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Das Rathaus - MTB d VG Langenlonsheim-Stromberg
Ausgabe 20/2024
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Öffentliche Bekanntmachung

1. Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Langenlonsheim- Stromberg für das Jahr 2024 vom 17.05.2024

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

der Jahresüberschuss auf

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

verzinste Kredite auf

zusammen auf

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushalten zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0,00 €.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 €.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Kredite zur Liquiditätssicherung der Einheitskasse bei Kreditinstituten auf — 0 €

Kredite zur Liquiditätssicherung der Verbandsgemeinde aus der Einheitskasse  — 0 €

§ 5

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

(Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung)

1.

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

2.

Kredite zur Liquiditätssicherung (lt. Wirtschaftsplan Abwasserwerk)

3.

Verpflichtungsermächtigungen

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 €.

§ 6

Umlage

Gemäß § 32 Abs. 1 LFAG (zuvor § 26 Abs. 1 LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird auf 30 v.H. festgesetzt. Darüber hinaus erhebt sie gemäß § 12 Abs. 4 Landesgesetz über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Langenlonsheim und Stromberg vom 18. Juni 2019 eine zusätzlich Umlage von den Gemeinden der ehemaligen Verbandsgemeinde Stromberg in Höhe von 3,5 v.H. der Umlagegrundlagen der Verbandsgemeindeumlage zum Ausgleich des finanziellen Vorteils aus den übergegangenen Investitionskrediten und des bis zur Gebietsänderung bestehenden höheren Umlagebedarfs.

nachrichtlich:

Umlagekraft 2024

31.915.711

Umlagekraft 2023

32.166.508

Umlagekraft 2022

25.519.999

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres betrug

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres beträgt vorläufig

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres beträgt vorläufig

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 20.000 € überschritten werden.

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 10

Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamte kann für 1 Fall zugelassen werden.

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beschäftigte kann für 2 Fälle zugelassen.

§ 11

Leistungszahlungen

Für die Bewilligung von Zahlungen nach § 18 VKA des TVöD an Arbeitnehmer/innen werden festgesetzt:

Leistungsprämien und Leistungszulagen  —  90.840 €

Für die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42a des Bundesbesoldungsgesetzes an Beamte werden 5.000 € für Leistungsstufen, Leistungsprämien und Leistungszulagen festgesetzt.

Langenlonsheim, den 14.05.2024
Michael Cyfka, Bürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

  1. Der mit Beschluss vom 24.04.2024 festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird hiermit in Höhe von 859.180 € genehmigt.
  2. Der unter § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird in Höhe von 2.784.540 € für das Haushaltsjahr 2024 genehmigt.
  3. Der unter § 5 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag für Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für das Sondervermögen wird in Höhe von 3.700.000 € für das Wirtschaftsjahr 2024 genehmigt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Dienstag, den 21.05.2024 bis Freitag, den 31.05.2024, täglich während den Öffnungszeiten von 8.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg, Naheweinstraße 80, Zimmer 15, öffentlich aus.

Langenlonsheim, den 14.05.2024
Michael Cyfka, Bürgermeister