Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg, Teilbereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Stromberg zur Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“, Gemarkung Waldlaubersheim
In seiner Sitzung am 27. Oktober 2025 hat der Ortsgemeinderat von Waldlaubersheim den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 BauGB, zur Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ für das Teilgebiet „Obere Kreuzgewann, Auf dem Hübel“ beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss erfolgte im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg, Ausgabe 22, am 29.05.2026. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt, die bauplanungs- und bauordnungserchtlichen Grundlagen, zur Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Freiflächenphotovoltaik“, zu schaffen.
Da die beabsichtigte Nutzung nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, wird dieser im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert. Damit leistet die Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg einen wichtigen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien im Sinne der Energiewende und der Ausbauziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.
Die Vorentwürfe der Flächennutzungsplanändeurng können in der Zeit vom
29. Juni 2026 bis einschließlich 28. Juli 2026
auf der Homepage der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg unter https://www.langenlonsheim-stromberg.de/verbandsgemeinde/verwaltung-politik/bauleitplanung/ eingesehen werden. Darüber hinaus liegen die Unterlagen während der Büroöffnungszeiten von montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, ansonsten nach telefonischer oder schriftlicher Terminvereinbarung, bei der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg, Verwaltungsstelle Stromberg, Warmsrother Grund 2, 55442 Stromberg (Ansprechpartner: Herr Hilkert, Zimmer 24, Telefon: 06724 9333 55, E-Mail: m.hilkert@vg-ls.de), zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Während der genannten Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich zur beabsichtigten Planung der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg zu äußern. Stellungnahmen sind schriftlich einzureichen. Wir bitten hierbei um bevorzugte Einreichung auf elektronischem Weg an: m.hilkert@vg-ls.de oder rathaus@vg-ls.de.
Lageplan:
Hinweis:
Der förmliche Aufstellungsbeschluss der Flächennutzungsplanänderung erfolgt zusammen mit der Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen aus §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB.