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Das Rathaus - MTB d VG Langenlonsheim-Stromberg
Ausgabe 2/2026
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Öffentliche Bekanntmachung

der Beitrags- und Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung im Jahr 2026

Der Verbandsgemeinderat hat am 12.12.2025 folgende Beitrags- und Gebührensätze für 2026 beschlossen:

Gebiet ehemalige VG Langenlonsheim:

1. Einmalige Beiträge:

1.1

Schmutzwasserbeseitigung

2,32 €/m² gewichtete Grundstücksfläche

1.2

Niederschlagswasserbeseitigung

5,04 €/m² gewichtete Grundstücksfläche

1.3

Ortsgemeindestraßen

8,30 €/m²

1.4

klassifizierte Straßen

8,62 €/m²

2. Laufende Entgelte:

2.1

Schmutzwasser

2.1.1

Grundgebühren

2.1.1.1

- Haushalte, Gewerbe, Landwirtschaft öffentliche Einrichtungen je E + EGW

14,66 €

2.1.1.2

- Weinbau/Weinhandel je 500 m² Rebfläche bzw. 750 l zugekauften Most oder Wein

5,08 €

2.1.1.3

- Abfüllbetriebe je EGW

8,48 €

2.1.1.4

- Brauerei je EGW

23,02 €

2.1.2

Benutzungsgebühren je m³ gewichtete Schmutzwassermenge (bisher 1,68 €)

1,83 €

2.2

Niederschlagswasser

Wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser je m² gewichtete Fläche

0,29 €

Gebiet ehemalige VG Stromberg:

1. Einmalige Beiträge:

1.1

Schmutzwasserbeseitigung

4,46 €/m² gewichtete Grundstücksfläche

1.2

Niederschlagswasserbeseitigung

9,81 €/m² gewichtete Grundstücksfläche

2. Laufende Entgelte:

2.1

Schmutzwasser

2.1.1

Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser je m² gewichtete Fläche

0,11 €

2.1.2

Benutzungsgebühren je m³ gewichtete Schmutzwassermengen (bisher 1,70 €)

1,85 €

2.2

Niederschlagswasser

Wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser je m² gewichtete Fläche

0,24 €

3. Entgelte für die mobile Entsorgung:

3.1

Transportgebühr je m³ tatsächlich ausgefahrene Schmutzwassermenge

16,33 €

3.2

Reinigungsgebühr je m³ tatsächlich ausgefahrene Schmutzwassermenge

3,68 €

Langenlonsheim, den 17.12.2025
Cyfka
Bürgermeister