Öffentliche Sitzung:
| TOP: 1 | Beantwortung der fristgemäß eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohnergemäß § 21 der Geschäftsordnung (Einwohnerfragestunde) |
Der Verwaltung liegt eine Eingabe einer Bürgerin zur Bezuschussung von Stoffwindeln vor. Gemäß § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung ist die Eingabe zurückzuweisen. Die Abfallwirtschaft ist Pflichtaufgabe der Landkreise. Die Bürgerin wird aufgefordert, ihre Eingabe an den Abfallwirtschaftsbetrieb der Kreisverwaltung Bad Kreuznach zu richten.
Abstimmungsergebnis: Es erfolgt keine Abstimmung
| TOP: 2 | Jugendrat der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg |
Jean-Pierre Althaus, der Vorsitzende des Jugendrates der Verbandsgemeinde Langenlonsheim Stromberg, erstattet einen Bericht über die Arbeit im Jugendrat. Um den Jugendrat auch für die Zukunft zu sichern, bittet er um Unterstützung bei der Umgestaltung. Hierzu fanden bereits Gespräche mit anderen Jugendräten statt. In Anbetracht der anstehenden Neuwahlen soll es z.B. die Möglichkeit geben, zusätzliche Mitglieder, die nicht gewählt wurden, im Jugendrat mitarbeiten zu lassen. Es könnten auch Mitglieder aufgenommen werden, die nicht in der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg wohnen. Auch die Altersbeschränkung soll auf 25 Jahre angehoben werden. Weiter ist geplant, zwei Vorsitzende zu wählen, einen aus der jüngeren Altersgruppe und einen aus der älteren. Die bestehende Satzung des Jugendrates müsste diesbezüglich geändert werden. Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Peter Schmitt, steht den Veränderungen offen gegenüber. Als Beispiel zur Gewinnung interessierter Jugendlicher schlägt er offene Vorstandssitzungen wie im politischen Bereich vor. Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Matthias Schütte, bittet um vorherige rechtliche Prüfung, ob die geplanten Änderungen umsetzbar sind. Weiter fragt er nach, ob es Kontakte zu Jugendlichen gibt, um diese für den Jugendrat zu gewinnen? Herr Althaus sieht den Schwerpunkt der Kontakte über die Schulen und in Form der sogenannten Mund zu Mund Propaganda, Jugendliche zur Mitarbeit im Jugendrat zu animieren. Die Fraktionsvorsitzende der FDP Hölz begrüßt ebenfalls die angestrebten Veränderungen. Offene Vorstandssitzungen sind eine gute Möglichkeit, neue Mitglieder zu gewinnen. Gerne stellt Frau Hölz die Räumlichkeiten im Gemeindehaus in Dorsheim dafür zur Verfügung. Durch wechselnde Ortschaften könnten mehr Jugendliche angesprochen werden, sich aktiv im Jugendrat zu beteiligen. Herr Althaus bedankt sich für das Angebot und wird prüfen, ob das so umsetzbar ist.
| TOP: 3 | Beratung und Beschlussfassung über den ersten kommunalen Wärmeplan der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg |
Ratsmitglied Klaus Mohr stellt fest, dass die Angaben zu den jeweiligen Baujahren der Häuser in Daxweiler teilweise nicht korrekt sein können. Bezüglich der Baualtersklassen und Darstellung erläutert die Klimaschutzmanagerin, Alina Stempel wie folgt: Nach §15 Anlage 1 wird festgelegt, welche Daten in welcher Form erhoben werden dürfen. Die Daten zu den Baualtersklassen stammen aus dem aktuellen Zensus 2022 und wurden zusätzlich durch lizenzierte Daten der Infas 360 GmbH ergänzt. Anlage 2 dieses Paragraphen regelt, in welcher Form diese Daten veröffentlicht werden dürfen. Aufgrund des Datenschutzes muss die öffentliche Darstellung auf Baublock- oder Straßenzugbegrenzungen erfolgen. Speziell bei den Baualtersklassen bedeutet dies die Darstellung in 100×100-Meter-Clustern. Außerdem muss unbedingt die Flughöhe der KWP beachtet werden. Die KWP dient als strategisches Planungsinstrument, mit dem wir aktuell Eignungs- und Prüfgebiete für potenzielle Wärmenetze definieren, bei dieser Menge an Daten kann nicht jedes Haus einzeln untersucht werden, wir müssen uns auf die Statistik stützen. Erst in der darauffolgenden Machbarkeitsstudie werden diese Gebiete detailliert untersucht. Dabei werden einzelne Gebäude hinsichtlich Struktur, Zustand und Anschlussinteresse betrachtet. Ratsmitglied Strauß fragt nach, wer die weiteren Studien anstößt, die Ortsgemeinden oder die Verbandsgemeinde? Frau Stempel antwortet, dass dies durch die Verbandsgemeinde angestoßen wird. Firmen können sich jetzt bewerben, die genaue Wärmeplanung durchzuführen.
