In gut einer Woche finden die o.g. Wahlen statt.
Sollten Sie nicht im Wahlraum wählen, sondern Briefwahl bevorzugen, sollten Sie schnellstmöglich den Antrag stellen.
Denn wer seinen Antrag nicht z.B. per E-Mail, online oder persönlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung stellt, kann gleich dreimal auf den Postweg angewiesen sein.
Erstens beim Versenden des Briefwahlantrags an die Verbandsgemeindeverwaltung, zweitens bei der Zusendung der Briefwahlunterlagen durch die Verwaltung und drittens bei der Rücksendung an die Verwaltung.
Darin besteht mithin ein „erhebliches Beförderungsrisiko“.
Die Briefwahlunterlagen können mündlich (jedoch nicht telefonisch), schriftlich oder elektronisch beantragt werden. In diesem Fall müssen Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) sowie die Wählerverzeichnisnummer und Wahlbezirksnummer, die auf der Wahlbenachrichtigung eingetragen sind, angegeben werden.
Die Anträge können u.a. wie folgt gestellt werden:
| - | bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Bürgerbüro, Naheweinstraße 84, in Langenlonsheim |
| - | bei der Verwaltungsstelle, Bürgerbüro, Warmsrother Grund 2, in Stromberg |
| - | online (bis 05.06.2024, 8.00 Uhr) unter www.langenlonsheim-stromberg.de |
Sofern die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Verwaltung in Langenlonsheim bzw. der Verwaltungsstelle in Stromberg abgeholt werden, können Sie dort auch unmittelbar vor Ort wählen.
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss die Berechtigung hierzu durch schriftliche Vollmacht nachweisen.
Bitte denken Sie daran, Ihre Briefwahlunterlagen frühzeitig zurückzusenden, so dass sie spätestens am Wahltag, 18 Uhr, bzgl. der Kommunalwahlen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg sowie bzgl. der Europawahl bei der Kreisverwaltung Bad Kreuznach eingehen.