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Das Rathaus - MTB d VG Langenlonsheim-Stromberg
Ausgabe 21/2025
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Aus der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 09.04.2025

Öffentlicher Teil:

1. Vorstellung der Bezirksdienstbeamten der Schutzpolizei

Bürgermeister Cyfka begrüßt die beiden Beamten im Kriminal- und Bezirksdienst, Christan Klöckner und Ingo Brühl. Herr Klöckner ist für die Orte der ehemaligen VG Langenlonsheim und Herr Brühl für die Orte der ehemaligen VG Stromberg zuständig. Beide Polizeibeamten stellen sich vor und erläutern ihr Aufgabenfeld. Bürgermeister Cyfka würdigt den guten Kontakt zur Polizei und unterstreicht die Wichtigkeit. Die Fragen aus dem Rat werden beantwortet.

2. Beantwortung von Fragen der Einwohner gemäß § 21 der Geschäftsordnung (Einwohnerfragestunde) Es liegen keine Fragen der Einwohner vor.

3. Ersatzbeschaffung TSF-W Einheit Dorsheim und Einheit Schweppenhausen

Als Ersatz für die beiden im Jahr 1999 in Dienst gestellten Einsatzfahrzeuge der Feuerwehreinheiten Dorsheim und Schweppenhausen sollen gemäß Fahrzeugkonzept der VG Langenlonsheim-Stromberg für diese Standorte jeweils ein Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank (TSF-W) beschafft werden. Hierfür sind im Haushaltsansatz 2025 Mittel in Höhe von 40.000 € je Fahrzeug für Ausschreibungskosten und erste Abschlagszahlungen vorgesehen. Die Gesamtkosten pro Fahrzeug werden mit ca. 130.000 € erwartet. Die Verbandsgemeinde Winnweiler plant, im Rahmen einer interkommunalen Sammelbeschaffung im Jahr 2025 die Lieferung von 7 TSF-W für den eigenen Bedarf und 4 gleiche Fahrzeuge für weitere Kommunen auszuschreiben und bietet an, sich der Sammelausschreibung für die Beschaffung der zwei TSF-W für die Standorte Dorsheim und Schweppenhausen anzuschließen. Aufgrund der großen Stückzahl erwarte die VG Winnweiler einen nicht unerheblichen Preisnachlass. Der Feuerwehrausschuss der VG Langenlonsheim-Stromberg hat in seiner Sitzung am 24.03.2025 einstimmig beschlossen, dem Verbandsgemeinderat die Beteiligung an der Sammelausschreibung der VG Winnweiler im Jahr 2025 und die Beschaffung von je einem TSF-W für die Feuerwehreinheiten Dorsheim und Schweppenhausen im Jahr 2026 zu empfehlen.

Ratsmitglied Dr. Gänz bittet um Auskunft bezüglich der Aufteilung der Ausschreibungskosten. Wehrleiter Schön informiert, dass die Ausschreibung gemeinsam mit den Verbandsgemeinden Winnweiler und Rüdesheim durchgeführt werden und damit Ausschreibungskosten eingespart werden. Für die Ausschreibung sind 40.000, -- € eingeplant. Die Kosten wurden auf Basis der letzten Ausschreibung geschätzt. Federführend ist die Verbandsgemeinde Winnweiler. Ratsmitglied Krieg geht davon aus, dass die zu beschaffenden Feuerwehrfahrzeuge auch in die zugeordneten Feuerwehrhäuser passen. Weiter führt er aus, dass ihm Informationen vorliegen, wonach im Bundesland Nordrhein-Westfalen innerkommunale Ausschreibungen von Feuerwehrfahrzeugen im großen Pool organisiert werden. Wehrleiter Schön befürwortet große Ausschreibungszusammenschlüsse zur Verringerung der Kosten. In Bezug auf den notwendigen Platzbedarf der Neufahrzeuge ergänzt er, dass im Feuerwehrgerätehaus in Dorsheim ausreichend Platz für das Ersatzfahrzeug vorhanden ist. In Schweppenhausen ist der Bau einer Unterbringungsmöglichkeit für das Ersatzfahrzeug notwendig. Ratsmitglied Torsten Strauß bittet das bestehende Fahrzeugkonzept an alle Ratsmitglieder zu versenden, da einige neue Ratsmitglieder und Ortsbürgermeister nach der Kommunalwahl hierüber noch nicht in Kenntnis sind. Auch müsse das bestehende Konzept fortgeschrieben werden. Bürgermeister Cyfka verweist auf den Beschluss im Feuerwehrausschuss zum Fahrzeugkonzept, welcher die Notwendigkeit zur Ersatzbeschaffung begründet. Zwischenzeitlich hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion der Verwaltung mitgeteilt, dass zur Beantragung zukünftiger Zuschüsse im Feuerwehrbereich eine Fortschreibung erfolgen muss. Wehrleiter Schön weist darauf hin, dass der Aufsichtsbehörde ein Feuerwehrbedarfsplan vorzulegen ist. Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Mattias Schütte, hält den Ansatz von 40.000,-- € für reine Ausschreibungskosten beim Zusammenschluss mehrerer Verbandgemeinden für überhöht. Das bestätigt Wehrleiter Schön. Beigeordneter Dr. Coutandin zeigt sich verwundert über Abweichungen bezogen auf die Beschlussvorlage und den Vortrag des Wehrleiters. Erste Beigeordnete Elke Stern ergänzt, dass die Anforderungen an eine Ausschreibung von Feuerwehrfahrzeugen von ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen nicht mehr zu leisten sind.

