Gemäß § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung erfolgen öffentliche Bekanntmachungen in einer Zeitung.
Der Verbandsgemeinderat entscheidet durch Beschluss, in welcher Zeitung die Bekanntmachungen erfolgen; dieser Beschluss ist in der bisherigen Bekanntmachungsform öffentlich bekannt zu machen.
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 03.07.24 beschlossen, öffentliche Bekanntmachungen im Mitteilungsblatt „Das Rathaus“ bekanntzumachen.