TOP 1 Regionaler Raumordnungsplan Rheinhessen-Nahe (ROP 2014) - vierte Teilfortschreibung für das Sachgebiet Energieversorgung (Windenergie) -- Anhörung und öffentliche Auslegung des Planentwurfs - Beratung und Beschlussfassung über die Abgabe einer Stellungnahme der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg, gem. § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG)
Herr Jestaedt vom gleichnamigen Büro Jestaedt und Partner fasst die Beschlussvorlage anhand einer Präsentation zusammen. Er betont, dass es mit dem Beschluss um die Offenlage geht. Er nimmt Bezug auf die Potenzialflächen, bereits beschlossen in einer Sitzung des Verbandsgemeinderates 2023. Der Fraktionsvorsitzende der FLLS, Prof. Bernhard Wolf, äußert sich zu der geplanten Fläche 25. Der Ortsgemeinderat Langenlonsheim hat sich in seiner Ratssitzung lange mit der Fläche auseinander gesetzt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass das Aufstellen von Windrädern in den Weinbergen, welche nah an die Wohnbebauung gehen, nicht akzeptiert wird. Im Wald ist nach der Auffassung des Ortsgemeinderates genügend Platz, um Windräder aufzustellen. Die Ortsgemeinde Langenlonsheim beantragt, diese Fläche in der Stellungnahme wieder herauszunehmen. Herr Jestaedt erläutert den Ratsmitgliedern, dass es sich um Vorranggebiete aus planerischer Hinsicht handelt. Der Eigentümer der betroffenen Flächen kann auch ohne Zustimmung Windräder aufstellen. Politisch habe der Verbandsgemeinderat dem Beschluss im November 2023 bereits zugestimmt. Bürgermeister Cyfka signalisiert, man möge dem Wunsch der Ortsgemeinde folgen. Der Fraktionsvorsitzende der CDU Schmitt schließt sich dem Antrag an. Bündnis 90/Die Grünen stellen folgenden Antrag: „Wir beantragen, dass der Langenlonsheimer Wald komplett aus der Planung herausgenommen wird. Das Gebiet außerhalb des Waldes soll bestehen bleiben. In der Beschlussvorlage steht unter anderem, dass der Langenlonsheimer Wald ein Vorranggebiet für Wald- und Forstwirtschaft ist und für die Bevölkerung ein wichtiges Erholungsgebiet. Die Natur wird seit Jahrzehnten über ihre Leistungsfähigkeit hinaus genutzt. Das gefährdet und zerstört unsere Lebensgrundlagen. Wälder sind unverzichtbare Lebensgrundlagen für die Menschen, sie bieten unersetzbaren Lebensraum für Pflanzen und Tiere und stellen essenzielle Ökosystemleistungen bereit wie Artenschutz, verbesserte Wasserhaushalte oder Kühlungseffekte auf die umliegende Landwirtschaft. Wälder ziehen Kohlenstoff aus der Atmosphäre, sie sind Senken, die Kohlenstoff binden. Durch seine Eigenschaft Kohlenstoff aufzunehmen und zu speichern hilft der Wald, den CO2-Gehalt in der Luft zu senken, das heißt, der Wald ist eine CO2-Senke. Abgestorbenes Holz verrottet, speichert Wasser, baut Humus auf und lagert so den Kohlenstoff im Boden ein. Um die Speicherung von Kohlenstoff zu erhöhen, müssen Waldanteile in Deutschland wachsen und sich mit mehr alten, standortspezifischen Bäumen natürlich entwickeln können. Diese Klimaschutzleistung gilt es zu erhalten und auszubauen, wie übrigens das Klimaschutzgesetz verlangt.