Die Verwaltung empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die Beteiligung der VG Langenlonsheim-Stromberg an der Sammelausschreibung der VG Winnweiler im Jahr 2025 für die Beschaffung von je einem TSF-W für die Feuerwehreinheiten Dorsheim und Schweppenhausen im Jahr 2026 zu beschließen.

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei einer Nein Stimme und einer Enthaltung

4. Servicevertrag beim Hersteller der Drehleiter für die nächsten 10 Nutzungsjahre

Für die im Jahr 2014 in Dienst gestellte Drehleiter mit Korb (DLK 23-12) bestand bis Ende Februar 2025 ein 10-Jahres-Servicevertrag mit dem Hersteller. Um weiterhin eine jährliche Inspektion dieses zur Menschenrettung und Brandbekämpfung vorgesehenen Fahrzeug durch geschultes Personal des Herstellers zu planbaren Kosten gewährleisten zu können, soll ein weiterer 10-Jahres-Servicevertrag mit dem Hersteller mit Gültigkeit bis 2035 abgeschlossen werden. Der Verwaltung liegt ein entsprechendes Angebot über einen Servicevertrag zur regelmäßigen Wartung vor. Pro Jahr fallen hierzu Kosten in Höhe von 5.457,34 € inklusive Mehrwertsteuer an.

Wehrleiter Bernhard Schön informiert über die Notwendigkeit der Vorhaltung einer Drehleiter. Gerade im Bereich der ehemaligen VG-Stromberg bestehen Gebäude der Brandklassen drei und vier, welche mit einfachen Leitern nicht erreichbar sind. Die Drehleiter wird zu ca. 40-50 Einsätzen im Jahr benötigt. Ratsmitglied Krieg verweist auf die stetig steigenden Kosten in diesem Bereich. Wehrleiter Schön ergänzt, dass die Anschaffungskosten einer Drehleiter zurzeit bei einer Million Euro liegen. Die Generalüberholung nach 10 Jahren liegt bei 120.000,00 Euro. Die voraussichtliche verbleibende Nutzungszeit wird auf 15 Jahre geschätzt

Die Verwaltung empfiehlt dem Verbandsgemeinderat zu beschließen, einen 10-Jahres-Service-Vertrag „Classic“ mit dem Hersteller der Drehleiter mit Gültigkeit bis 2035 zu den vorgenannten Kosten abzuschließen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei zwei Enthaltungen

5. Regionaler Raumordnungsplan Rheinhessen-Nahe (ROP 2014) - vierte Teilfortschreibung für das Sachgebiet Energieversorgung (Windenergie) - erneute Anhörung und öffentliche Auslegung des Planentwurfs - Beratung und Beschlussfassung über die Abgabe einer Stellungnahme der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg, gem. § 9 Abs. 3 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit §§ 6 Abs. 4 S. 1 und 10 Landesplanungsgesetz (LPlG)

