Das Rathaus - MTB d VG Langenlonsheim-Stromberg
Ausgabe 25/2025
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Besprühung und Beklebung von öffentlichem Eigentum
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass das Besprühen und Bekleben von öffentlichem Eigentum, insbesondere Verkehrszeichen verboten ist.
Wir bitten hiermit ausdrücklich, keine Aufkleber im öffentlichen Raum anzubringen oder Stromkästen, Glascontainer oder ähnliches zu besprühen.
Ein Verstoß kann mit Bußgeld geahndet werden.
Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg
-Ordnungsbehörde-