“ Ratsmitglied Wirth zeigt sich verwundert über die Diskussion. Der Zipfel mit den Weinbergen war nach seiner Erinnerung beim Beschluss im letzten Jahr integriert. Windräder im Wald haben seiner Meinung nach eine positive Öko-Bilanz. Er stellt heraus, dass die Windkraftanlagen im Wald vor allem aus Dorsheim gesehen werden. Die Fraktionsvorsitzende der FDP, Marlene Hölz, hat generell Probleme mit der Abholzung von Wald, hält dieser doch Starkregen zurück. Ihrer Meinung nach sollten alle Planungen in Frage gestellt werden. Herr Jaestedt versichert, dass alles bei der Planung berücksichtigt wurde und eine Versiegelung vorhanden sein wird, allerdings geringer als etwa bei einem Neubaugebiet. Nach Beantwortung der Fragen aus der Mitte des Rates und Abschluss der zuvor niedergeschriebenen Beratungs- und Diskussionsrunde, fasst der Verbandsgemeinderat die folgenden Beschlüsse:
Beschluss zur Fläche 2.5.2.26 Potenzialfläche 25 (Langenlonsheim/Waldlaubersheim):
Der Verbandsgemeinderat beschließt der Potenzialfläche 25, mit Ausnahme der als zusätzliche Flächenpotenziale gemäß der verbandsgemeindeeigenen Potenzialflächenstudie deklarierten Flächen, nach dem Entwurf der Regionalvertretung zur vierten Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes, zuzustimmen. Demnach wird die Planungsgemeinschaft von Seiten des Verbandsgemeinderates - auf Antrag der Ortsgemeinde Langenlonsheim - darum gebeten, die Potenzialfläche 25, um die östliche „Zunge“ auf den Gemarkungen Heddesheim und Langenlonsheim, zu kürzen!
Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
Beschluss zur Fläche 2.5.2.28 Potenzialfläche 27 (Warmsroth / Waldalgesheim / Weiler bei Bingen):
Der Verbandsgemeinderat beschließt der Potenzialfläche 27 gemäß Entwurf der Regionalvertretung zur vierten Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Beschluss zur Fläche 2.5.2.29 Potenzialfläche 28 (Daxweiler / Oberdiebach / Weiler bei Bingen):
Der Verbandsgemeinderat beschließt der Potenzialfläche 28 gemäß Entwurf der Regionalvertretung zur vierten Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei einer Enthaltung
Beschluss zur Fläche 2.5.2.30 Potenzialfläche 30 (Seibersbach) + 2.5.2.31 Potenzialfläche 31 (Dörrebach / Seibersbach):
Der Verbandsgemeinderat beschließt den Potenzialfläche 30 + 31 gemäß Entwurf der Regionalvertretung zur vierten Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Beschluss zur Fläche 2.5.2.27 Potenzialfläche 26 (Guldental / Windesheim / Gutenberg):
Der Verbandsgemeinderat beschließt der Potenzialfläche 26 gemäß Entwurf der Regionalvertretung zur vierten Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei zwei Enthaltungen.
TOP 2 Ermächtigungsbeschluss zur Vergabe von Aufträgen für die Arbeiten am Wärmedämmverbundsystem der Sporthalle der Grundschule Stromberg sowie den Nebengebäuden der Außentoiletten.
Die Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg führt an der Sporthalle der Grundschule Stromberg sowie an den Nebengebäuden der Außentoiletten noch Wärmedämmverbundarbeiten durch. Diese Arbeiten werden in einem Zeitraum ausgeschrieben, der in den Bereich der anstehenden Wahlen im Juni dieses Jahres fällt. Da dann für eine bestimmt Zeit keine Sitzungen durchgeführt werden können und um Schaden von der Verbandsgemeinde abzuwenden, soll der Verbandsbürgermeister Herr Michael Cyfka vom Verbandsgemeinderat ermächtigt werden, in einer Phase in der keine Sitzungen stattfinden, die erforderlichen Vergaben im Einvernehmen mit den Beigeordneten der Verbandsgemeinde durchzuführen.