Die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe hat am 20.06.2023 den Aufstellungsbeschluss zu einer vierten Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Rheinhessen-Nahe gefasst. Die beabsichtigte 4. Teilfortschreibung beinhaltet Änderungen bzw. Anpassungen im Sachgebiet Energieversorgung (Windenergie). Zuletzt hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 22.05.2024 eine Stellungnahme abgegeben. Diese Stellungnahme erfolgte im Rahmen der Anhörung und öffentlichen Auslegung des Planentwurfs gemäß § 9 Abs. 2 ROG. Über die Stellungnahme der Verbandsgemeindeverwaltung und der verbandsangehörigen Gemeinden hat die Regionalvertretung mit Beschluss am 26. November 2024 beraten und den Entwurf zur vierten Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans Rheinhessen - Nahe für das erneute Anhörungsverfahren und die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 9 Abs. 3 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 6 Abs. 4 Satz 5 und § 10 Landesplanungsgesetz (LPlG) freigegeben. Die erneute Offenlage wird auf drei Wochen gem. § 9 Abs. 3 ROG verkürzt. Dabei wurde die Stellungnahme der VG wie folgt gewürdigt: „Zustimmung der VG. Die Potenzialfläche 26 (Guldental/ Windesheim/ Gutenberg) ist nicht mehr Teil der Anhörung. Sie wurde nach der Unterrichtung aufgrund des Artenschutzes (Rastgebiet windenergiesensibler Vogelarten) herausgenommen. Nunmehr wird eine weiter westliche Fläche bei Windesheim neu aufgenommen und als Potenzialfläche 26 geführt, welche die vorgegebenen Kriterien erfüllt. Potenzialfläche 25: Die Verbandsgemeinde hat in ihrer Stellungnahme zur Unterrichtung um Aufnahme dieses südöstlichen Teils gebeten. Dem wurde gefolgt, da keine Ausschlussgründe dagegensprachen. Die Ortsgemeinde Langenlonsheim bittet nun um Herausnahme dieses Bereiches. Da es sich um eine landesweit bedeutsame historische Kulturlandschaft, wohl "nur" der Stufe IV handelt und die VG auch betont, dass dies sehr hochwertige und bedeutsame Weinbergslagen sind, kann diese "Zunge" (Größe 36,7 ha) auch wieder aus der Potenzialfläche herausgenommen werden. Der nördliche Teil der Fläche 25 wird aufgrund des Artenschutzes herausgenommen. Ein Fledermausgutachten von 2014 belegt, dass die Gesamtaktivitätsdichte in einem sehr hohen Bereich liegt. Auch verweist der Fachbeitrag Artenschutz (LfU 2023) hier teilweise auf ein sehr hohes Habitatpotenzial für Fledermauskolonien. Ein Wasserschutzgebiet der Zone III bedingt keinen Ausschluss von Windenergieanlagen. Die östliche "Zunge" wird herausgenommen. “Nunmehr sollte der Verbandsgemeinderat erneut über die einzelnen Flächen beraten und gegebenenfalls entsprechende Beschlüsse herbeiführen.

Beigeordneter Claus-Werner Dapper erklärt den Sachverhalt und verweist auf die bisherige Vorgehensweise, den Wünschen der Ortsgemeinden nachzukommen. Eine Verlängerung der Frist zur Einreichung der jetzt notwendigen Beschlüsse wurde bereits vorab gewährt. Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Peter Schmitt, erfragt, warum die Stellungnahme der Ortsgemeinde Dörrebach keine Berücksichtigung findet. Fachbereichsleiter Beckhaus erklärt, dass Dörrebach hierbei nicht Teil des Verfahrens ist. Ratsmitglied Werner Kruskop bittet um Auskunft über die Fläche 26 alt und neu. Ratsmitglied Volker Stern verweist auf ein Protokoll, welches die aktuelle Fläche beinhalte.

Beschluss:

Gegen die Potenzialflächen, 27, 28, 30, und 31 bestehen keine weiteren Anregungen oder Bedenken und werden vom Verbandsgemeinderat, joch unter erneuter Berücksichtigung der verbandsgemeindeeigenen Potenzialstudie gegebenen Flächenpotenziale vom 28.09.2023, zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei einer Enthaltung.

Fläche 25: Die Verbandsgemeinde stimmt der Potenzialfläche 25 grundsätzlich zu, aber befürwortet eine leichte Ausdehnung des Vorranggebiets in den Norden und schließt sich der Stellungnahme der Ortsgemeinde Langenlonsheim (Beschluss Ortsgemeinderat vom 20.03.2025) an.

Abstimmungsergebnis: Mit zwei Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.

Fläche 26: Die Fläche 26 wird, unter Bezugnahme der Stellungnahme der Ortsgemeinde Windesheim vom 16.10.2023 abgelehnt. Des Weiteren wird auf die Stellungnahme der Ortsgemeinde Windesheim (Beschluss Ortsgemeinderat vom 10.03.2025) verwiesen.

