-Nahe (ROP 2014) - vierte Teilfortschreibung für das Sachgebiet Energieversorgung (Windenergie) -- erneute Anhörung und öffentliche Auslegung des Planentwurfs - Beratung und Beschlussfassung über die Abgabe einer Stellungnahme der Ortsgemeinde Schweppenhausen gem. § 9 Abs. 3 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit §§ 6 Abs. 4 S. 1 und 10 Landesplanungsgesetz (LPlG)

Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschließt keine Stellungnahme abzugeben.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

TOP 3: Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Teilgebiet "Tauchturm" in der Gemarkung Stromberg - Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB - Beratung und Beschlussfassung über die Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen der Anhörung betroffener Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB

Beschlussfassung: Nach Beratung fasst der Ortsgemeinderat den folgenden Beschluss:

Option B): Der Ortsgemeinderat beschließt, die vorgetragene Stellungnahme abzugeben.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an der 6. Bündelausschreibung Strom für die Lieferjahre 2026 bis 2028; Ortsgemeinde Schweppenhausen

Ortsbürgermeisterin Denker schlägt vor, die Versorgung mit Ökostrom und 33 % Neuanlagenquote zu priorisieren.

Ratsmitglied Bröder sagt, dass bei der Ausschreibung die Anlagen benachteiligt werden, die älter als 4 Jahre sind. Er beantragt, Ökostrom ohne Neuanlagenquote zu priorisieren, da bei dieser Auswahl vermutlich auch mehr Angebote abgegeben werden.

Beschlussfassung:

1.

Der Ortsgemeinderat Schweppenhausen fasst die nachfolgenden Beschlüsse zur Teilnahme an der 6. Bündelausschreibung Strom für den Lieferzeitraum 2026 bis 2028:

1.1.

Der Ortsgemeinderat nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis.

1.2.

Der Ortsgemeinderat bevollmächtigt die Ortsbürgermeisterin dazu, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Ortsgemeinde Schweppenhausen ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen. Weiter wird die Verwaltung durch den Ortsgemeinderat beauftragt, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

1.3.

Der Ortsgemeinderat bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung Strom, an denen die Ortsgemeinde Schweppenhausen teilnimmt, namens und im Auftrag der Ortsgemeinde vorzunehmen.

1.4.

Die Ortsgemeinde Schweppenhausen verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

1.5.

Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde Schweppenhausen nach folgenden Maßgaben erfolgen:

A. Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms

Ökostrom mit 33 % Neuanlagenquote (Beschaffung nach dem

sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

Wie bereits erwähnt, kommt für die Abnahmestellen der Verbandsgemeinden/Ortsgemeinden lediglich das Beschaffungsmodell der „Strukturierten Beschaffung“ in Betracht.

B. Beschaffungsmodell/Zuordnung

Strukturierte Beschaffung - fixer Lieferpreis für jedes Kalenderjahr – für

alle Abnahmestellen der Ortsgemeinde Schweppenhausen.

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen.

Somit entfällt die Abstimmung des Antrags von Ratsmitglied Bröder.

TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme an der 4. Bündelausschreibung Erdgas für die Lieferjahre 2026 bis 2028; Ortsgemeinde Schweppenhausen

Beschlussfassung:

1.

Der Ortsgemeinderat Schweppenhausen fasst die nachfolgenden Beschlüsse zur Teilnahme an der 4. Bündelausschreibung Erdgas für den Lieferzeitraum 2026 bis 2028:

1.1.

Der Ortsgemeinderat nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH (nachfolgend Kommunalberatung) und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis.

1.2.

Der Ortsgemeinderat bevollmächtigt die Ortsbürgermeisterin azu, die Kommunalberatung mit der Ausschreibung der Erdgaslieferung der Ortsgemeinde Schweppenhausen ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen. Weiter wird die Verwaltung durch den Ortsgemeinderat beauftragt, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

1.3.

Der Ortsgemeinderat bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen namens und im Auftrag der Ortsgemeinde vorzunehmen. Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Angebotspreis.