Beschlussfassung:
Der Verbandsgemeinderat fasst folgenden Beschluss:
| a) | Der von der Verwaltung und dem beauftragten Fachbüro EnergyEffizienz GmbH erarbeitete erste kommunale Wärmeplan der Verbandsgemeinde Langenlonsheim- Stromberg wird als Leitlinie für die zukünftige Wärmeversorgung im Verbandsgemeindegebiet beschlossen. |
| Abstimmungsergebnis: Einstimmig | |
| b) | Die Verwaltung wird damit beauftragt, notwendige Schritte und in ihrer Zuständigkeit liegende Maßnahmen zur Umsetzung des Wärmeplans voranzutreiben. |
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
| TOP 4 | Ersatzbeschaffung Kommandowagen Wehrleiter VG Langenlonsheim-Stromberg |
Der Kommandowagen dient dem Wehrleiter (oder im Vertretungsfall einem seiner Stellvertreter) zum schnelleren Erreichen der Einsatzstelle. Laut Schreiben des Innenministeriums (August 2016) muss der ehrenamtliche Wehrleiter jederzeit und von jedem Ort aus möglichst rasch und ohne Verzögerung einen Einsatzort erreichen (Dauerbereitschaftsdienst). Der aktuell dafür eingesetzte Kommandowagen wurde als Leasingfahrzeug angeschafft. Der Leasingvertrag läuft in Kürze aus. Zur Ersatzbeschaffung wurden im Haushaltsentwurf 2026 Mittel in Höhe von 45.000 € eingeplant. Es liegen sechs Angebote für einen Kommandowagen vor.
Wehrleiter schön beantwortet die Fragen der Ratsmitglieder. Das Fahrzeug soll im Rahmen eines Kaufs und nicht über ein Leasingmodell angeschafft werden. Eine Übernahme des Altfahrzeuges aus dem Leasingvertrag ist laut Angaben von Wehrleiter Schön, aufgrund der hohen Laufleistung, unwirtschaftlich. Eine Pool-Ausschreibung kommt bei dieser Art von Fahrzeugen, aufgrund der geringen Anzahl von möglichen Bestellungen, nicht in Frage.
Beschlussfassung:
Der Verbandsgemeinderat berät über die vorliegenden Angebote und beschließt, im Rahmen einer überplanmäßigen Ausgabe die Firma Volvo Car Germany GmbH mit der Lieferung eines Kommandowagens zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
| TOP: 5 | Antrag zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung (SPD Fraktion) |
Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Matthias Schütte, nimmt Stellung zum vorgelegten Antrag. Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Peter Schmitt, erwidert den Antrag und informiert, dass die CDU-Fraktion grundsätzlich gegen die Anhebung der Steuersätze bei der Vergnügungssteuer ist. Nach seiner Auffassung trifft die Satzungsänderung in erster Linie die LKW-Fahrer, deren Einkommen nicht üppig ist. Außerdem besteht für ihn die Gefahr damit das illegale Glücksspiel zu fördern. Herr Schmitt schlägt vor, den Punkt im Haupt- und Finanzausschuss zu beraten. Abschließend betont er, dass der Verbandsgemeinderat nicht in dieser Situation gewesen wäre, die Steuersätze der Vergnügungssteuer anzuheben, wenn das Land der Verbandsgemeinde nicht die Schlüsselzuweisungen gestrichen hätte. Abschließend teilte er mit, dass die CDU-Fraktion bei getrennter Abstimmung, einzelnen Punkten zustimmen könnte. Ratsmitglied Denker widerspricht Herrn Schmitt. Die Steuern werden alleine von den Betreibern der Automaten getragen, nicht von den Spielern. Sie bittet um Zustimmung zur Änderung der Satzung. Der Fraktionsvorsitzende