Abstimmungsergebnis: Mit einer Nein-Stimme und zwei Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt eine Stellungnahme an die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe zu fertigen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

6. Neubau einer Garage für ein zweites Fahrzeug der Feuerwehr Seibersbach am bestehenden Feuerwehrhaus.

Durch ein angeschafftes zweites Feuerwehrfahrzeug, muss eine Garage zu Unterbringung errichtet werden. Hierzu wurden mehrere Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert, von denen fünf ein Angebot abgegeben haben. Zwei haben lediglich die Gründungsarbeiten angeboten, weitere drei eine Komplettlösung. Einige Angebote, können auf Grund des Kostennutzenfaktors, nicht in Betracht gezogen werden. Bei einem sind die im Angebot nicht enthaltenen, jedoch zu erwartenden Transportkosten zu ergänzen und die Nutzfläche wird nicht optimal ausgereizt oder entsprechen nicht den Vorgaben der DGUV. Teilweise sind die zu erwartenden Instandhaltungskosten zu berücksichtigen. Weiter wurde der zu erwartende Erddruck nicht ausreichend berücksichtigt.

Beschlussempfehlung der Verwaltung:

Los 1 Mauer- und Betonbauarbeiten Der Verbandsgemeinderat beschließt der Fa. Grün von Dach bis Keller, Bergstraße 3, 55442 Warmsroth, als wirtschaftlichstem Bieter den Auftrag, zum Angebotspreis von 22.415,23 €brutto, zu erteilen.

Los 2 Holzbauarbeiten und Verkleidung Der Verbandsgemeinderat beschließt der Fa. Leidig Bedachungen, Am Kroppenberg 14, 56291 Laudert, als wirtschaftlichstem Bieter den Auftrag, zum Angebotspreis von 34.880,13 € brutto, zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

7. Vergabe von Arbeiten zur Ausführung eines Wärmedämmverbundsystems (WDVS) an den Wänden der Sporthalle der Grundschule Stromberg.

Im Zuge der energetischen Sanierung der Grundschule Stromberg soll auch das Gebäude der Sporthalle entsprechend gedämmt werden. Ein Austausch der Fenster und Türen sowie die Dämmung des Flachdaches erfolgten bereits im Verlauf von vorhergehenden Baumaßnahmen. Bei der jetzigen Maßnahme, Ausführung eines WDVS, wird auch der Sockelbereich der Betonfertigteilwände entsprechend abgedichtet. Zu diesen Arbeiten wurden 4 Firmen zur Abgabe von Angeboten angefragt.

Davon hat 1 Firma ein Angebot abgegeben. Eventuelle Nachlässe sind bereits eingerechnet.

Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Mattias Schütte, bitte um Auskunft, ob eine Förderung aus dem Förderprogramm KIPKI möglich ist. Beigeordneter Claus-Werner Dapper informiert, dass vorab eine Bezuschussung beantragt wurde und alle Fördermöglichkeiten aus dem Programm KIPKI ausgeschöpft werden.

Beschlussempfehlung der Verwaltung:

Der Verbandsgemeinderat Langenlonsheim-Stromberg beschließt den annehmbarsten und wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Gips & Putz Scholer, Am Südhang 4, 55743 Idar-Oberstein mit den vorgenannten Arbeiten am Projekt Sporthalle der GS Stromberg zur Summe von 180.571,02 € brutto zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

8. Ersatzbeschaffung Fahrzeug Greenteam

Ratsmitglied Krieg fragt an, ob grundsätzlich eine Finanzierung des Fahrzeugs über Werbeaufschriften erfolgen kann. Beigeordneter Claus-Werner Dapper sieht grundsätzlich Möglichkeiten.

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Ausgabe für ein gut gebrachtes 4X4 Fahrzeug zur Verfügung zu stellen und in Absprache mit dem zuständigen Beigeordneten ein Fahrzeug mit Anhängerkupplung zu erwerben.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

9. Unvermutete Überörtliche Kassenprüfung bei der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg im September und Oktober 2024 (mit Unterbrechungen) an insgesamt 4 Tagen; Prüfungsbericht vom 18.11.2024

Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Bad Kreuznach hat in der Zeit vom 30.09.2024 bis 14.10.2024 (mit Unterbrechungen) an insgesamt 4 Tagen die Verbandsgemeindekasse unvermutet geprüft.

Ratsmitglied Anke Denker stellt zu der unvermuteten Überörtlichen Kassenprüfung folgende Rückfrage: „Dem Prüfbericht liegt die Ausführung der Verwaltung bei. Meine Frage bezieht sich auf die unbefristet eingetragenen Mahnsperren Randnummer 15. Hierzu wird von der Verwaltung ausgeführt, wie von den Prüfern befürchtet, dass es zu Verjährungen einzelner Forderungen gekommen ist. Die Gesamtforderungen liegen immerhin bei einer Höhe von ca. 300.000 €, die höchste Einzelforderung bei 175.000 €.“ Herr Göttelmann teilt dazu mit, dass keine der Forderungen die aufgeführt sind, verjährt sind. Ratsmitglied Hippert möchte wissen, ob die verlorene Sicherungskarte Punkt 7.2 Randnummer 13 aufgetaucht ist. Dies wird von Herrn Göttelmann bejaht. Die Fraktionsvorsitzende der FDP Hölz interessiert es, woraus die Forderungen resultieren. Laut Herrn Göttelmann resultieren die Forderungen zum größten Teil aus Insolvenzen, aber auch aus der Gewerbesteuer. Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Peter Schmitt, würdigt das sehr gute Abschneiden bei der Kassenprüfung und dankt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung und der VG-Kasse.

