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Das Rathaus - MTB d VG Langenlonsheim-Stromberg
Ausgabe 27/2023
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Aus der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 03.05.2023

Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet Bürgermeister Cyfka die anwesenden Mitglieder des Verbandsgemeinderates um Erweiterung der Tagesordnung um den Punkt „Resolutionsentwurf der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg gemeinsam mit den betroffenen Ortsgemeinden Langenlonsheim, Bretzenheim und Guldental zur geplanten Brückensanierung auf der Bundesstraße 48 zwischen den Ortsgemeinden Langenlonsheim und Bretzenheim“. Der neue Tagesordnungspunkt soll unter Nr. 6 behandelt werden. Alle weiteren Punkte verschieben sich nach hinten. Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig die Erweiterung der Tagesordnung. Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Peter Schmitt, wendet gegen die Niederschrift der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 01.02.2023 ein, dass der dort aufgeführte Satz im ersten Absatz „Diese Regelung soll zukünftig nicht fortgeführt werden. So soll in Zukunft der für die Kosten aufkommen, dem eine solche Verrohrung auch dient.“ so nicht formuliert wurde.

Stattdessen regt er einen Grundsatzbeschluss durch den Verbandsgemeinderat an, welcher zum Ziel hat, dass solche Angelegenheiten zukünftig nicht mehr auf Kosten der Verbandsgemeinde durchgeführt werden können.

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Änderung der Niederschrift vom 01.02.2023, Top 4, Trollbachverrohrung, Sachstandsbericht in der Form, dass der Satz - „Diese Regelung soll zukünftig nicht fortgeführt werden. So soll in Zukunft der für die Kosten aufkommen, dem eine solche Verrohrung auch dient“- gestrichen wird.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Nichtöffentlicher Teil:

TOP 1 Personalangelegenheit;

Besetzung der Schulleiterstelle an der Grundschule Bretzenheim

TOP 2 Personalangelegenheit

TOP 3 Personalangelegenheit

TOP 4 Mitteilungen und Informationen

Öffentlicher Teil:

TOP 5 Beantwortung der fristgemäß eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gemäß § 21 der Geschäftsordnung (Einwohnerfragestunde)

Es liegen keine fristgemäß eingereichten Anfragen gemäß § 21 der Geschäftsordnung (Einwohnerfragestunde) vor.

TOP 6 Resolutionsentwurf zur geplanten Brückensanierung auf der Bundesstraße 48 zwischen den Ortsgemeinden Langenlonsheim und Bretzenheim

Bürgermeister Cyfka erklärt kurz die Historie und liest den Resolutionsentwurf vor. Der Entwurf ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt. Im Vorfeld waren die beiden Landtagsabgeordneten Dr. Helmut Martin und Michael Simon involviert.

Die Guldenbachbrücke zwischen Bretzenheim und Langenlonsheim sollte bereits im letzten Jahr saniert werden. Vor einigen Wochen gab es einen Vor-Ort-Termin in dem die Baumaßnahme besprochen wurde. Geschätzte Bauzeit und somit Sperrung laut LBM 6 bis 8 Monate. Das bedeutet erhebliche Einschränkungen für die Geschäfte in Langenlonsheim und Bretzenheim und das Schwimmbad in Langenlonsheim verbunden mit Umsatzeinbußen.

Ebenso ist der Schulbusverkehr erheblich gestört. Darüber hinaus entsteht eine Mehrbelastung für die Gemeinde Guldental, durch die die Umleitungsstrecke verlaufen soll. Auch die Landwirte und Winzer werden durch die Sperrung vor Herausforderungen gestellt.

