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Das Rathaus - MTB d VG Langenlonsheim-Stromberg
Ausgabe 29/2023
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Öffentliche Auslegung

Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Bad Kreuznach hat bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg im Zeitraum vom 21.09.2022 – 25.10.2022 an insgesamt 6 Tagen eine unvermutete überörtliche Kassenprüfung durchgeführt. Über das Ergebnis dieser Prüfung wurde der Verbandsgemeinderat in der Sitzung am 03.05.2023 gemäß § 33 Abs. 1 Gemeindeordnung unterrichtet. Gemäß § 110 Abs. 6 der Gemeindeordnung sind die Prüfungsergebnisse öffentlich auszulegen. Der Bericht über die überörtliche Kassenprüfung der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg liegt zur Einsichtnahme für die Dauer von sieben Werktagen und zwar von Montag, 24.07.2023 bis einschließlich Dienstag, 01.08.2023 in der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg, Naheweinstraße 80, Zimmer 21, innerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses, Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, öffentlich aus.

Langenlonsheim, den 21.07.2023
Michael Cyfka
Bürgermeister