Der Verbandsgemeinderat nimmt den Prüfungsbericht und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

10. Auslobung des Umweltschutzpreises (2024) der Verbandsgemeinde

Auch für das Jahr 2024 vergibt die Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg einen Umweltschutzpreis. Es sollen Initiativen ausgezeichnet werden, die dem Umweltschutz dienen. Dabei ist es unerheblich, ob sich der Beitrag auf Landschafts- und Naturschutz, Luft- und Bodenreinerhaltung, Lärmschutz, Abfallvermeidung und -entsorgung oder Rekultivierung erstreckt. Umweltschutz ist sehr vielseitig. Entscheidend ist, dass mit dem Handeln die Umwelt in unserer Verbandsgemeinde verbessert wird. Alle Vorschläge waren bis zum 31.01.2025 einzureichen. Über die Vorschläge entscheidet der Verbandsgemeinderat auf Vorschlag des Ausschusses für Planen, Bauen und Umwelt VG. Insgesamt wird ein Preisgeld von 1.000,00€ für die Leistung zur Verbesserung der Umwelt vergeben. Bis zum oben genannten Stichtag sind in der Verwaltung 5 Bewerbungen eingegangen. Zwei davon wurden im Vorfeld aussortiert, da die Aktion weder in der VG durchgeführt, noch die Bewerber wohnhaft in der VG sind. Auch für die diesjährige Vergabe wurde ein Kriterienkatalog angewendet, nach dem die Bewerbungen bewertet wurden. Der Kriterienkatalog dient als Leitfaden (s. Anlage), um die eingereichten Initiativen und ihr Engagement im Umweltschutz objektiv zu beurteilen. Nach eingehender Prüfung aller Bewerbungen und unter Berücksichtigung des Kriterienkatalogs schlagen Bürgermeister Herr Cyfka und Klimaschutzmanagerin Frau Stempel folgende Platzierung vor:

1. Platz: „Taka-Tuka-Wald“ Lebensraum untere Nahe e.V. (600€)

2. Platz: Klimaforum Langenlonsheim (300€)

3. Platz: Typberatung Stilleben Jasmin Link (100€)

Beschlussempfehlung der Verwaltung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt den Umweltpreis an folgende Bewerber auszuloben:

1.Platz Lebensraum untere Nahe e.V. (600€), 2. Platz Klimaforum Langenlonsheim (300€) und 3. Platz Jasmin Link (100€)

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

11. Abnahme Jahresabschluss und Entlastung

1. Feststellung des Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2023 2. Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss eingehend geprüft. Bei der Prüfung der Jahresrechnung wurden folgende Anregungen /Beanstandungen festgestellt. 1. Auf Seite 33 stimmen die Überschriften in der ersten Tabelle nicht mit der zweiten Tabelle überein. Anmerkung der Verwaltung: Dies wurde berichtigt. 2. Die erforderliche Freigabeerklärung der Finanzsoftware liegt noch nicht vor. Anmerkung der Verwaltung: Die Freigabeerklärung ist der Beschlussvorlage beigefügt. Nach Beurteilung des Rechnungsprüfungsausschusses aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 112 und 113 GemO. Danach wird festgestellt, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Verbandsgemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Gemeinden vermittelt und die gesetzlichen Vorschriften sowie die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet wurden. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat gemäß § 114 Abs. 1 GemO die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten sowie die nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte. Die Beschlussfassung hierüber hat gemäß § 114 Abs.1 GemO getrennt zu erfolgen.

Gemäß §22 GemO sind Bürgermeister Cyfka sowie die Beigeordneten Frau Stern, Herr Dapper sowie Herr Dr. Coutandin bei diesem Tagesordnungspunkt ausgeschlossen. Ratsmitglied Reinhold Baumgärtner übernimmt als ältestes anwesendes Ratsmitglied den Vorsitz bei diesem Tagesordnungspunkt. Er führt aus, dass die Verbandsgemeinde im Vergleich zu anderen Gebietskörperschaften bezüglich der Abschlüsse nach Einführung der Doppik, sehr weit fortgeschritten ist. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Hegemann lobt an dieser Stelle die Arbeit der Verwaltung und dankt für die Ausarbeitung des Abschlusses. Reinhold Baumgärtner verliest die Beschlussvorlage. Ratsmitglied Denker hat folgende Rückfrage: „Bei der Prüfung der Jahresrechnung steht die Ordnungsmäßigkeit des Verwaltungshandelns im Vordergrund. Für die SPD-Fraktion bestätigen die Ergebnisse der Prüfung unsere Kritik bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2023. Auf Seite 105 der Jahresrechnung wird dargestellt, dass in den Jahren 2020 bis 2023 Tilgungen in Höhe von 2,38 Mio. € geleistet wurden und dann zusätzlich eine freie Finanzspitze in Höhe von 5.466 Mio. € für Investitionen zur Verfügung standen. In dieser Zeitspanne wurden 14,3 Mio. € investiert. Das Land zahlte Fusionsgelder in Höhe von 2,8 Mio. €. Der Rest der Investitionen wurde aus den laufenden Haushalten erwirtschaftet. Kredite wurden nicht aufgenommen. Der Schuldenstand zum 31.12.2023 beträgt 3,9 Mio. € bei 26 Mio. € Eigenkapital. In den Jahren 2020 bis 2023 hätte eine geringere VG-Umlage zur Finanzierung der VG ausgereicht. Die Verbandsgemeinde steht finanziell sehr gut da, insbesondere den finanzschwachen Gemeinden hätte eine geringere VG-Umlage etwas mehr Spielraum gelassen.

Beschlussfassung:

1. Der Verbandsgemeinderat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses und stimmt den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu, soweit dies nicht bereits geschehen ist.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

2. Der Verbandsgemeinderat beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

12. Änderung der Betriebssatzung der Verbandsgemeindewerke Langenlonsheim-Strombergund ggf. Erlass einer neuen Betriebssatzung

Anlass für die Änderung der Betriebssatzung ist die Aufteilung der Werkleitung auf 2 Personen. Weiterhin sind im aktuellen Satzungsmuster des GStB neben redaktionellen Änderungen Anpassungen in Bezug auf festzusetzende Wertgrenzen (innerhalb der Planmittel), oberhalb derer der Werkausschuss entscheiden muss, vorgenommen worden. Diese Änderungen korrespondieren jeweils mit den Aufgaben der Werkleitung.

§ 1 - Gegenstand und Zweck des Eigenbetriebes

Zur Verdeutlichung die Einfügung als Absatz 5: „Der Eigenbetrieb verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht.“

§ 5 - Aufgaben des Werkausschusses

a) Einfügung Text zur Zusammensetzung des Werkausschusses (vgl. Hauptsatzung VG) als Absatz 1 und Absatz 2 (entsprechende Änderung der Nummerierung der folgenden Absätze): „(1) Der Verbandsgemeinderat wählt einen Werkausschuss. Die Mitglieder des Werkausschusses müssen die für dieses Amt erforderliche Sachkunde und Erfahrung besitzen. (2) Der Werkausschuss besteht aus Ratsmitgliedern und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern. Die Anzahl der Mitglieder wird in der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde festgelegt. Mindestens die Hälfte der Mitglieder des Werkausschusses sollen Ratsmitglieder sein. Hinzu treten mit einem Drittel der Mitgliederzahl Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten mit beratender Stimme (§90 Abs. 1 PersVG).“

b) Anpassung Wertgrenze

Vorgeschlagene Neufassung Absatz 4 Nr. 5: „Die Vergabe von Aufträgen für Bauleistungen, die nicht zu den Geschäften der laufenden Betriebsführung gehören. Als Geschäfte der laufenden Betriebsführung gelten Vergaben bis zu 50.000 € im Einzelfall.“

§ 7 - Werkleitung

a) Statt aus einem Werkleiter besteht die Werkleitung aus 2 Werkleitern, die sich gegenseitig vertreten.

Vorgeschlagene Neufassung Absatz 1: „Es werden zwei Werkleiter bestellt Die Verhinderungsvertretung erfolgt gegenseitig.

b) Anpassung Wertgrenze

Vorgeschlagene Neufassung Absatz 2, Nr. 8: „Die Vergabe von Lieferungen und Leistungen im Rahmen des Erfolgsplanes bis zur Höhe der Wirtschaftsplanansätze und im Rahmen des Vermögensplanes bis zu 50.000 € im Einzelfall.“

c) Wegfall Nr. 13 - Beteiligungsbericht. Ist nicht erforderlich, da es keine Beteiligung an privaten