Die Verbandsgemeinde und auch die Ortsgemeinden wurden ohne Rücksprache vor vollendete Tatsachen gestellt. Laut dem Fachbereich Bauen und Natürliche Lebensgrundlagen wäre eine Behelfslösung möglich. Ratsmitglied Herbert Dietz fragt an, warum eine solche Resolution erst jetzt abgefasst werde. Bereits vor zwei Jahren war die Maßnahme schon einmal angekündigt, wurde aber seitens des LBM verzögert. Bürgermeister Cyfka bemängelt in diesem Zusammenhang die

Informationspolitik des LBM. Der Fraktionsvorsitzende der FLLS, Professor Bernhard Wolf, macht deutlich, dass er sich die Daten aus der Homepage des LBM abgerufen habe. Durch Zufall erhielt er Kenntnis, weil in diesem Bereich eine Fischtreppe gebaut werden soll. Eine Mitsprache in Bezug auf Abriss und Neubau der Brücke mit der Ortsgemeinde Langenlonsheim ist nicht erfolgt. Im Vorfeld hat der LBM ausgesagt, dass alle Möglichkeiten für den Bau einer Behelfsbrücke geprüft wurden. Eine Verzögerung der Maßnahme ist auf baurechtliche sowie naturschutzrechtliche Probleme des LBM zurückzuführen. Gerade die Berufsgruppe der Winzer habe sich im Vorfeld gegen die so geplante Baumaßnahme gestellt. Ratsmitglied Dr. Thomas Höfer stimmt seinem Vorredner zu und stellt die 10.000 Fahrzeug am Tag, welche die Brücke zurzeit überqueren, in den Focus. Der jetzt seitens des LBM geplante Abriss mit Neubau stellt für die lange Zeitspange der Bauzeit für die Winzer keine Lösung dar. Bürgermeister Cyfka kündigt an, den Resolutionsentwurf weiter auszuformulieren.

Der Verbandsgemeinderat beschließt, Bürgermeister Cyfka mit der Ausformulierung des Resolutionsentwurfes zu beauftragen. Die Resolution wird dann ohne erneute Vorlage im Verbandsgemeinderat, an die zuständigen Stellen versandt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

TOP 7 Anschaffung von 3 neuen Virtualisierungsservern (Produktiv- und Backupsysteme NetApp) für die Rathäuser Langenlonsheim und Stromberg

Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Auftrag zur Lieferung von drei neuen Virtualisierungsservern für die Rathäuser Langenlonsheim und Stromberg an die Firma Critcon - Rupper IT-Consulting, Auf dem Graben 12, 55218 Ingelheim auf Grundlage des wirtschaftlichsten Angebotes in Höhe von brutto € 79.931,43 zu vergeben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

TOP 8 Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg, Teilbereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Langenlonsheim, zur Ausweisung einzelner Wohnbau-, Mischgebiets-, Gewerbe- und Sonderbauflächen in den Ortsgemeinden Dorsheim, Rümmelsheim und Windesheim sowie nachrichtliche Übernahmen in den Ortsgemeinden Guldental und Langenlonsheim; Feststellungsbeschluss

Nachdem die erforderliche Zustimmung der Mehrheit der Gemeinden, entsprechend § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO, zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Langenlonsheim, zur Ausweisung einzelner Wohnbau-, Mischgebiets-, Gewerbe- und Sonderbauflächen in den Gemeinden Dorsheim, Rümmelsheim und Windesheim sowie nachrichtliche Übernahmen in den Ortsgemeinden Guldental und Langenlonsheim vorliegt, beschließt der Verbandsgemeinderat diese endgültig, in der vorliegenden Fassung aufgrund des Verbandsgemeinderatsbeschlusses vom 16.11.2022, in Kraft zu setzen.

Die Verwaltung wird gebeten, die Genehmigung der Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Untere Landesplanungsbehörde, nach § 6 Abs. 1 BauGB einzuholen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

TOP 9 Bekanntgabe einer Eilentscheidung

Wie bereits mehrfach in den Gremien erörtert, muss die Verrohrung des Trollbachs in der Gemeinde Rümmelsheim saniert werden. Im Bereich des Weinguts Diehl wurden unter anderem offene Sanierungsarbeiten wegen eines fehlerhaften Anschlusses bereits durchgeführt.

