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Das Rathaus - MTB d VG Langenlonsheim-Stromberg
Ausgabe 19/2026
Hauptthemen
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Brut- und Setzzeit

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass während der Brut- und Setzzeit vom 01. Mai bis zum 15. Juli eine Sonderregelung in der Verbandsgemeinde Langenlonsheim – Stromberg gilt: In der freien Landschaft einschließlich der angrenzenden Straßen und im Wald sind Hunde an der Leine zu führen.

Ein Verstoß kann mit Bußgeld geahndet werden.

Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg
-Ordnungsbehörde-