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Das Rathaus - MTB d VG Langenlonsheim-Stromberg
Ausgabe 20/2026
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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1. Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg für das Jahr 2026 vom 15. Mai 2026

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

18.378.670 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

18.705.450 €

der Jahresfehlbetrag auf

-326.780 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

671.430 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

458.370 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

4.858.600 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

-4.400.230 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit

3.728.800 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 €

verzinste Kredite auf

4.033.420 €

zusammen auf

4.033.420 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushalten zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0,00 €.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 €.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Kredite zur Liquiditätssicherung der Einheitskasse bei Kreditinstituten auf  

0 €

Kredite zur Liquiditätssicherung der Verbandsgemeinde

aus der Einheitskasse

4.236.000 €

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen (Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung)

1. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

5.900.000 €

2. Kredite zur Liquiditätssicherung (lt. Wirtschaftsplan Abwasserwerk)

3.000.000 €

3. Verpflichtungsermächtigungen

0 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 €.

§ 6 Umlage

Gemäß § 32 Abs. 1 LFAG nF (§ 26 Abs. 1 LFAG aF) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Gemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird unter Abwägung des Finanzbedarfs der Gemeinden auf 32 v.H. festgesetzt

nachrichtlich:

Umlagekraft 2025

33.888.142

Umlagekraft 2024

33.891.248

Umlagekraft 2023

31.909.568

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres betrug

25.288.476 €

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres beträgt vorläufig

26.099.476 €

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres beträgt vorläufig

25.772.696 €

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 20.000 € überschritten werden.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 10 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamte kann für 1 Fall zugelassen werden.

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beschäftigte kann für 2 Fälle zugelassen.

§ 11 Leistungszahlungen

Für die Bewilligung von Zahlungen nach § 18 VKA des TVöD an Arbeitnehmer/innenwerden festgesetzt:

Leistungsprämien und Leistungszulagen  — 125.910 €

Für die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42a des Bundesbesoldungsgesetzes an Beamte werden 5.000 € für Leistungsstufen, Leistungsprämien und Leistungszulagen festgesetzt.

Langenlonsheim, den 04.05.2026
Michael Cyfka 
Bürgermeister 

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

1.

Unsere mit Schreiben vom 19.02.2026 erhobenen Rechtsbedenken bezüglich des Jahresfehlbetrages im Ergebnishaushalt sowie der Unterdeckung dim Finanzhaushalt sind nunmehr ausgeräumt.

2.

Der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag zur Finanzierung in Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg vorgesehenen Investitionskredite wird in Höhe von 3.838.020 € genehmigt.

3.

Der in § 5 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für das Sondervermögen in Höhe von 5.900.000 € wird genehmigt.

4.

Der in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für Liquiditätssicherung wird in Höhe von 4.236.000 € genehmigt.

5.

Wir erheben Bedenken wg. Rechtsverletzung gegen folgende Stellenausweisungen und Festsetzungen im Stellenplan:

- Organisationseinheit 2.1 FB 2 Fachbereich Finanzen A14 und A13.

- Organisationseinheit 4.1 FB 4 Fachbereich Ordnung und Soziales E13.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

von Montag, den 18.05.2026 bis Freitag, den 29.05.2026

von 8:00 bis 12:00 Uhr,

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg, Naheweinstraße 80, Zimmer 15, öffentlich aus.

Langenlonsheim, den 04.05.2026
Michael Cyfka 
Bürgermeister