Unternehmen gibt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird empfohlen, eine Neufassung der Betriebssatzung zu beschließen.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt:

a) die Betriebssatzung vom 05.02.2021 zu ändern,

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

b) aus Gründen zusätzlicher redaktioneller Anpassungen sowie der Übersichtlichkeit den Erlass einer neuen Betriebssatzung gemäß dem vorgelegten Entwurf.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

13. Jahresabschluss zum 31.12.2021 für die Verbandsgemeindewerke Langenlonsheim-Stromberg; Teilbereich Abwasser Langenlonsheim a) Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 b) Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresgewinnes

Wie bereits der Jahresabschluss 2020 konnte auch der Abschluss 2021 nicht innerhalb der geforderten Frist -bis zum 30.06. des Folgejahres- vorgelegt werden. Die Gründe sind vielfältig. Vorwiegend ist es der Fusion (2 Mandanten mehr mit anderer Struktur) und der personellen Instabilität (Personalwechsel, längere Krankheitsausfälle) geschuldet. Die Schlussbesprechung gemäß § 3 Abs. 4 der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen (KomEPrüfV) fand in der Sitzung des Werkausschusses am19.03.2025 statt.

a) Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses

Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 mit Erfolgsübersicht und Lagebericht sowie dem Bestätigungsvermerk der Abschlussprüfer (Hr. Engelter, Hr. Dr. Breitenbach, Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz) liegt gemäß § 27 Abs. 2 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) den Fraktionen vor und ist im Ratsinformationssystem abrufbar. Folgende grundsätzliche Feststellungen wurden im Prüfbericht getroffen:

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Der Jahresabschluss entspricht in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und sonstiger maßgeblichen Rechnungslegungsgrundsätze ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs.

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Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind zutreffend dargestellt und wurden unverändert zum Vorjahr angewendet.

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Der Lagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die zukünftige Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken zutreffend dar.

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Das Jahresergebnis des Wirtschaftsjahres weist einen Jahresgewinn von 49 T€ aus. Davon entfallen auf das Betriebsergebnis 270 T€, auf das Finanzergebnis -248 T€ und das Neutrale Ergebnis 27 T€.

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Die Abwasserentgelte blieben unverändert. Die Schmutzwassermenge sank um 19.450 m³ auf 793.834 m³.

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Den Investitionen des Berichtsjahres in Höhe von 1.556 T€ standen Abschreibungen von 1.284 T€ gegenüber.

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Durch das Landesgesetz vom 18. Juni 2019 erfolgte eine Fusion der Verbandsgemeinde Langenlonsheim und der Verbandsgemeinde Stromberg. Die Abwasserbeseitigung der ehemaligen Verbandsgemeinden werden bis zur Entgeltanpassung getrennt bilanziert unter dem Namen Verbandsgemeindewerke Langenlonsheim-Stromberg gemäß der neuen Betriebssatzung.

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Gemäß § 322 Abs. 1 HGB wird erklärt, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Der Jahresabschluss schließt mit einer Bilanzsumme von 28.107.793,44 € ab und weist in Übereinstimmung mit der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresgewinn von 48.572,06 € ab.

b)

Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresgewinnes

Im Erfolgsplan stand den Erträgen in Höhe von 3.591.305,50 € Aufwendungen in Höhe von 3.542.733,44 € gegenüber. Die Verwaltungspersonalkosten und Sachkosten werden beim Teilbereich Abwasserbeseitigung Langenlonsheim komplett gebucht. Die Anteile für den Zweckverband Abwasserbeseitigung Guldenbachtal, den Teilbereich Abwasserbeseitigung Stromberg und den „Bereich Bäder VG“ wird von diesen über einen Verwaltungskostenbeitrag angefordert Im Vergleich zum Vorjahr um rd. 74 T € gesunken u.a. wegen Personalkostenanteilverschiebungen zu Lasten des Bereiches Langenlonsheim (teilweiser Wegfall von Tätigkeiten für VG). Ansonsten gab es keine signifikanten Veränderungen.

Ratsmitglied Denker gibt folgende Stellungnahme ab: „Der Jahresabschluss schließt mit einem Gewinn von 48.572 € ab. Dieser Betrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. Die Prüfer stellen die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, des Jahresabschlusses und des Lageberichtes fest. Sie stellen jedoch auch fest, dass der Abschluss nicht in der vorgegebenen Frist erstellt wurde. Wir wünschen uns, dass die noch ausstehenden Jahresabschlüsse der Teilbereiche Langenlonsheim und Stromberg nun zeitnah vorgelegt werden.“

Beschlussfassung:

a)

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 mit einer Bilanzsumme von 28.107.793,44 €.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

b)

Der Verbandsgemeinderat beschließt den Jahresgewinn 2021 in Höhe von 48.572,06 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