der FLLS, Prof. Bernhard Wolf, konnte in der Fraktionssitzung kein einheitliches Stimmungsbild zu dem Thema verzeichnen. Seitens der FLLS-Fraktion wurde gewünscht, das Thema Haushalt im Haupt- und Finanzausschuss zu beraten, jedoch den Antrag der SPD-Fraktion in der heutigen Sitzung zu entscheiden. Ratsmitglied Arno Kluschat spricht sich für die Erhöhung aus, denn er sieht so eine Bekämpfung der Spielsucht für gegeben. Ratsmitglied Schwanke weist nochmal deutlich daraufhin, dass nicht die Spieler die höheren Kosten tragen, sondern die Automatenaufsteller. Ratsmitglied Klaus Mohr weist darauf hin, dass viele Gaststätten ihre Mietkosten aus der Spielautomatenmiete generieren. Bürgermeister Cyfka verweist auf die besondere Ausgabensituation der Verbandsgemeinde. Die im Haushalt veranschlagten Unterhaltungsmaßnahmen sind notwendig, damit der Substanzerhalt gewährleistet ist. 1 Punkt Umlageerhöhung sind ca. 400.000,00 Euro. Da von einer Erhöhung der Umlage abgesehen werden soll, wurden weitere Ausgaben auf den Prüfstand gestellt. Aufgrund der Anzahl an vorgesehenen Projekten droht der Verwaltung eine Hängepartie bis Mitte des Jahres. Um handlungsfähig zu bleiben, plädiert er für die Anhebung des Vergnügungssteuersatzes. Ratsmitglied Dr. Hubert Gänz beantragt, den Betrag unter Punkt 2 von 200,00 Euro auf 500,00 Euro zu erhöhen. Bürgermeister Cyfka fragt beim Fraktionsvorsitzenden der SPD, Matthias Schütte, nach, ob heute nur die Erhöhung auf 21 % ab 01.07.2026 beschlossen werden soll und die Erhöhung zum 01.01.2027 vertagt wird. Matthias Schütte kann dem Antrag von Ratsmitglied Dr. Hubert Gänz folgen und stimmt der Erhöhung der Summe von 200,00 Euro auf 500,00 Euro zu. Bezüglich der Prozentsätze sollen heute beide Erhöhungen, die von 21 % und die von 25 % beschlossen werden.
Beschlussfassung:
Die SPD-Fraktion beantragt, dass der Verbandsgemeinderat wie folgt beschließen möge:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Verbandsgemeinderat zeitnah einen Entwurf zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
2. Ziel der Satzungsänderung soll insbesondere sein:
• eine Anhebung der Vergnügungssteuer auf Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit auf 21 v. H. ab dem 1. Juli 2026 und auf 25 v. H. ab dem 1. Januar 2027 sowie
Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
• die Ergänzung des § 6 um folgenden Satz: "Für Geräte, mit denen sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten dargestellt werden oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben 500 €."
Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 1 Enthaltung
• die Erhöhung der weiteren Steuersätze um 50 v. H. der aktuell gültigen Sätze.
Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen
3. Die Verwaltung wird gebeten, im Zuge der Vorbereitung der Satzungsänderung auch darzustellen,
• welche Einnahmeeffekte sich aus einer Anpassung der Steuersätze ergeben würden und
• wie sich die derzeitigen Steuersätze der Verbandsgemeinde im interkommunalen Vergleich darstellen.
| TOP: 6: | Änderung der Vergnügungssteuersatzung |
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Änderung der Vergnügungssteuersatzung wie zuvor im TOP 5 besprochen.
Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen
Dabei wird der Betrag für Geräte, mit denen sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten dargestellt werden oder die eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben auf 500,00 Euro festgelegt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 1 Enthaltung
| TOP: 7 | Haushaltsgenehmigungsschreiben 2026 |
Bürgermeister Cyfka geht auf die wesentlichen Änderungen gegenüber dem am 04.02.2026 beschlossenen Haushalt ein. Die Fraktionsvorsitzende der FDP, Marlene Hölz, zeigt sich schockiert bezüglich der Vorgaben aus dem Schreiben der Kommunalaufsicht. Sie hätte sich diesbezüglich ein Vorschalten des Haupt- und Finanzausschusses gewünscht. Aus ihrer Sicht sollten beim Brandschutz keine Einsparungen vorgenommen werden. Stattdessen sollte über die Notwendigkeit der Neuaufstellung eines einheitlichen Flächennutzungsplanes nachgedacht werden. Beigeordneter Claus-Werner Dapper weist daraufhin, dass die Aufstellung des Flächennutzungsplans Vorgabe vom Land aus dem Fusionsgesetzt ist. Hier können keine Einsparungen vorgenommen werden, denn die Ausschreibung erfolgt ganzheitlich und nicht in Teilabschnitten. Ratsmitglied Krieg sieht auch keinen Nutzen in der Erstellung des neuen Flächennutzungsplans. Dieser sollte seiner Meinung nach nicht umgesetzt werden. Auch sollte die Umlage nicht erhöht werden, stattdessen könnte die Kreisumlage gesenkt werden. Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Matthias Schütte, spricht seinen Dank für die Konsolidierung des Haushalts aus. Der Rat sollte heute eine Entscheidung treffen, damit es keine zeitliche Verzögerung mehr gibt. Der Fraktionsvorsitzende der FLLS Prof. Bernhard Wolf schlägt vor, das Thema Flächennutzungsplan in der nächsten Sitzung zu beraten und gegebenenfalls einen Beschluss zu fällen. Zwischenzeitlich sei noch genug Zeit, den Sachverhalt rechtlich zu überprüfen. Bürgermeister Cyfka will zum Thema Flächennutzungsplan noch einmal beim zuständigen Ministerium in Mainz vorstellig werden.
Beschlussfassung:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die folgenden Einsparungen zum Haushalt 2026.
Die Vergnügungssteuer wird von 17 v.H. angepasst auf 21 v.H..
Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen
Die Stelle FB Finanzen wird in 2026 nicht nachbesetzt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Die Unterhaltungsansätze werden pauschal um 10 % gekürzt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Die Grubensanierung bei der FWH Langenlonsheim wird in 2026 nicht durchgeführt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Die Kosten für die Umsetzung des Flächennutzungsplans werden teilweise ins Folgejahr verschoben.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 1 Enthaltung
| TOP 8 | Beschlussfassung über die gemeinsame Gebührensatzung 2026 für die verbandsgemeindeeigenen Freibäder |
Bürgermeister Cyfka spricht sich für einen Saunabetrieb im Winter aus. Das Angebot werde dankend angenommen. Die Fraktionsvorsitzende der FDP, Marlene Hölz bittet um Vorlage von Wirtschaftlichkeitszahlen. Bezüglich der Beschlussfassung gibt es im Rat nterschiedliche Meinungen. Einige möchten mit dem Beschluss warten, bis weitere Zahlen vorliegen, andere sprechen sich für einen Beschluss aus.
Beschlussfassung:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Gebührensatzung und die Haus- und Badeordnung in der vorliegenden Form.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei zwei Enthaltungen
| TOP 9 | Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg, Teilbereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Langenlonsheim, zur Darstellung einer Wohnbaufläche in der Gemarkung Bretzenheim; Feststellungsbeschluss |
Beschlussfassung:
Nachdem die erforderliche Zustimmung der Mehrheit der Gemeinden, entsprechend § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO, zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Langenlonsheim, zur Darstellung einer Wohnbaufläche in der Gemarkung Bretzenheim vorliegt, beschließt der Verbandsgemeinderat diese endgültig, in der vorliegenden Fassung aufgrund des Verbandsgemeinderatsbeschlusses vom 12.11.2025, in Kraft zu setzen. Die Verwaltung wird gebeten, die Genehmigung der Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Untere Landesplanungsbehörde, nach § 6 Abs. 1 BauGB einzuholen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei einer Enthaltung
| TOP 10 | Sanierung WC Anlage Grundschule Bretzenheim - Auftragsvergaben - |
Die notwendigen Sanierungsarbeiten an der WC Anlage Grundschule Bretzenheim, wurden in der Dez. Sitzung bereits vorgestellt und der Beigeordnete Herr Dapper bevollmächtig eine Ausschreibung in die Wege zu leiten, sodass die Maßnahme in der Sommerferien 2026 durchgeführt werden kann. Hierzu wurde eine beschränkte Ausschreibung vom Architektenbüro Faber & Müller aus Bad Sobernheim durchgeführt und schloss mit folgenden geprüften Ergebnissen ab:
Beschlussfassung:
Los 1: Fenster- und Verglasungsarbeiten
Die Ausschreibung erfolgte beschränkt, es wurden 4 Firmen angefragt. Davon haben 4 Firmen ein Angebot abgegeben.