Um diesen Bereich endgültig verschließen zu können, soll hier mit der Sanierung im Wickelrohrverfahren an dieser Stelle begonnen werden. Hierzu wurden 2 Fachfirmen zur Abgabe eines Angebotes gebeten: Die Angebotsauswertung ergab folgendes Ergebnis:

Fa. Geiger, NL Aschaffenburg / Mainaschaff 141.937,81 € brutto

2. Bieter 152.937,17 € brutto

Da vorab schon lange Lieferzeiten für das Material angekündigt wurden und das Projekt in diesem Jahr noch umgesetzt werden soll, war eine zeitnahe Beauftragung erforderlich.

Der Beigeordnete Herr Dapper hat sich am 10.03.2023 mit den Beigeordneten, gem. § 48 GemO ins Benehmen gesetzt.

Es wurde entschieden den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter, Fa. Geiger, NL-Aschaffenburg / Mainaschaff, zum Angebotspreis von 141.937,81 € brutto zu erteilen.

Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Matthias Schütte, fragt nach, wann die Ausschreibung für die Maßnahme erfolgt ist. Beigeordneter Claus-Werner Dapper informiert diesbezüglich, dass,die einst notwendige Eilentscheidung durch Verzögerungen durch den LBM zeitlich nicht mehr akut ist. Der durch die Eilentscheidung betroffene Streckenabschnitt der Verrohrung Trollbach, verzögert sich bis in den Sommer. Aufgrund des durch den LBM herbeigeführten etappenweisen Ausbaus wird sich die Gesamtmaßnahme auf zwei bis drei Jahre erstrecken.

Ratsmitglied Udo Wirth fragt nach der Unterhaltspflicht. Beigeordneter Dapper verweist auf das sogenannte blaue Wasserbuch, in dem die Unterhaltspflicht, damals noch beim Amt Bingen Land, bei der Verbandsgemeinde liegt. In Bezug auf die Aktualität dieser im Wasserbuch festgehaltenen Unterhaltungspflicht sind der Fachbereich Bauen und Natürliche Lebensgrundlagen mit dem LBM in Verhandlung.

Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Peter Schmitt, wiederholt seine Forderung vor Eintritt in die Tagesordnung, in Bezug auf die Eintragung im Wasserbuch einen Grundsatzbeschluss des Verbandsgemeinderates herbeizuführen, um die damalige Formulierung zur Unterhaltung der,Trollbachverrohrung aus diesem zu entfernen.

Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis von der Eilentscheidung.

TOP 10 Grundsatzbeschluss zur Ausführung der Wärmedämmarbeiten an den Außenwänden der Sporthalle und am Toilettengebäude der Grundschule Stromberg

Beigeordneter Claus-Werner Dapper nimmt Stellung und kündigt an, dass die Maßnahme im Haushaltsjahr 2023 nicht über die Planung und Antragstellung hinausgehe. Für Planung und Antragstellung sind ausreichend Mittel im Haushalt 23 veranschlagt.

Die Fraktionsvorsitzende der FDP, Marlene Hölz, fragt an, wie hoch die Förderung sein wird und ob überhaupt noch Fördermöglichkeiten bestehen. Beigeordneter Dapper bestätigt die Unbeständigkeit der Förderkulisse, welche sich wöchentlich ändert. Es steht weiterhin im Raum, ob es überhaupt noch eine Förderung für die Maßnahme gibt.

Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Matthias Schütte, verweist auf andere, nicht vom Bund initiierte Förderprogramme.

Der Verbandsgemeinderat beschließt:

An den Außenwänden der Sporthalle und des WC - Gebäudes der Grundschule Stromberg soll ein Wärmedämmverbundsystem aufgebracht werden. Diese Arbeiten sollen im Zuge der zurzeit stattfindenden Arbeiten am Dach der Halle mit ausgeführt werden. Für die Vergabe der Arbeiten müssen Vergleichsangebote eingeholt und auf Grundlage der dortigen Ergebnisse die Arbeiten beauftragt werden.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

TOP 11 Vergabe der Erd-, Maurer- und Betonarbeiten Aufzugsanlage Naheweinstr.

