TOP 1 Beantwortung der fristgemäß eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gemäß § 21 der Geschäftsordnung (Einwohnerfragestunde).
Es liegen keine schriftlich eingereichten Fragen vor.
TOP 2 Verpflichtung eines Ratsmitgliedes
Frau Marianne Müller hat zum 31.07.2022 ihr Mandat im Verbandsgemeinderat Langenlonsheim-Stromberg niedergelegt. Nach den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes wurde Frau Sigrid Beck als die nächste noch nicht berufene Bewerberin aus dem Wahlvorschlag der SPD einberufen.
Frau Sigrid Beck hat mit Erklärung vom 27.08.2022 die Einberufung in den Verbandsgemeinderat Langenlonsheim-Stromberg angenommen.
Der Vorsitzende unterrichtet sie über die Rechte und Pflichten eines Ratsmitgliedes und gibt entsprechende Ausführungen, insbesondere zu den §§ 20, 21, 22 und 30 GemO und verpflichtet Frau Sigrid Beck gemäß § 30 Abs. 2 GemO namens der Bürgerschaft auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben.
TOP 3 Heimattage Langenlonsheim-Stromberg / Rückblick & Vorschau
Bürgermeister Cyfka hätte die Organisatoren der Heimattage gerne in die Sitzung eingeladen, damit diese persönlich berichten können. Aufgrund der Digitalsitzung ist das nicht möglich. Dies soll in der Sitzung im Dezember nachgeholt werden.
Es wurden ca. 1.000 Besucher gezählt. Im Juni nächsten Jahres soll die Veranstaltung fortgesetzt werden, und zwar in den Gemeinden, die in diesem Jahr keine Heimattage durchgeführt haben.
Die betreffenden Ortsgemeinden wurden angeschrieben.
Die Heimattage haben sich auch wirtschaftliche gelohnt. Das eingeplante Budget wurde nicht überschritten. Es wird angedacht, die Heimattage im 2-jährigen Wechsel mit dem Walderlebnistag zu veranstalten.
TOP 4 Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg, Teilbereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Stromberg - Errichtung eines Neubaugebietes in der Gemarkung Roth (Flächentausch)
- Feststellungsbeschluss
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.07.2022 über die während der förmlichen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 4 Abs. 2 und 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen beraten und entsprechende Beschlüsse gefasst. In gleicher Sitzung hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, der vorgelegten Planung zuzustimmen.
Vor einer endgültigen Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates über die Aufstellung,
Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Flächennutzungsplanes bedarf es nach § 67 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) der Zustimmung der Ortsgemeinden und der Stadt Stromberg.
Die der Verbandsgemeinde angehörigen Ortsgemeinden und die Stadt Stromberg wurden mit Schreiben der Verwaltung am 08.07.2022 gebeten, die erforderliche Zustimmung in den Stadt-/Ortsgemeinderäten einzuholen. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Gemeinden zugestimmt hat und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnen. Kommt diese Zustimmung nicht zustande, so entscheidet derVerbandsgemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder. Die Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg gehören insgesamt 17 Gemeinden an, in welchen 23.022 Einwohner gemeldet sind.
Damit die Zustimmung als erteilt gilt müssen somit 9 Gemeinden, die zusammen mindestens 15.349 Einwohner haben, zustimmen.
Bis zum Stichtag am 13.10.2022 haben 14 Gemeinden, in denen insgesamt 20.643 Einwohner leben, zugestimmt (Anlage 1). Somit haben mehr als die Hälfte der verbandsgemeindeangehörigen Gemeinden zustimmt. Des Weiteren wohnen dort mehr als zwei Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinde. Somit gilt die Zustimmung nach § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO als erteilt.
Nachdem die erforderliche Zustimmung der Mehrheit der Gemeinden entsprechend § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg, Teilbereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Stromberg - Errichtung eines Neubaugebietes in der Gemarkung Roth (Flächentausch) vorliegt, beschließt der Verbandsgemeinderat diese endgültig in der vorliegenden Fassung auf Grundlage des Verbandsgemeinderatsbeschlusses vom 05.07.2022, in Kraft zu setzen.
Die Verwaltung wird gebeten, die Genehmigung der Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Untere Landesplanungsbehörde - nach § 6 Abs. 1 BauGB einzuholen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Ratsmitglied Torsten Schwanke verlässt aufgrund § 22 GemO den Sitzungstisch und nimmt nicht an der Abstimmung teil.