1. Fa. Metallbau Lenhart by Krismer-Kehl GmbH 21.245,07 € brutto
2. Höchstbietender 26.024,71 € brutto
Es bestehen auch hier keine Bedenken gegen eine Vergabe des
Auftrages an diese Firma.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Los 2: Heizung- und Sanitärarbeiten
Die Ausschreibung erfolgte beschränkt, es wurden 4 Firmen angefragt. Davon haben 2 Firmen ein Angebot abgegeben.
1. Hans Strohe 45.198,35 € brutto
2. Höchstbietender 48.822,00 € brutto
Es bestehen auch hier keine Bedenken gegen eine Vergabe des Auftrages an diese Firma.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Los 3: Maler-, Putz- und Trockenbauarbeiten
Die Ausschreibung erfolgte beschränkt, es wurden 3 Firmen angefragt. Davon haben 2 Firmen ein Angebot abgegeben.
1. Firma Back Baudekoration 6.638,42 € brutto
2. Höchstbietender 7.751,66 € brutto
Es bestehen auch hier keine Bedenken gegen eine Vergabe des Auftrages an diese Firma.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Los 4: Elektroarbeiten
Die Ausschreibung erfolgte beschränkt, es wurden 3 Firmen angefragt. Davon haben 3 Firmen ein Angebot abgegeben.
1. Firma Enders & Zuhl 2.981,02 € brutto
2. Höchstbietender 4.419,68 € brutto
Es bestehen auch hier keine Bedenken gegen eine Vergabe des Auftrages an diese Firma.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Los 5: Fliesenarbeiten
Die Ausschreibung erfolgte beschränkt, es wurden 4 Firmen angefragt. Davon hat
1 Firma ein Angebot abgegeben.
1. Firma A. Echternacht 27.133,19 € brutto
2. Kein weiterer Bieter vorhanden
Es bestehen auch hier keine Bedenken gegen eine Vergabe des Auftrages an diese Firma.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
| TOP 11 | Sanierung Heizungs-, Wasserleitungen und Sanitäranlagen in der Grundschule Guldental, Vergabe Fliesenarbeiten und WC-Trennwände |
Die Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg saniert die Grundschule Guldental und baut die Mensa um. Hierfür wurden Fliesenarbeiten und WC-Trennwände ausgeschrieben.
Beschlussfassung:
Der Verbandsgemeinderat Langenlonsheim-Stromberg beschließt, die Fliesenarbeiten an den günstigsten Bieter, die Firma Fliesen Schreiber GmbH, zum Angebotspreis von 77.822,07 € brutto zu vergeben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Die Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg beschließt, die Arbeiten für die WC- Trennwände, an den günstigsten Bieter, die Firma Meta Trennwandanlagen GmbH & Co. KG, zum Angebotspreis von 11.376,46 € vergeben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig
| TOP 12 | Vergabe Sanierung Trollbachverrohrung durch Schlauchlining in geschlossener Bauweise |
Bereits in mehreren Sitzungen wurde das Projekt Trollbachsanierung im Verbandsgemeinderat beraten. In der Vergangenheit wurden punktuelle Schadstellen in offener Bauweise (Kopfloch) und die Aufdimensionierung im Burg-Layer Graben durchgeführt. Die weiteren Sanierungsarbeiten an der Trollbachverrohrung sind nicht mehr in offener Bauweise durchführbar und müssen in geschlossener Bauweise mittels Schlauchlinersanierung erfolgen. Hierzu wurde eine Ausschreibung vom Büro HWB-Concept GmbH aus Altenbamberg durchgeführt, bei der 5 Fachfirmen zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden. Von den angeschriebenen und qualifizierten Firmen haben drei Firmen ein Angebot eingereicht.