80 Der Verbandsgemeinderat beschließt den Auftrag für die Erd-, Maurer- und Betonarbeiten an die Fa. Willi Iselborn GmbH & Co. KG, Industriestr.21, 55543 Bad Kreuznach, als wirtschaftlichsten Bieter, auf Grundlage ihres Angebotes in Höhe von 96.962,59 € brutto zu vergeben.

Ratsmitglied Petra Sinß fragt an, ob sich die Maßnahme im Kostenrahmen befindet? Dies wird bestätigt. Ratsmitglied Herbert Dietz fragt an, ob der Aufzug auch bis ans Dachgeschoss des Gebäudes Naheweinstraße 80 angebunden ist. Auch dies wird bestätigt. Ratsmitglied Udo Wirth fragt nach dem Ausgang im Treppenhaus des Gebäudes. Beigeordneter Dapper informiert, dass dieser zukünftig nicht mehr zur Verfügung steht. Die beiden Ausgänge zum Mitarbeiterparkplatz und zur Gensinger Straße erfüllen die baurechtlichen Vorgaben. Zusätzlich müssen in jeder Etage Räume umgebaut werden, da der Fahrstuhl das vorhandene Fenster größtenteils verdeckt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei einer Enthaltung

TOP 12 Zuschuss für den Bau von privaten Regenwasserspeichern

Antrag Bündnis90/Die Grünen

Ratsmitglied Susanna Kreuels nimmt Stellung für die beantragende Fraktion Bündnis90/Die Grünen.

Die Fraktionsvorsitzende der FDP, Marlene Hölz steht dem Antrag grundsätzlich bei Neubauten positiv gegenüber. Eine Umwandlung in Brauchwasser sieht sie kritisch. Der Antrag soll in den entsprechenden Ausschüssen behandelt werden.

Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Peter Schmitt, steht dem Bau von privaten Regenwasserspeichern positiv gegenüber. Viele Eigentümer*innen haben in den Jahren zuvor privat investiert. Eine jetzige Bezuschussung führt zur Benachteiligung derer, die bereits investiert haben. Grundsätzlich soll die Überlegung angestellt werden, solche Regenwasserspeicher in den Bebauungsplänen der Gemeinden aufzunehmen.

Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Matthias Schütte, kann sich seinem Vorredner anschließen und plädiert für den Verweis in den Haupt- und Finanzausschuss, Werkausschuss und Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz.

Der Verbandsgemeinderat verweist den Punkt zur Diskussion und Ausarbeitung einer Empfehlung in die vorgenannten Ausschüsse.

Abstimmungsergebnis: 19 Ja 6 Nein

TOP 13 Gebührensatzung für die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Verbandsgemeinde Langenlonsheim - Stromberg

Die Fraktionsvorsitzende der FDP, Marlene Hölz, erklärt, dass sich für sie der Sinn und Zweck einer solchen Gebührensatzung nicht erschließt. Ratsmitglied Udo Wirth hat Fragen bezüglich des § 2 Abs. 1 der Satzung. Hier heißt es. „Die Benutzung von Wohnraum in den Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften ist gebührenpflichtig. Der tatsächlichen Benutzung steht das Recht der Benutzung gleich“. Fachbereichsleiter Marc Hoffmann klärt diesbezüglich auf. Zuvor hat die Kreisverwaltung die Verbandsgemeindeverwaltung zum Erlass einer solchen Satzung, analog derer der Verbandsgemeinde Rüdesheim, aufgefordert. Ratsmitglied Maren Bott bittet um Auskunft bezüglich der Unterkunft in Windesheim. Bürgermeister Cyfka informiert, dass sich das Gebäude im Eigentum des Landkreises befindet. Aufgrund des Status als Notunterkunft, werden die dort untergebrachten Personen nicht auf die Quote der Verbandsgemeinde angerechnet.

