Gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung liegt der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung, Naheweinstraße 80, 55450 Langenlonsheim, Zimmer 34, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung, Naheweinstraße 80, 55450 Langenlonsheim oder elektronisch an rathaus@vg-ls.de zu richten. Der Verbandsgemeinderat wird vor dem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.