Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 18.378.670 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 18.705.450 € |
| der Jahresfehlbetrag auf | -326.780 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 671.430 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 458.370 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 4.858.600 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -4.400.230 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 3.728.800 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0 € |
| verzinste Kredite auf | 4.033.420 € |
| zusammen auf | 4.033.420 € |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushalten zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0,00 €.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 €.
| Kredite zur Liquiditätssicherung der Einheitskasse bei Kreditinstituten auf | 0 € |
| Kredite zur Liquiditätssicherung der Verbandsgemeinde aus der Einheitskasse | 4.236.000 € |
| 1. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 5.900.000 € |
| 2. Kredite zur Liquiditätssicherung (lt. Wirtschaftsplan Abwasserwerk) | 3.000.000 € |
| 3. Verpflichtungsermächtigungen | 0 € |
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 €.
Gemäß § 32 Abs. 1 LFAG nF (§ 26 Abs. 1 LFAG aF) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Gemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird unter Abwägung des Finanzbedarfs der Gemeinden auf 32 v.H. festgesetzt
nachrichtlich:
| Umlagekraft 2025 | 33.888.142 |
| Umlagekraft 2024 | 33.891.248 |
| Umlagekraft 2023 | 31.909.568 |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres betrug | 25.288.476 € |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres beträgt vorläufig | 26.099.476 € |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres beträgt vorläufig | 25.772.696 € |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 20.000 € überschritten werden.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamte kann für 1 Fall zugelassen werden.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beschäftigte kann für 2 Fälle zugelassen.
Für die Bewilligung von Zahlungen nach § 18 VKA des TVöD an Arbeitnehmer/innenwerden festgesetzt:
Leistungsprämien und Leistungszulagen — 125.910 €
Für die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42a des Bundesbesoldungsgesetzes an Beamte werden 5.000 € für Leistungsstufen, Leistungsprämien und Leistungszulagen festgesetzt.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
| 1. | Unsere mit Schreiben vom 19.02.2026 erhobenen Rechtsbedenken bezüglich des Jahresfehlbetrages im Ergebnishaushalt sowie der Unterdeckung dim Finanzhaushalt sind nunmehr ausgeräumt. |
| 2. | Der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag zur Finanzierung in Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg vorgesehenen Investitionskredite wird in Höhe von 3.838.020 € genehmigt. |
| 3. | Der in § 5 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für das Sondervermögen in Höhe von 5.900.000 € wird genehmigt. |
| 4. | Der in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für Liquiditätssicherung wird in Höhe von 4.236.000 € genehmigt. |
| 5. | Wir erheben Bedenken wg. Rechtsverletzung gegen folgende Stellenausweisungen und Festsetzungen im Stellenplan: |
| - Organisationseinheit 2.1 FB 2 Fachbereich Finanzen A14 und A13. | |
| - Organisationseinheit 4.1 FB 4 Fachbereich Ordnung und Soziales E13. |
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme
von Montag, den 18.05.2026 bis Freitag, den 29.05.2026
von 8:00 bis 12:00 Uhr,
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg, Naheweinstraße 80, Zimmer 15, öffentlich aus.