Bezüglich eventuell auftretender Leerstände in den Unterkünften klärt Herr Hoffmann auf.

Bürgermeister Cyfka ergänzt, dass der Landkreis ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass über Bedarf angemietet werden soll.

Der Verbandsgemeinderat Langenlonsheim-Stromberg beschließt die Gebührensatzung in der vorliegenden Form rückwirkend zum 01.01.2023.

Abstimmungsergebnis: 22 Ja, 1 Nein, 1 Enthaltung

TOP 14 Wahl des Jugendrates der Verbandsgemeinde Langenlonsheim;

Festsetzung des Wahltermins 2023

Der Verbandsgemeinderat legt den Stichtag für die Briefwahl zum Jugendrat der Verbandsgemeinde auf Samstag, den 18.11.2023, 14 Uhr, fest.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

TOP 15 Nebentätigkeiten und Ehrenämter kommunaler Wahlbeamter

Gemäß § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz unterrichten Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr. Für außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübte Nebentätigkeiten und Ehrenämter gilt dies nur, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht.

Der Verbandsgemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 16 Nachwahl Ausschuss für digitale Infrastruktur, neue Medien und Verwaltungsentwicklung

Frau Gabriele Schares hat ihr Mandat als Mitglied im Ausschuss für digitale Infrastruktur, neue Medien und Verwaltungsentwicklung mit Schreiben vom 03.02.2023 niedergelegt.

Das Vorschlagsrecht liegt bei der Fraktion Bündnis90/Die Grünen.

1.

Der Verbandsgemeinderat beschließt gemäß § 40 Abs. 5 GemO offen abzustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

2.

Der Verbandsgemeinderat wählt Katja Lemmer als Mitglied in den Ausschuss für digitale Infrastruktur, neue Medien und Verwaltungsentwicklung.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

TOP 17 Nachwahl Ausschussbesetzung Feuerwehrausschuss

Herr Marc Lötzbeyer hat sein Mandat als Mitglied im Feuerwehrausschuss mit Mail vom 13.03.2023 niedergelegt. Die FLLS-Fraktion schlägt den bisherigen 1. Stellvertreter Wolfgang Closheim vor. Gleichzeitig schlägt die FLLS-Fraktion Herrn Marc Lötzbeyer als neuen 1. Stellvertreter von Wolfgang Closheim vor.

1.

Verbandsgemeinderat beschließt gemäß § 40 Abs. 5 GemO offen abzustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

2.

Der Verbandsgemeinderat wählt Herrn Wolfgang Closheim als Mitgliede in den Feuerwehrausschuss. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

3.

Der Verbandsgemeinderat wählt Marc Lötzbeyer als neuen 1. Stellvertreter von Wolfgang Closheim in den Feuerwehrausschuss. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

TOP 18 Nachwahl Ausschussbesetzung in verschiedenen Ausschüssen

Frau Birte Habicht ist aus der Verbandsgemeinde verzogen. Sie war Mitglied im Ausschuss für digitale Infrastruktur, neue Medien und Verwaltungsentwicklung und stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Schulen und Jugend und Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz.

Das Vorschlagsrecht liegt bei der SPD-Fraktion.

1.

Der Verbandsgemeinderat beschließt gemäß § 40 Abs. 5 GemO offen abzustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

2.

Der Verbandsgemeinderat wählt Helene Forster als Mitglied in den Ausschuss für digitale Infrastruktur, neue Medien und Verwaltungsentwicklung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

3.

Der Verbandsgemeinderat wählt Peter Plewka als stellv. Mitglied in den Ausschuss für Schulen und Jugend (Schulträgerausschuss).

4.