TOP 5 Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg, Teilbereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Langenlonsheim, zur Ausweisung einzelner Wohnbau-, Mischgebiets-, Gewerbe- und Sonderbauflächen in den Gemeinden Dorsheim, Rümmelsheim und Windesheim sowie nachrichtliche Übernahmen in den Ortsgemeinden Guldental und Langenlonsheim
A) Beratung und Beschlussfassung über die während der erneuten Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (§§ 4 Abs. 2 und 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen
B) Beschluss zur Beteiligung der Ortsgemeinden und der Stadt Stromberg nach § 67 Abs. 2 GemO
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 02.03.2022 über die während des förmlichen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens nach §§ 4 Abs. 2 und 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen beraten und aufgrund vorgenommener Änderungen eine erneute öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Ferner hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden dürfen. Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme wurde auf zwei Wochen verkürzt. Nach Ablauf der erneuten Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung, wurden die Unterlagen zur Nachbereitung an das mit der Planung beauftragte Ing.-Büro BBP PartGmbB weitergeleitet und um Erstellung einer entsprechenden Auswertung gebeten.
A) Beratung und Beschlussfassung über die während der erneuten Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (§§ 4 Abs. 2 und 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen. Bei der Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen sind öffentliche und private Belange untereinander und gegeneinander abzuwägen. Zu diesem Zweck erhalten Private durch die öffentliche Auslegung Gelegenheit zur Kenntnisnahme von der Planung und die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme. Öffentliche Belange werden in der Regel durch die Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und deren Stellungnahme bekannt. Gleich, ob von Dritten etwas vorgebracht wird, müssen Belange und Umstände bei der Abwägung berücksichtigt werden, wenn sie sich aufdrängen oder bekannt sind. Da der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 02.03.2022 beschlossen hat, eine verkürzte und beschränkte Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen, haben die Entwurfsunterlagen der Flächennutzungsplanung für zwei Wochen, vom 19.04.2022 bis einschließlich 03.05.2022, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg, Verwaltungsstelle Stromberg, zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegen und wurden darüber hinaus auf der Homepage der Verbandsgemeinde eingestellt und im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Aus der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die Behörden- und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 04.04.2022 über die erneute Auslegung des Flächennutzungsplanes unterrichtet und hatten ebenfalls Gelegenheit bis 03.05.2022 eine entsprechende Stellungnahme abzugeben.
Herr Ruppert vom Planungsbüro „Freie Stadtplaner PartGmbB“ aus Kaiserslautern übernimmt diesen Punkt und erläutert an Hand einer Präsentation die eingegangenen Stellungnahmen und lässt über die Punkte abstimmen, die eine Abstimmung erforderlich machen.
Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Amt Bauen und Umwelt als Untere Landesplanungsbehörde als Untere Naturschutzbehörde als Untere Wasserbehörde.
Die Fraktionsvorsitzende der FDP Hölz teilt mit, dass erneut ein Lärmschutzgutachten erstellt wurde und dass es hier keine Bedenken gibt.
Ratsmitglied Denker möchte wissen, ob die Verbandsgemeinde in Haftung geht, sollte es aufgrund der Bebauung zu einem Klageverfahren kommen.
Dies wird von Herrn Ruppert verneint.
Die Stellungnahme der Kreisverwaltung Bad Kreuznach wird wie folgt zur
Kenntnis genommen.
- zur Stellungnahme der Unteren Landesplanungsbehörde:
Die Bedenken der Fachbehörde zur Änderungsfläche „Dors-A“ werden zur Kenntnis genommen. Unter Verweis auf die bisherigen Abstimmungen mit der Unteren Landesplanungsbehörde sowie der vorliegenden schallschutztechnischen Untersuchung werden diese jedoch nicht geteilt. An der Planung wird festgehalten.
- zur Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der ergänzende fachliche Hinweis zur Änderungsfläche „Rüm-A“, dass man sich frühzeitig um die Bereitstellung von geeigneten Ausgleichsflächen bemühen möge, wird der Ortsgemeinde Rümmelsheim zur Mitkenntnis gegeben.
- zur Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Änderungen oder Ergänzungen an der Flächennutzungsplanung sind aufgrund der Stellungnahme jedoch nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis: 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen, 28 Ja
Struktur und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz Ratsmitglied Wirth ist der Meinung, die Flächen von Dorsheim sind falsch aufgezeichnet.
