Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 17.644.330 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 17.643.040 € |
| der Jahresüberschuss auf | 1.290 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 916.730 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 921.600 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 4.125.490 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -3.203.890 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 2.287.160 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0 € |
| verzinste Kredite auf | 2.784.540 € |
| zusammen auf | 2.784.540 € |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushalten zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0,00 €.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 €.
Kredite zur Liquiditätssicherung der Einheitskasse bei Kreditinstituten auf — 0 €
Kredite zur Liquiditätssicherung der Verbandsgemeinde aus der Einheitskasse — 0 €
(Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung)
| 1. | Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 3.700.000 € |
| 2. | Kredite zur Liquiditätssicherung (lt. Wirtschaftsplan Abwasserwerk) | 3.000.000 € |
| 3. | Verpflichtungsermächtigungen | 0 € |
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 €.
Gemäß § 32 Abs. 1 LFAG (zuvor § 26 Abs. 1 LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird auf 30 v.H. festgesetzt. Darüber hinaus erhebt sie gemäß § 12 Abs. 4 Landesgesetz über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Langenlonsheim und Stromberg vom 18. Juni 2019 eine zusätzlich Umlage von den Gemeinden der ehemaligen Verbandsgemeinde Stromberg in Höhe von 3,5 v.H. der Umlagegrundlagen der Verbandsgemeindeumlage zum Ausgleich des finanziellen Vorteils aus den übergegangenen Investitionskrediten und des bis zur Gebietsänderung bestehenden höheren Umlagebedarfs.
nachrichtlich:
| Umlagekraft 2024 | 31.915.711 |
| Umlagekraft 2023 | 32.166.508 |
| Umlagekraft 2022 | 25.519.999 |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres betrug | 24.153.018 € |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres beträgt vorläufig | 24.617.348 € |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres beträgt vorläufig | 24.618.638 € |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 20.000 € überschritten werden.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamte kann für 1 Fall zugelassen werden.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beschäftigte kann für 2 Fälle zugelassen.
Für die Bewilligung von Zahlungen nach § 18 VKA des TVöD an Arbeitnehmer/innen werden festgesetzt:
Leistungsprämien und Leistungszulagen — 90.840 €
Für die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42a des Bundesbesoldungsgesetzes an Beamte werden 5.000 € für Leistungsstufen, Leistungsprämien und Leistungszulagen festgesetzt.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Dienstag, den 21.05.2024 bis Freitag, den 31.05.2024, täglich während den Öffnungszeiten von 8.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg, Naheweinstraße 80, Zimmer 15, öffentlich aus.