Der Verbandsgemeinderat wählt Wendelin Grass als stellv. Mitglied in den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

TOP 19 Unvermutete Überörtliche Kassenprüfung bei der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg im September und Oktober 2022 an 6 Tagen; Prüfungsbericht vom 23.01.2023

Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Bad Kreuznach hat in der Zeit vom 21.09.2022 bis 25.10.2022 (mit Unterbrechungen) an insgesamt 6 Tagen die Verbandsgemeindekasse unvermutet geprüft. Die Fraktionsvorsitzende der FDP, Marlene Hölz, fragt an, ob der Punkt vorab im Haupt- und Finanzausschuss beraten werden müsste. Dies verneint der Vorsitzende. Bürgermeister Cyfka bittet bei Fragen, diese an den Kassenverwalter Herrn Dietrich zu richten. Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Peter Schmitt, stellt fest, dass die Anmerkungen im Prüfbericht nur geringfügig sind. Die Verwaltung habe gut gearbeitet. Er spricht der Kasse ein großes Lob aus. Der Verbandsgemeinderat nimmt den Prüfungsbericht und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

TOP 20 Beteiligung von Vertretungen des Jugendrates in ihn betreffenden Ausschüssen Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP

Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Matthias Schütte, nimmt Stellung für die Fraktionen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP. Bürgermeister Cyfka zitiert aus der Satzung des Jugendrates, § 3 Rechte Absatz 2, der Jugendrat hat das Recht, Anfragen und Anträge an den Verbandsgemeinderat beziehungsweise seine Ausschüsse zu richten (Initiativrecht). Der Bürgermeister ist verpflichtet, Anträge des Jugendrats dem Verbandsgemeinderat zur Beratung und Entscheidung vorzulegen. Die Geschäftsordnung des Verbandsgemeinderates gilt sinngemäß und Absatz 3, der Verbandsgemeinderat beziehungsweise seine Ausschüsse sollen Vertreter des Jugendrats anhören, wenn der Jugendrat mit einfacher Stimmenmehrheit eine solche Anhörung beantragt und keine übergeordneten Rechtsbestimmungen eine Anhörung ausschließen. Nach seiner Auffassung soll nun mit diesem Antrag etwas beschlossen werden, was es bereits gibt, bzw. was die Rechte des Jugendrates gegenüber der jetzigen Formulierung sogar einschränkt.

Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Peter Schmitt, merkt an, dass sich Vertreter des Jugendrates bisher gemäß der Satzung nur sehr selten oder gar nicht in den Sitzungen beteiligt haben. Nach seiner Auffassung soll abgewartet werden, wie und mit welchen Interessen, sich der neu zu wählende Jugendrat im November zusammensetzt. Der Fraktionsvorsitzende der FLLS, Prof. Bernhard Wolf, erklärt, dass sich seine Fraktion, genau wie die CDU-Fraktion, diesem gemeinsamen Antrag nicht anschließen konnte. Sollte es zur Abstimmung kommen, werde er zustimmen. Dies mit dem Hintergrund, dass alle Chancen wahrgenommen werden sollten, die Jugendlichen für die Mitarbeit zu animieren. Beigeordneter Dr. Jochen Coutandin zeigte sich irritiert, dass der Antrag völlig an ihm als zuständigen Beigeordneten vorbei gegangen ist. Er wurde im Vorfeld nicht kontaktiert, auch nicht von den beantragenden Fraktionen. Ratsmitglied Dr. Uwe Obenauer sieht in der bestehenden Satzung des Jugendrates alles geregelt.

Ratsmitglied Benjamin Hilger spricht sich für einen Kompromiss aus. Sein Appell richtet sich an den Jugendrat, zukünftig an Sitzungen teilzunehmen und das ihnen zustehende Recht gemäß Satzung auszuschöpfen. Matthias Schütte bittet danach um eine Sitzungsunterbrechung von 5 Minuten. Dieser wurde mehrheitlich zugestimmt.

Um 19.17 Uhr wird die Unterbrechung von Bürgermeister Cyfka wieder aufgehoben.

Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Matthias Schütte, erklärt, dass die Fraktionen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP, den Antrag zurückziehen. Stattdessen soll mit den Jugendlichen eine Infoveranstaltung durchgeführt werden.