Beschluss: Um Nachteile für die Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg zu vermeiden, beschließt der Verbandsgemeinderat Herrn Bürgermeister Michael Cyfka zu ermächtigen im Einvernehmen mit den Beigeordneten, die noch ausstehenden Gewerke an den günstigsten und wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 3 Radwegeverbindung zwischen der Eremitage Bretzenheim und dem Freibad Langenslonheim - Vergabe Bauüberwachung und Prüfstatik Los 01 Brückenbau
Die Arbeiten zur Herstellung der neuen Fuß- und Radwegeüberführung über den Guldenbach für den Radwegeausbau zwischen der Eremitage Bretzenheim und dem Freibad Langenlonsheim wurden zwischenzeitlich an die Firma Aventasbau GmbH aus Illingen vergeben. a) Die Beauftragung der Planung wurde bislang nur bis zur Leistungsphase 6 vorgenommen. Die Leistungsphase 7 erfolgte durch die Verbandsgemeinde. Es wurden nun drei entsprechend leistungsstarke Ingenieurbüros für die Bauüberwachung und der Leistungsphase 8 (Bauoberleitung) der Baustelle angefragt. Hiervon haben alle angefragten Büros ein Angebot eingereicht.
Es bestehen keine Bedenken gegen eine Vergabe an das Büro Dillig/IBU. Beschluss:
a) Der Verbandsgemeinderat beschließt den wirtschaftlichsten und annehmbarsten Bietern, das Büro Dillig/ IBU aus Bad Kreuznach mit der Bauüberwachung und Bauoberleitung der Brückenbaustelle zur Radwegeüberführung über den Guldenbach an der Eremitage Bretzenheim zum Angebotspreis vom 18.990,28 € brutto zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei einer Nein-Stimme und einer Enthaltung
b) Die ausführende Baufirma hat im Zuge der Brückenbaustelle diverse technische Zeichnungen, Werkstattpläne und statische Berechnungen anzufertigen. Diese Unterlagen müssen unabhängig geprüft und zur Ausführung freigegeben werden (Prüfstatik). Dazu zählt auch die statisch-konstruktive Überwachung der tragenden Bauteile auf der Baustelle. Hierzu wurde das Ingenieurbüro Verheyen / Bad Kreuznach angefragt. Das Angebot schließt mit 6.442,64€, brutto ab. Das Büro Verheyen war bereits mit den Leistungsphasen 1-6 des Projektes beauftragt und hat somit bereits die Vordimensionierung berechnet und sichert eine beschleunigte Prüfung der Unterlagen zu.
Der Verbandsgemeinderat beschließt den wirtschaftlichsten und annehmbarsten Bietern, das Büro Verheyen aus Bad Kreuznach mit der statischen Prüfung der Ausführungsunterlagen und der statisch konstruktiven Bauüberwachung der Radwegeüberführung über den Guldenbach an der Eremitage Bretzenheim zum Angebotspreis vom 6.442,64€ brutto zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei einer Nein-Stimme und einer Enthaltung
TOP 4 Radwegeverbindung zwischen der Eremitage Bretzenheim und dem Freibad Langenlonsheim - Auftragsvergabe Los 02 Wegebau
Die Arbeiten zur Herstellung der Radwegeverbindung zwischen der Eremitage Bretzenheim und dem Freibad Langenlonsheim wurden in zwei Losen aufgeteilt. Los 01 enthält den Ersatzneubau der Fuß- und Radwegeüberführung über den Guldenbach und Los 02 den eigentlichen Radwegebau. Die Arbeiten des Los 02 wurden zwischenzeitlich durch das Ingenieurbüro Dillig/IBU / Bad Kreuznach öffentlich ausgeschrieben. Es haben 15 Firmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert. Hiervon haben 6 ein gültiges Angebot eingereicht. Die Submission fand am 02.05.2024 statt und schloss nach rechnerischer und fachtechnischer Prüfung mit folgendem Ergebnis ab:
Höchstbietender: 682.544,82€
Für das Los 2 liegt eine Kostenermittlung des Ingenieurbüro Dillig/Ibu vom 03.04.2024 mit einer Gesamtsumme in Höhe von 580.113,10€ brutto vor.
Das Angebot der Fa. Thomas bau GmbH / Simmern in Höhe von 562.308,39€ ist somit 17.804,71€ günstiger als die Kostenberechnung. Es bestehen keine Bedenken gegen eine Vergabe an die Firma.
Beschluss: Der Verbandsgemeinderat beschließt die Firma Thomas bau GmbH / Simmern mit den Arbeiten zur Herstellung den Arbeiten des Radwegeausbaus zwischen der Eremitage Bretzenheim und dem Freibad Langenlonsheim zum Angebotspreis in Höhe von 562.308,39 €, brutto zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei zwei Enthaltungen
TOP 5 Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg, Teilbereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Langenlonsheim zur östlichen Erweiterung des Gewerbegebietes in der Gemarkung Langenlonsheim; Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 05.07.2022.
