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Das Rathaus - MTB d VG Langenlonsheim-Stromberg
Ausgabe 29/2023
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Kommunalwahlen einschließlich der Wahl der Orts/Stadtbürgermeister/innen im Jahr 2024

Maßgeblich für die Zahl der zu wählenden Ratsmitglieder ist nach § 130 Gemeindeordnung (GemO), die auf den 30. Juni 2023 nach den melderechtlichen Vorschriften unter Anwendung des landeseinheitlichen Verfahrens für das Meldewesen ermittelte Zahl der Personen, die in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.

Die Zahl der zu wählenden Ratsmitglieder richtet sich nach § 29 Abs. 2 GemO.

Mithin ergeben sich für die Gemeinden, die Stadt Stromberg und die Verbandsgemeinde folgende Angaben:

Mithin ändert sich die Zahl der zu wählenden Ratsmitglieder gegenüber den Kommunalwahlen im Jahr 2019 nur in Warmsroth von bisher 8 auf nunmehr 12 Ratsmitglieder.

Nachrichtlich teilen wir Ihnen mit, dass der endgültige Wahltermin noch nicht festgelegt wurde.

Verbandsgemeindeverwaltung
Langenlonsheim-Stromberg