Beschlussfassung:
Der Verbandsgemeinderat beschließt den annehmbarsten und wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Geiger Kanaltechnik GmbH & Co. KG aus Mainschaff gemäß dem Angebot in Höhe von 487.217,13€ brutto zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
| TOP 13 | Grundschule Rümmelsheim (Beschlussfassung Bauantrag) |
Dem Verbandgemeinderat werden die aktuellen Planunterlagen zur Erweiterung und Sanierung der Grundschule Rümmelsheim vorgestellt. Diese sollen nach Freigabe durch den Rat als Bauantrag eingereicht werden.
Beigeordneter Claus-Werner Dapper erläutert die Pläne anhand einer Präsentation. In seinen Ausführungen geht er auf die Bauphasen im Bestandsgebäude und dem Neubau ein. Im Untergeschoss wird es keine Änderungen zu den ursprünglichen Planungen geben. Im Erdgeschoss werden die Toilettenanlagen von innen und von außen zugänglich gemacht. Das Obergeschoss wird so gebaut, dass eine Erweiterung möglich ist, die nach aktuellen Zahlen einzuschulender Kinder in den nächsten Jahren nicht notwendig sein wird. Aufgrund der Fördersumme unter 4.000.000,00 Euro scheidet die Zuständigkeit der SGD Nord aus. Die Gesamtkosten liegen mit 6.600.000,00 Euro unterhalb des Ansatzes. Es wird eine energetische Sanierung durchgeführt, der Altbau wird den gleichen Stand wie der Neubau aufweisen, sodass von außen nicht erkennbar ist, ob es sich um Alt- oder Neubau handelt. Der Bauantrag wird kurzfristig eingereicht, es wird mit einer Bearbeitungszeit von einem halben Jahr bis zur Genehmigung gerechnet. Gleichzeitig soll ein Antrag auf vorzeitigen Baubeginn gestellt werden, damit die Abrissarbeiten beginnen und die Container gestellt werden können.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
| TOP 14 | Grundschule Langenlonsheim (Information) |
Beigeordneter Claus-Werner Dapper informiert über das stattgefundene Abstimmungsgespräch mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion. Das Raumprogramm wurde genehmigt. Das Architekturbüro Bott hat eine Machbarkeitsstudie erstellt und gemäß den vorliegenden Gegebenheiten die machbaren Möglichkeiten ausgelotet. Beigeordneter Dapper macht deutlich, dass eine Förderung des Neubaus einer Sporthalle nur möglich ist, wenn diese auch Eigentümer ist. Weiter teilt er mit, dass die Pläne nach Lösung der noch offenen Fragen vorgestellt werden. Es wird beabsichtigt, den Förderantrag bis 01.10.2026 einzureichen. Bürgermeister Cyfka wird zu Lösung der Eigentumsverhältnisse der Sporthalle auf die Ortsgemeinde Langenlonsheim zugehen.
| TOP 15 | Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Installation PV-Anlage Naheweinstraße 84 |
Durch den Energiemanager (EM) der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg wurde eine grobe technische und wirtschaftliche Einschätzung zur Installation einer PV-Anlage auf dem Gebäude Naheweinstraße 84 über das Tool Solarkataster RLP eingeholt. Vorliegend wurde für die Naheweinstr. 84, Stromverbrauch 33.400 kWh/J, eine Anlagengröße von insgesamt 28 kWp im Tool automatisiert angenommen, dies ist nach Einschätzung des EM jedoch zu viel. Näher betrachtet wurde nun mit einer Anlagengröße von 18 kWp (für das obere Süddach, links und rechts am Spitzdach (Gaube) in Ost- und Westrichtung) gerechnet. Die dort bestehenden Wallboxen (E-Fahrzeuge Parkplatz) werden direkt von der Niederspannungshauptversorgung (vom Haus) versorgt. Ein Zweirichtungszähler ist bereits verbaut. Insofern wäre der Anschluss von Wechselrichter an diesen Zähler sinnvoll. Der Zählerkasten ist noch u.a. mit Überstromableitern upzudaten. Dafür betragen die Kosten ca. 1000 €, die in der Kalkulation nicht erhalten sind. Vom EM wird kein Speicher empfohlen, da in diesem komplett kommunalen Gebäude mit Öffentlichkeitsverkehr die Batterie ziemlich klein auszulegen wäre und somit keinen ökologischen Nutzen hat. Die Hauptabnahme an Strom erfolgt in der Regel während der Dienstzeiten, welche üblicherweise mir der Stromproduktion der PV Anlage einhergeht. Fazit: Der Aufbau einer PV-Anlage ist ökonomisch und ökologisch in der Naheweinstraße 84 sinnvoll – die Investition wird empfohlen. Im Tool wurden die Anlagenkosten mit ca. 23.881 € zzgl. des Updates des Stromkastens 1000 € ausgewiesen. Bereits nach 6 Jahren würde sich die Anlage amortisieren. 74% des PV Strom könnten selbst genutzt werden. Somit müsste ca. 36% weniger Strom eingekauft werden. Der Gewinn nach 20 Jahren würde ca. 59.165 € entsprechen, was einer Rendite von 14 %/J entspricht. Diese Auswertung ist geeignet, nötige Information für eine Errichtungs- oder nicht Errichtungsentscheidung zu liefern.