Beschluss: Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Aufstellungsbeschluss vom 05.07.2022 aufzuheben und das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg, Teilbereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Langenlonsheim zur östlichen Erweiterung des Gewerbegebietes in der Gemarkung Langenlonsheim einzustellen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei einer Enthaltung
TOP 6 Dachsanierung Panoramabad; Ermächtigung zur Auftragsvergabe für
a) Dachabdichtungsarbeiten,
b) Gerüstbauarbeiten,
c) Lieferung und Montage Absorberanlage
Der VG-Rat hat in der letzten Sitzung beschlossen, die gesamten Dachflächen des Panoramabads zu sanieren. Die Dachabdichtungsarbeiten werden öffentlich ausgeschrieben. Die Lieferung und Montage der Absorberanlage und die Gerüstbauarbeiten werden beschränkt ausgeschrieben. Wegen der einzuhaltenden Fristen liegen bis zur Sitzung noch keine Ergebnisse vor. Eine weitere Sitzung ist nicht vorgesehen. Daher wird empfohlen, den Bürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten zu ermächtigen, den jeweiligen Auftrag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
Beschluss: Es wird empfohlen, den Bürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten zu ermächtigen, den jeweiligen Auftrag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei 3 Nein-Stimmen und einer Enthaltung
TOP 7 Vergabe zur Entsorgung von fluorhaltigen Schaummitteln
Bestimmte zur Brandbekämpfung vorgehaltene Schaummittel wie zum Beispiel AFFF enthalten Fluortenside, die umweltschädliche und toxische Eigenschaften besitzen und deshalb teilweise verboten sind oder zukünftig verboten werden. Im Tanklöschfahrzeug der Feuerwehreinheit Stromberg befindet sich betreffendes Schaummittel. Um den derzeit gültigen und zukünftigen Umweltauflagen gerecht werden zu können, ist laut Fachempfehlung des Fachausschusses Einsatz, Löschmittel und Umweltschutz der deutschen Feuerwehren (Fachempfehlung Nr. DFV-FE-76-2022) eine umwelt- und fachgerechte Entsorgung der AFFF-Schaummittel und eine Umstellung auf fluorfreie Schaummittel notwendig. Dies beinhaltet auch eine Reinigung des Schaummitteltanks, der Dosieranlage und der Rohrleitungen. Der Verwaltung liegt ein Angebot eines Fachunternehmens zur Entsorgung der betroffenen Schaummittel vor. In seiner Sitzung am 18.03.2024 hat der Feuerwehr-Ausschuss der Verbandsgemeinde beschlossen, dem Verbandsgemeinderat die Beauftragung des Fachunternehmens mit der fachgerechten Entsorgung des betreffenden Schaummittels einschließlich der notwendigen Reinigungsarbeiten gemäß dem vorliegenden Angebot zu empfehlen. Im Haushaltsentwurf 2024 sind Mittel in Höhe von 10.000,00 € vorgesehen.
Die Ratsmitglieder diskutieren, ob die Möglichkeit besteht, das Tanklöschfahrzeug selbst zu reinigen und den Schaum zu entsorgen. Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Peter Schmitt, stellt die Frage nach der Preisbindung. Die Verwaltung wird dies mit dem Anbieter klären. Die Fraktionsvorsitzende der FDP, Marlene Hölz, sieht keinen weiteren Diskussionsbedarf, da die Thematik ausgiebig im Feuerwehrausschuss diskutiert wurde. Wehrleiter Schön geht in Bezug auf die Preisbindung von einem höheren Preis aus. Die Gewährleistung ist nach seinen Aussagen bei beiden Angeboten gegeben. Die Ratsmitglieder Mohr und Braun empfehlen, auf die Gewährleistung zu drängen, da diese im Angebot nicht aufgeführt ist. Bürgermeister Cyfka versichert, dass die Frage der Gewährleistung mit dem Anbieter besprochen wird.