Die Fraktionsvorsitzende der FDP Hölz erklärt, dass Dors 1 und 3 zu Dors A geworden sind. Herr Ruppert ergänzt, dass es eine Änderung während des Verfahrens gegeben hat. Herr Beckhaus ergänzt ebenfalls, dass es in Dorsheim 2 Verfahren gibt, die man nicht verwechseln darf. Bürgermeister Cyfka fügt hinzu, dass die Arbeit mit dem Büro BBP immer rechtlich wasserdicht war. Die Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz wird zur Kenntnis genommen. Änderungen oder Ergänzungen an der Flächennutzungsplanung sind aufgrund der Stellungnahme jedoch nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis: 3 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen, 26 Ja
Verbandsgemeindewerke Langenlonsheim-Stromberg, Fachbereich 5 -Verbandsgemeindewerke und Bäder
Die Stellungnahme der Verbandsgemeindewerke Langenlonsheim-Stromberg wird zur Kenntnis genommen und der Ortsgemeinde Rümmelsheim zur Mitkenntnis gegeben. Änderungen oder Ergänzungen an der Flächennutzungsplanung sind aufgrund der Stellungnahmen nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e. V.
Die Anregungen befinden sich bereits in der Umsetzung. Die vom Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e. V. mitgeteilten Anregungen und Bedenken werden zur Kenntnis genommen. In diesem Zusammenhang werden jedoch die vorgebrachten Bedenken, unter Verweis auf die obige Kommentierung nicht geteilt. An der Planung wird festgehalten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 2 Enthaltungen
Nachdem die Planung durch das Ingenieurbüro BBP PartGmbB vorgestellt und über die eingegangenen Stellungnahmen beraten und gegebenenfalls beschlossen wurde, fasst der Verbandsgemeinderat die folgenden Beschlüsse:
1. Der Entwurf der Planzeichnung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt
Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 3 Enthaltungen
2. Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt
Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 3 Enthaltungen
3. Der Entwurf des Umweltberichtes wird in der vorliegenden Fassung gebilligt
Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 3 Enthaltungen
B) Beschluss zur Beteiligung der Ortsgemeinden und der Stadt Stromberg nach § 67 Abs. 2 GemO
Die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Flächennutzungsplanes bedarf nach § 67 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), der Zustimmung der Ortsgemeinden und der Stadt Stromberg. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Gemeinden zugestimmt hat und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnen. Kommt eine Zustimmung nicht zustande, so entscheidet der Verbandsgemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder. Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Beteiligung der Gemeinden und der Stadt Strombergnach § 67 Abs. 2 GemO einzuleiten. Die Verwaltung wird gebeten, die verbandsangehörigen Gemeinden über die abschließende Beratung und Entscheidung des Verbandsgemeinderates zu informieren und diese um ihre Zustimmung zu bitten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 2 Enthaltungen
TOP 6 Nachwahl Ausschussbesetzung
Herr Herbert Dietz wurde in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 21.09.2022 für die ausgeschiedene Marianne Müller in den Haupt- und Finanzausschuss gewählt. Herr Dietz war bisher erster Stellvertreter. Die Besetzung des ersten Stellvertreters / der ersten Stellvertreterin ist neu zu wählen.
Das Vorschlagsrecht liegt bei der SPD-Fraktion.
Die SPD-Fraktion schlägt Frau Sigrid Beck als erste Stellvertreterin von Herrn Herbert Dietz vor.
1. Der Verbandsgemeinderat beschließt gemäß § 40 Abs. 5 GemO offen abzustimmen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
2. Der Verbandsgemeinderat wählt Sigrid Beck als erstes stellvertretendes Mitglied in den Haupt- und Finanzausschuss.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 7 Regionale Wertschöpfung durch den Ausbau Erneuerbarer Energie fair teilen (Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen)
Der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Kurt Römer, bittet den Antrag im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz sowie in der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung vorzustellen. Die Fraktionsvorsitzende der FDP, Marlene Hölz, findet den Antrag sinnvoll. Sie möchte zum Verständnis gerne geklärt wissen, dass Bürgerenergiegesellschaften den Fonds vorzuziehen sind. Kurt Römer empfiehlt, die anderen Verbandsgemeinden, die ein solches Vorhaben bereits umgesetzt haben anzuschreiben und sich deren Verträge anzusehen.
Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Matthias Schütte bittet darum, den Bestandsschutz für die Gemeinden zu beachten, die bereits Einnahmen durch Erneuerbare Energie haben und diese verplant sind. Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Peter Schmitt, spricht sich eher dafür aus, den Antrag vorab mit den Ortsgemeinden zu besprechen. Daher ist der Verweis in den Ausschuss sinnvoll. Der Fraktionsvorsitzende der FLLS, Professor Bernhard Wolf, schließt sich den Ausführungen von Peter Schmitt an. Er sieht Schwierigkeiten bei bereits bestehenden Anlagen. Bürgermeister Cyfka macht deutlich, dass der Punkt zuerst in den Ortsgemeinden besprochen werden muss. Die Verbandsgemeinde kann nicht über die Gelder der Ortsgemeinden verfügen. Das Thema soll bei der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung beraten werden sowie parallel im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz.
Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Antrag in der nächsten Ortsbürgermeisterdienstbesprechung vorzustellen und sich die Meinungen der Ortsbürgermeister*innen anzuhören. Parallel soll der Punkt auch im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beraten werden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 8 Effektives Energiemanagement in der Verbandsgemeinde dauerhaft sichern (Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen)
Der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, stellt den Antrag vor.
Es gibt eine 70 % ige Förderung für 3 Jahre. Die Förderung gibt es erst seit kurzer Zeit.
Er bittet, den Antrag in den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz zu verweisen.
Die Fraktionsvorsitzende der FDP, Marlene Hölz, erfragt, ob das Energiemanagement nur für die Verbandsgemeinde oder auch für die Ortsgemeinden und Privatleute zur Verfügung steht. Die Klimaschutzmanagerin, Alina Recker, nimmt Stellung. Kommunales Energiemanagement (KEM) führt zu einem effizienten Betrieb der Liegenschaften, indem die Effizienz der Anlagentechnik gewährleistet wird, Energielieferverträge beachtet und ggfs. neu ausgehandelt werden, die Nutzer:innen sensibilisiert werden und das Zusammenspiel des jeweiligen beteiligten Verwaltungs- und Betriebspersonal optimiert wird.
Energiemanager:innen sind mit allen energierelevanten Themen betraut. Sie analysieren Liegenschaften, bereiten Daten auf, eruieren passende Maßnahmen (nicht- / gering investiv und investiv), inklusive möglicher Fördermittel. Darüber hinaus kümmern sich Energiemanager:innen um den effizienten Betrieb der Gebäude (Nutzung, Anlagen, Sensibilisierung). 40% seiner Arbeitszeit verbringt der Energiemanager in den kommunalen Liegenschaften. Dabei kümmert er sich vorerst um die VG-eigenen Gebäude bzw. die 15-20 größten Verbraucher (Verwaltungsgebäude, Grundschulen, aber auch KiTas).
Über die Kommunalrichtlinie wird die Implementierung und Erweiterung eines Energiemanagements mit 70 Prozent gefördert. Ratsmitglied Hilger steht dem Antrag skeptisch gegenüber. Die EDG, bei der die Verbandsgemeinde Mitglied ist, bietet aus seiner Sicht die gleichen Ausarbeitungen an. Das nötige Tool ist über die EDG nutzbar und wäre somit kostenneutral. Der Fraktionsvorsitzende der CDU Schmitt sieht es wie Ratsmitglied Hilger. Erst in diesem Jahr wurde die Stelle der Klimaschutzmanagerin besetzt und dann soll im nächsten Jahr eine ähnliche Stelle besetzt werden. Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Matthias Schütte zeigt Verständnis für den Antrag, möchte aber eine Behandlung im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz.
Frau Recker fügt hinzu, dass nicht klar ist, ob die Daten der EDG in der Verbandsgemeinde übernommen werden können. Außerdem sind viele Ortsgemeinden keine Mitglieder der EDG. Herr Hilger bittet um Abklärung bis zur Ausschusssitzung.
Bürgermeister Cyfka teilt mit, dass der Umweltausschuss am 12.12.2022 bereits eine volle Tagesordnung hat. Aus diesem Grund soll der Punkt erst im Januar in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz beraten werden. Der Fraktionsvorsitzende der CDU Schmitt empfiehlt, beide Anträge in einer Sitzung zu behandeln. Die Punkte bieten genug Grund zur Diskussion.
Der Verbandsgemeinderat beschließt den Verweis des Antrags an den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 9 Vertragsangelegenheit Einbruchmeldeanlage im Feuerwehrhaus Langenlonsheim / Aufschaltung auf neue Service-Notruf-Leitstelle
Zum Schutz der Fahrzeuge, der feuerwehrtechnischen Gerätschaften und der Feuerwehreinsatzzentrale verfügt das Feuerwehrhaus Langenlonsheim über eine Einbruchmeldeanlage, welche aktuell mit der Notruf-Service-Leitstelle von Westenergie verbunden ist. Zum 31.12.2022 wird Westenergie den Dienst einstellen und hat den Dienstleistungsvertrag gekündigt. Somit würden nach diesem Termin Einbruchalarmmeldungen ins Leere laufen und die automatisierte Verständigung der erforderlichen Stellen im Alarmfall wäre nicht mehr möglich. Zum bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage ist sie auf eine andere Service-Notruf-Leitstelle weiter zu leiten und durch diese zu betreuen. Firma Vogel Sicherheitsanlagen GmbH in Bad Kreuznach hat die Notruf-Service-Leitstelle der Firma KOWADI Dienstleistungen, Josef Lauer GmbH & Co. KG, in Koblenz als zukünftige betreuende Leitstelle
empfohlen. Seitens der Verwaltung wurde ein Angebot von Fa. KOWADI zu Betreuung der Einbruchmeldeanlage eingeholt.
