In seiner Sitzung am 03.11.2021 hat der Verbandsgemeinderat den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg, Teilbereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Langenlonsheim, zur Darstellung einer Wohnbaufläche in der Gemarkung Bretzenheim gefasst. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg (Ausgabe 3, 21.01.2022).
Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt, da die Ortsgemeinde Bretzenheim beabsichtigt, das Gebiet der ehemaligen Orthenberger Mühle zu überplanen. Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan verfolgt demnach das Ziel, die gegenwärtig vorhandenen funktionslosen Ruinen wiederaufzubauen und anschließend Arten baulicher Nutzungen zuzuführen, die grundsätzlich in einem Allgemeinen Wohngebiet im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauNVO gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 BauNVO allgemein zulässig sind.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg, Teilbereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Langenlonsheim, ist für das betreffende Gebiet eine landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Da der Bebauungsplan nach § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde zu entwickeln ist, muss eine Änderung desselben im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) erfolgen und das betroffene Gebiet als Wohnbaufläche dargestellt werden.
Nachdem der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 02.07.2025 über die während der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 4 Abs. 1 und 3 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen beraten und in gleicher Sitzung den Beschluss zur förmlichen Auslegung des Bebauungsplanes nach § 3 Abs. 2 BauGB gefasst hat, werden die Entwürfe des Flächennutzungsplanverfahrens nunmehr im Zeitraum vom
28.07.2025 bis einschließlich 27.08.2025
auf der Homepage der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg unter:
https:///www.langenlonsheim-stromberg.de/verbandsgemeinde-langenlonsheim-stromberg/verwaltung-politik/bauleitplanung/
veröffentlicht.
Zudem liegen die Entwurfsunterlagen des Flächennutzungsplanverfahrens während der Büroöffnungszeiten von montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, ansonsten nach telefonischer oder schriftlicher Terminvereinbarung, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim-Stromberg, Verwaltungsstelle Stromberg, Warmsrother Grund 2, 55442 Stromberg, Büro 24, (Ansprechpartner: Marvin Hilkert, Telefon: 06724 9333 55) zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Darüber hinaus erfolgt eine entsprechende Veröffentlichung auf dem Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz.
Während der vorgegebenen Frist besteht die Möglichkeit zu der beabsichtigten Planung Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme ist schriftlich einzureichen. Hierbei besteht die Möglichkeit einer Abgabe auf elektronischem Weg an: m.hilkert@vg-ls.de oder rathaus@vg-ls.de.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass später eingehende Stellungnahmen bei der Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind darüber hinaus verfügbar und werden ebenfalls ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB):
(1) Umweltbericht / Grünordnungsplan – Büro ISU Bitburg | Stand: Juni 2025
| a) | Umweltbericht (Teil 2 der Begründung) mit allen gemäß der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu beschreibenden und zu bewertenden Inhalten |
| b) | Grünordnungsplan – Biotop und Nutzungstypenplan |
| c) | Biotop- und Nutzungstypenplan – Externe Kompensation | Gemarkung Traisen, Flur 4, Flurstück 195. |
(2) Bisher eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogenen Informationen:
| a) | Kreisverwaltung – Umwelt und Naturschutz, Ref. 63 (Untere Naturschutzbehörde) |
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| - Verweis auf Stellungnahme aus dem parallellaufenden Bebauungsplanverfahren. Hier wurde auf das Fehlen von umweltbezogenen Unterlagen (wie z.B. NATURA-2000 Vorprüfung, Umweltbericht, Eingriffsvermeidung/-minimierung) verwiesen. Diese Punkte wurden bereits beachtet und auf Ebene des Bebauungsplanes kommentiert. |
| b) | Kreisverwaltung – Umwelt und Naturschutz, Ref. 63 (Untere Wasserbehörde) |
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| Auch hier wurde auf die Stellungnahme aus dem parallellaufenden Bebauungsplanverfahren verwiesen. Es wurden |
| - | Hinweise auf Gebietsentwässerung |
| - | Verweis auf das gesetzlich festgesetzte Überschwemmungsgebiet |
| - | Hinweise auf Uferbewuchs |
| - | Verweis auf Zone III des Trinkwasserschutzgebiets |
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| gegeben, die ebenfalls im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens bereits kommentiert und teilweise eingearbeitet wurden. |
| c) | Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz |
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| - Hinweise zur Oberflächenwasserbewirtschaftung, Schmutzwasserbeseitigung, Wasserwirtschaft, Starkregenvorsorge, Grundwasserschutz, |
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| - Verweis auf das gesetzlich festgesetzte Überschwemmungsgebiet |
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| - Verweis auf Wasserschutzzone III |
| (3) Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut … | |
| a) | Menschen und menschliche Gesundheit finden sich in (1), (2b), |
| b) | Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt finden sich in (1), (2b), (2c) |
| c) | Boden finden sich in (1), |
| d) | Wasser finden sich in (1), (2b), (2c), |
| e) | Landschaft finden sich in (1), |
| f) | Kultur- und sonstige Sachgüter finden sich in (1), |