14. Nachwahl Ausschussbesetzung Schulträgerausschuss

Frau Gabriele Lunau war bisher Mitglied des Schulträgerausschusses für die Grundschule am Sonnenberg Langenlonsheim und hat ihre Mitgliedschaft hierzu mit Schreiben vom 11.02.2025 niedergelegt. Frau Lunau steht zukünftig als erste Stellvertreterin zur Verfügung. Frau Fiederike Rabe ist neue Schulleiterin der Grundschule am Sonnenberg Langenlonsheim. Sie übernimmt die Funktion als Mitglied im Schulträgerausschuss für die Grundschule, eine Wahl ist nicht erforderlich, da sie bereits Mitglied für die Grundschule Guldental war. Die Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg, § 3 Absatz 3 sowie § 90 Schulgesetz, beziehen sich bezüglich der Mitgliedschaft auf die Schulen der Verbandsgemeinde und nicht speziell auf die jeweilige Grundschule. Herr Mathias Jungkunz, bisher zweiter Stellvertreter im Schulträgerausschuss für die Grundschule am Sonnenberg, hat ebenfalls mit Schreiben vom 11.02.2025 mitgeteilt, dass er seine Mitgliedschaft im Schulträgerausschuss niederlegt. Diese Funktion soll zukünftig die bisherige erste Stellvertreterin, Frau Susanne Habermann übernehmen. Aufgrund des Wechsels von Frau Friederike Rabe nach Langenlonsheim, muss seitens der Grundschule Guldental ein neuer Vorschlag unterbreitet werden.

1.

Der Verbandsgemeinderat beschließt gemäß § 40 Abs. 5 GemO offen abzustimmen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

2.

Der Verbandsgemeinderat wählt Frau Gabriele Lunau als erstes stellv. Mitglied für die Grundschule am Sonnenberg in den Schulträgerausschuss.

3.

Der Verbandsgemeinderat wählt Frau Susanne Habermann als zweites stellv. Mitglied für die Grundschule am Sonnenberg in den Schulträgerausschuss.

4.

Der Verbandsgemeinderat wählt Frau Sabine Brohl als Mitglied für die Grundschule Guldental in den Schulträgerausschuss.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

15. Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 94 Abs. 3 GemO

Beschlussempfehlung der Verwaltung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Annahme der Spende.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

16. Mitteilungen und Anfragen

Bürgermeister Cyfka informiert, dass der in der Notunterkunft in Windesheim lebende Afghane in Abschiebehaft genommen wurde.

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Die Verbandsgemeinde wird sich über die Organisation SKEW beim Projekt Nachhaltige Kommune bewerben. Das Projekt endet 2026. Die Anmeldung erfolgt bis 25.04.2025.

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In Bezug auf die Gründung eins Zweckverbandes Hochwasserschutz wird zeitnah eine Info-Veranstaltung durchgeführt.

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Beigeordneter Claus-Werner Dapper informiert über ein Schreiben der ADD zur Grundschule Rümmelsheim. Hierzu werden Gespräche mit der ADD geführt.

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Die Landtagswahl findet am 22.03.2026 statt.

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Bürgermeister Cyfka informiert, dass er Landrätin Dickes und dem Ersten Kreisbeigeordneten Kohl mitgeteilt habe, dass die Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg bis auf Weiteres keine geflüchteten Menschen mehr aufnimmt.

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Bürgermeister Cyfka informiert über ein Schreiben des rheinland-pfälzischen Ministeriums des Inneren, dass zukünftig die Einnahmen aus der sogenannten Feuerschutzsteuer in einer Investitionspauschale weitergegeben werden. Hierzu ist dringend notwendig, den Feuerwehrbedarfsplan fortzuschreiben, damit keine Zuschüsse verloren gehen. Am 13.05.2025 findet diesbezüglich eine Dienstbesprechung der VG-Beigeordneten mit der Wehrleitung der Feuerwehr statt.

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Die kommunale Wärmeplanung in der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg ist zwischenzeitlich an die EDG vergeben worden.

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Bürgermeister Cyfka informiert über die Resolution „Kommunen unter Druck“ des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg und der Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister zum kommunalen Finanzausgleich.

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Erste Beigeordnete Elke Stern informiert über das 10-jährige Bestehen der Initiative „Ich bin dabei“ und lädt für 17.05.2025 von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr ein.

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Ratsmitglied Dr. Gänz fragt nach der Wiederherstellung des Wirtschaftsweges entlang des Bahnübergangs zwischen Langenlonsheim und Guldental. Bürgermeister Cyfka verweist auf eine Abnahme nach Beendigung der Baumaßnahme.