Der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Kurt Römer, erfragt, ob die Anlage überhaupt benötigt wird. Bürgermeister Cyfka bestätigt die Notwendigkeit.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Peter Schmitt, ergänzt, dass es vor einiger Zeit einen Einbruch im Feuerwehrhaus gab. Die ganze Zeit hat sich Westenergie um die Anlage gekümmert, jetzt soll dies der Nachfolger tun.
Die Verwaltung empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, den Abschluss eines Servicevertrages gemäß vorliegendem Angebot mit der Notruf-Service-Leitstelle der Firma KOWADI zur Betreuung der Einbruchmeldeanlage des Feuerwehrhauses Langenlonsheim als Nachfolger von Westenergie ab dem 01.01.2023 zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 10 Mitteilungen und Anfragen
| - | Bürgermeister und Beigeordnete haben gemäß § 6 der Hauptsatzung die Firma Data2Net mit der Installation einer neuen Serverinfrastruktur für das Feuerwehrhaus in Langenlonsheim in Höhe von 19.936,17 Euro beauftragt. |
| - | Die nächste Sitzung des Verbandsgemeinderates findet am 16.12.2022 in der Deutscher-Michel-Halle statt. Anschließend erfolgt das Weihnachtsessen im Land- und Golfhotel in Stromberg. |
| - | Das neue Feuerwehrfahrzeug für die Einheit Seibersbach wurde ausgeliefert und in Betrieb genommen. Die feierliche Übergabe erfolgt im Frühjahr. |
| - | Die Auftaktveranstaltung zum Thema Klimaschutz war mit über 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmern gut besucht. Die Ergebnisse müssen nun ausgearbeitet werden. Dank an die Klimaschutzmanagerin Alina Recker. |
| - | Bürgermeister Cyfka berichtet über ein Gespräch mit dem Forstamtsleiter Frauenberger am heutigen Tag. Pro Jahr können die Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde 100,00 Euro pro ha Wald als Förderung beantragen und das über 5 Jahre. So kommt pro Gemeinde eine erhebliche Summe an Fördergeldern zusammen. Am Freitag, 18.11.2022 findet diesbezüglich um 11.00 Uhr eine Videoschalte statt. Die Anträge müssen bis 30.11.2022 gestellt werden. |
|
| Einige Haushalte können mit der Förderung ausgeglichen, bei einigen könnte auch ein Überschuss entstehen. |
| - | Die Unterzeichnung des Partnerschaftsvertrages mit Myrhorod musste auf Grund der derzeitigen Angriffe auf die Ukraine abgesagt werden. Am 22.11.2022 ist eine Video-Schalte mit den dortigen Schulen geplant. Auch sonst finden fast wöchentlich Videogespräche mit dem Bürgermeister statt sowie ein regelmäßiger WhatsApp-Kontakt. Mittlerweile sind konkrete Projekte für die Infrastruktur geplant. Eine Einladung zu einem Besuch im 1. Quartal ist bereits ausgesprochen, eine Anreise des Bürgermeisters von Myrhorod ist möglich. |
| - | Die Fraktionsvorsitzende der FDP, Marlene Hölz, möchte wissen, ob das Gerücht stimmt, die Schule in Rümmelsheim sei einsturzgefährdet und es habe eine Evakuierung der Kinder stattgefunden. |
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| Beigeordneter Dapper antwortet, dass die Schule nicht einsturzgefährdet ist. An der Rückseite des Gebäudes befindet sich ein Schacht, der wegen eines Wasserschadens freigelegt wurde. Die Bauaufsicht der Kreisverwaltung hat nun zur Auflage gemacht, dass der Schacht verfüllt werden muss. Dazu muss der Schacht abgedichtet werden und auch noch andere Arbeiten sind vor dem Verfüllen notwendig. Eigentlich waren diese Arbeiten für die energetische Sanierung geplant, werden aber nun vorgezogen. Die Feuerwehr kann aus diesem Grund nicht anleitern. |