Bürgermeister Cyfka führt in die Thematik ein und bezieht sich auf die Ausarbeitung des Energiemanagers, welche der Beschlussvorlage beigefügt wurde. Aus Sicht der Verwaltung wird die Errichtung der Anlage empfohlen. Beigeordneter Dapper gibt zu bedenken, dass zu den Kosten für die Anlage noch die Gerüstkosten dazukommen. Diese belaufen sich auf ca. 15.000,00 bis18.000,00 Euro. Ratsmitglied Kluschat beantragt, eine größere Anlage auf dem Dach zu montieren. Die in der Beschlussvorlage angegebene Anlage soll um 10 kWh auf 28 kWh erhöht werden. Auch soll ein größerer Speicher (SMA/E3) eingebaut werden. Ratsmitglied Strauß regt an, die Wirtschaftlichkeit nochmals aufgrund der höheren Leistung und des größeren Speichers neu berechnen zu lassen.
Beschlussfassung:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Vorschläge von Ratsmitglied Kluschat auf die Umsetzbarkeit zu prüfen. Das Ergebnis soll im Bauausschuss beraten werden. Der Auftrag soll ebenfalls durch den Bauausschuss vergeben werden. Sollte die größere Anlage nicht umsetzbar sein, wird diese, wie in dieser Beschlussvorlage berechnet, beauftragt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
| TOP 16 | Cyberangriffe auf öffentliche Einrichtungen in Rheinland-Pfalz (Antrag der Fraktion FLLS) |
Der Fraktionsvorsitzende der FLLS, Professor Bernhard Wolf, erläutert den Antrag in dem eine Beratung durch das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (Dezernat Cybercrime) über die Vorgehensweise zur Überprüfung und Absicherung der IT-Sicherheit unserer Verbandsgemeinde und den dazugehörigen Kommunen erfolgen soll. Der Antrag ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Beschlussfassung:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, dem Antrag der FLLS zuzustimmen. Der IT-Administrator Herr Peitz wird hierzu den Kontakt herstellen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
| TOP 17 | Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 94 Abs. 3 GemO |
Beschlussfassung:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Annahme der Spende. Die Anzeige an die Aufsichtsbehörde (Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Kommunalaufsicht) erfolgt durch die VG.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
| TOP 18 | Mitteilungen und Anfragen |
- Die Firma Mainova hat die Verträge zum Carsharing-Projekt gekündigt. Nun muss die Verbandsgemeinde einen neuen Anbieter finden. Alternativen werden zurzeit von der Klimaschutzmanagerin geprüft.
- Der Verwaltung liegt das Antwortschreiben des Innenministers vor, Bürgermeister Cyfka hatte schriftlich angefragt, warum die Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg nicht im Zukunftsprogramm des Landes aufgenommen wurde.
- Die Klimaschutzmanagerin arbeitet derzeit das von Bündnis 90/Die Grünen angeregte Klimabündnis aus.
- Erste Beigeordnete Elke Stern lädt alle Anwesenden herzlich zu 10 Jahren Stromberger Tisch am 24.04.2026 ein.