1.4.

Die Ortsgemeinde Schweppenhausen verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Abnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

1.5.

Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde Schweppenhausen nach folgenden Maßgaben erfolgen:

Bioerdgas mit mind. 10 % Biogasanteil für alle Abnahmestellen

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

TOP 6: Vergabe von Bauleistungen

a)

Freilegen der Fundamente am Anbau der Kita und Wiederherstellung

b)

Außenisolierung der Gebäudehaut im Erdreich

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat beschließt, die Arbeiten der Reinigung- und Abdichtungsarbeiten an die Firma Aruna Bau und die

Bauleistung der Freilegung der Fundamente am Anbau der Kita und die Wiederherstellung mit Spritzschutz an den wirtschaftlichsten Bieter Fa.Escher zu vergeben.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

TOP 7: Mitteilungen und Anfragen

-

Das Dach der Schlossgartenhalle wurde repariert.

-

Die Arbeiten auf dem Friedhof wurden zum Teil durch die Firma Escher durchgeführt. Sobald die Witterung es zulässt, werden die letzten zu räumenden Gräber abgeräumt.

-

Die Gemeinde erreichte die Anfrage der Verbandsgemeindeverwaltung, ob es Interesse an einem Zweckverband Guldenbachtal gebe. Die Ortsbürgermeisterin möchte sich in den Gesprächen hierzu neutral verhalten und dann erst entscheiden, ob sich die Ortsgemeinde dem Zweckverband anschließt oder nicht.

-

Die Ortsgemeinde hat den Feststellungsbescheid des statistischen Landesamtes erhalten. Laut diesem hat die Ortsgemeinde zum 31.05.2024 931 Einwohner.

-

Es sind 2 Angebote zur Reinigung der Fußböden in der Schlossgartenhalle und im Gemeindehaus eingegangen. Die Angebote stammen von der gleichen Firma, die die Fußböden in der Kita saniert haben. In der Schlossgartenhalle soll der Boden gereinigt und mit einer Hartversiegelung überzogen werden. Dies wird ca. 2.000,00 Euro kosten.

Im Gemeindehaus soll ebenfalls der Fußboden gereinigt werden. Hier ist ein Riss im Boden, der verschlossen werden muss. Dies wird ca. 200,00 Euro netto kosten, zusammen mit der Reinigung entstehen Kosten von netto 640,00 Euro.

-

Der Fraktionsvorsitzende der WfS Hahn fragt nach, wie der Sachstand in Bezug auf den Radweg ist. Wurden die Piktogramme aufgebracht und die Schilder aufgestellt? Wurde der verdrehte Lampenkopf in der Deyertstraße gerichtet? Wie ist der Sachstand der Bankettbeschädigung an der Pumpenstation? Wurden die Schäden behoben?

Laut Ortsbürgermeisterin Denker muss auf besseres Wetter gewartet werden. Außerdem wird eine Person benötigt, die die Piktogramme aufbringen kann.

Die zwei anderen Punkte hat die Ortsbürgermeisterin notiert und wird sich um die Punkte kümmern.

TOP 8: Vereinbarung über die Übertragung der Verwaltung der Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft Schweppenhausen-Eckenroth auf die Ortsgemeinde Schweppenhausen

Hier ging es um eine Vereinbarung über die Übertragung der Verwaltung der Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft Schweppenhausen-Eckenroth auf die Ortsgemeinde Schweppenhausen.

TOP 9: Wegebauangelegenheiten

Hier ging es um Wegebauangelegenheiten.

TOP 10: Jagdpachtvertrag

Hier ging es um einen Jagdpachtvertrag.

TOP 11: Personalangelegenheiten

Hier ging es um Personalangelegenheiten.

TOP 12: Mitteilungen und Anfragen

Hier ging es um nichtöffentliche Mitteilungen und Anfragen.

Weitere Informationen zu den örtlichen Gremien sowie Beratungen und Entscheidungen erhalten Sie im Rats- und Bürgerinformationssystem unter www.langenlonsheim-stromberg.de.