Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
mit Beginn der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 kommt es vielerorts zu gemeinsamen Fußballabenden, Public Viewings und Feierlichkeiten. Damit die Freude ungetrübt bleibt, bitten wir um Beachtung einiger wichtiger Hinweise.
Auch während der WM gelten die gesetzlichen Regelungen zur Nachtruhe (in der Regel 22:00 bis 06:00 Uhr). Private Fußballabende im Garten, auf dem Balkon oder in Wohnungen sollten so gestaltet werden, dass Nachbarinnen und Nachbarn nicht unzumutbar gestört werden. Rücksichtnahme und gegenseitiges Verständnis tragen wesentlich zu einem harmonischen Miteinander bei.
Für öffentliche Fußballübertragungen im Freien gelten besondere Vorschriften. Ob und in welchem Umfang Veranstaltungen auch nach 22:00 Uhr zulässig sind, entscheidet die zuständige Ordnungsbehörde im Einzelfall.
Bei Autokorsos und Feierlichkeiten im Straßenverkehr gilt die Straßenverkehrsordnung uneingeschränkt. Gefährdungen und Behinderungen anderer Verkehrsteilnehmer sind zu vermeiden; alle Insassen müssen angeschnallt sein. Das Mitfahren außerhalb des Fahrgastraums ist nicht erlaubt.
Das Anbringen von Fahnen und Dekorationen ist grundsätzlich möglich, sofern die Befestigung sicher erfolgt und keine Beeinträchtigungen entstehen. Ggf. ist die Zustimmung von Eigentümerinnen und Eigentümern erforderlich.
Die Nutzung von Fußballübertragungen während der Arbeitszeit ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zulässig; ein Anspruch auf Freistellung besteht nicht.
Die Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern eine spannende und faire Weltmeisterschaft sowie schöne gemeinsame Fußballmomente.