TOP 21 Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 94 Abs. 3 GemO

Westenergie AG Essen 1.000,00 € Sponsoring Fußballturnier der VG Langenlonsheim-Stromberg Schulz Farben- und Lackfabrik GmbH 500,00 Spende Fußballturnier der VG Langenlonsheim-Stromberg

Heimatmuseum 460,00 Stromberger Tisch

Gerhard Lenhard 622,20 Stromberger Tisch

Bärbel Scholz 1.000,00 Sachspende Möbel für Flüchtlingsunterkunft

Kinder-Jugend Förderverein Dörrebach 6.500,00 Bodentrampolin Grundschule Seibersbach / Dörrebach Der Verbandgemeinderat beschließt die Annahme der Spende.

Die Anzeige an die Aufsichtsbehörde (Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Kommunalaufsicht) erfolgt durch die VG. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

TOP 22 Beitritt zur Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Kommunen in Rheinland-Pfalz (AGFK-RLP)

Der Verbandsgemeinderat Langenlonsheim-Stromberg beschließt auf Empfehlung des Ausschuss für Tourismus, Kultur und Wirtschaftsförderung die Mitgliedschaft in der AGFK-RLP und die Teilnahme an der Gründung einer AGFK-RLP am 05.05.2023. Die Mitgliedschaft wird nach drei Jahren auf den Prüfstein gelegt und die Relevanz hinterfragt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 2 Enthaltungen

23. Mitteilungen und Anfragen

- Das Antwortschreiben des Ministers des Innern und für Sport, zur gemeinsamen Erklärung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg und der 16 Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister sowie des Stadtbürgermeisters von Stromberg zur Erhöhung der Nivellierungssätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer durch die Landesregierung Rheinland-Pfalz ist eingegangen.

Hierzu haben die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen eine Anfrage gestellt, welche dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Bürgermeister Cyfka erklärt den Sachverhalt mit dem Redaktionsschluss des Mitteilungsblattet. Er erklärt sich bereits, falls gewünscht, den Text mit der oben zitierten Überschrift noch einmal im Mitteilungsblatt zu veröffentlichen.

- Der Haushalt der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg wurde mit Schreiben der Kreisverwaltung vom 27.02.2023 genehmigt.

- Am 23.07.2023 wird auf Initiative von Bürgermeister Cyfka das Verbandsgemeinde-Fußballtournier stattfinden. Der ausgeloste Spielort wird Guldental sein. Das Turnier wird kostenneutral über Sponsoring finanziert. Alle Vereine führen das Turnier als Gemeinschaftsprojekt durch. Die Spielleitung wird der Dörrebacher Ortsbürgermeister, Harald Scholl übernehmen.

- Bürgermeister Cyfka dankt allen Fraktionen für die Teilnahme an der Abschlussveranstaltung anlässlich des Delegationsbesuchs aus Myrhorod. Es sind bereits weitere Delegationsbesuche angekündigt. Er übermittelt auch den herzlichsten,Dank von seinem Amtskollegen Serhiy Solomakha. Er drückte weiter seine Freude aus, dass sein Amtskollege Manfred Scherer, Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen, welcher seit einigen Jahren eine Partnerschaft mit einer ukrainischen Gemeinde pflegt, der Einladung gefolgt ist.

- Der Umzug des Fachbereichs Bürgerdienste ins Gebäude Naheweinstraße 84 ist vollzogen. Am 13.05.2023 wird es einen Tag der offenen Tür geben, an dem die Räumlichkeiten besichtigt werden können.

- Dank des Einsatzes von Frau Clemens konnten die Kosten für die Kinderferienfreizeit 2023 halbiert werden.

- Beigeordneter Dapper teilt mit, dass es im Bereich der fusionierten Verbandsgemeinde verschiedene Baustellen gibt, in dem unterschiedliche Regelungen aus der Zeit des ehemaligen Zuschnitts angewandt werden. Grundsätzlich handele es sich um Entwässerungsangelegenheiten. Es gibt Sonderreglungen, welche überdacht werden müssen.