Beschluss: Die Verwaltung empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die Beauftragung des Fachunternehmens mit den Arbeiten zur umwelt- und fachgerechten Entsorgung der vorhandenen AFFF-Schaummittelmenge im Rahmen einer überplanmäßigen Ausgabe gemäß Angebot zum Preis von 23.839,03 € inkl. MwSt. zu beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, dass sowohl die Gewährleistung sowie die Preisbindung im Vertrag festgehalten werden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei einer Enthaltung
TOP 8 Vergabe Löschgruppenfahrzeuge LF 10, Einheiten Rümmelsheim u. Windesheim
Gemäß Beschluss des Verbandsgemeinderates wurde die Kommunalberatung Reinland-Pfalz beauftragt, die Beschaffung von zwei Löschgruppenfahrzeugen 10 (LF 10) für die Freiwilligen Feuerwehren Rümmelsheim und Windesheim auszuschreiben. Die Maßnahme wurde durch die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz im Rahmen eines offenen Verfahrens dem Wettbewerb unterstellt. Acht Firmen haben die Vergabeunterlagen mittels registrierter Downloads bei der Vergabeplattform angefordert und wurden damit zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Einreichungstermin am 07.05.2024, 9:00 Uhr, lagen der Verhandlungsleitung zwei elektronische Angebote vor. Die Angebote entsprachen beide den ausgeschriebenen Anforderungen. Die Bindefrist endet am 14.06.2024. Die Fa. Wiss GmbH & Co. KG Feuerwehrfahrzeuge hat das wirtschaftlichste Angebot für den Lieferauftrag vorgelegt. Angebotssumme (brutto): 956.464,88 € (entspricht 478.232,44 € pro Fahrzeug). Die Bietereignung kann bestätigt werden. Zuschlagskriterien waren der Preis (85 %) und der Erfüllungsgrad der Leistungsbeschreibung (15 %). Im Rahmen der Haushaltsplanung wurden für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 Mittel von jeweils 430.000,00 € vorgesehen. Die Lieferzeit beträgt laut Angebot 30 Monate. Seitens der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion wurde mit Schreiben vom 18.04.2023 ein Landeszuschuss von 75.000,00 € pro Fahrzeug in Aussicht gestellt und der vorzeitigen Beschaffung zugestimmt.
Beschluss:
Die Verwaltung empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, den Lieferauftrag an die Wiss GmbH & Co. KG Feuerwehrfahrzeuge aus Herbolzheim gemäß Angebot vom 02.05.2024 zu einem Gesamtbetrag von 956.464,88 € zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 9 Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gemäß § 94 Abs. 3 GemO.
Beschluss: Der Verbandsgemeinderat beschließt die Annahme der Spende. Die Anzeige an die Aufsichtsbehörde (Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Kommunalaufsicht) erfolgt durch die VG.
TOP 10 Resolution 75 Jahre Grundgesetz
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Resolution.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 11 Breitbandausbau im Landkreis Bad Kreuznach Weiße-Flecken-Programm (6. Fördercall)
Beigeordneter Dr. Jochen Coutandin informiert den Rat über den Breitbandausbau im Landkreis Bad Kreuznach (6. Fördercall).
Die Fragen der Ratsmitglieder werden beantwortet.
TOP 12 Mitteilungen und Anfragen
Bürgermeister Cyfka dankt den Feuerwehren aus der Verbandsgemeinde für die Einsätze in den Hochwassergebieten Zweibrücken und Kirner Land.
Am 06.05.2024 wurde der Haushalt der Verbandsgemeinde durch die Kommunalaufsicht genehmigt.
Bürgermeister Cyfka informiert über das Schreiben des Kommunalen Arbeitgeberverband in Bezug auf die Prognose zur Entwicklung der Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Kommunen für die Jahre 2024 bis 2028.
Bis dato wurden ca. 5.200 Briefwahlanträge durch die Verwaltung bearbeitet und versendet. Die Beantragung erfolgte überwiegend online.
Am kommenden Sonntag um 14.00 Uhr findet die Podiumsdiskussion des Jugendrates im ev. Gemeindehaus in Windesheim statt.