Sind Sie ausreichend gegen Rückstau gesichert? Starkregenereignisse aber auch Störungen sowie der Kanalbetrieb können zu Rückstau innerhalb der Kanalisation führen. Demnach hat sich jeder Grundstückseigentümer, der unterhalb der Rückstauebene liegt, ausreichend gegen Rückstau zu sichern.
Die kürzlich auftretenden Starkregenereignisse haben wieder gezeigt, wie wichtig es ist, sich ausreichend gegen Rückstau zu sichern. Die betroffenen Grundstückseigentümer denken oft, dass hier die Verbandsgemeindewerke versagt haben mit Argumenten wie z. B. „Die Kanäle sind viel zu klein dimensioniert“, „Die Kanäle liegen nicht tief genug“, „Seit das Neubaugebiet errichtet wurde, laufen immer unsere Keller voll“ oder „Seit an der Mischwasserentlastungsanlage Umbauarbeiten vorgenommen wurde, haben wir Probleme!“.
Ungleich ob Starkregenereignis, Betriebsstörung (Verstopfungen, Ausfall von Pumpen etc.) sowie auch der Kanalbetrieb (Reinigung, Sanierung etc.), diese können alle zu Rückstau innerhalb des Hauptkanals sowie der Hausanschlussleitungen führen. Demnach sind gemäß den gesetzlichen Vorgaben sowie der allgemeinen Entwässerungssatzung die Grundstückseigentümer zur Absicherung gegen Rückstau unterhalb der Rückstauebene verpflichtet. Des Weiteren ist der Grundstückseigentümer zur Errichtung einer Hebeanlage verpflichtet, sofern kein ausreichendes Gefälle zwischen dem Gebäude und des Hauptkanals zum rückstaufreien Abfluss besteht. Noch einmal! Der Kanal darf bis zur Straßenoberkante einstauen (Rückstauebene!). Wollten die Verbandsgemeindewerke die Kanalisation für alle erdenklichen Starkregenereignisse dimensionieren, würden die Rohre der Kanalisation so groß und teuer werden, dass die Bürger, die sie ja über Abwassergebühren mit bezahlen müssen, unvertretbar belastet würden.
Bei der Wahl der Rückstausicherung sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie die Regelwerke zu beachten. Die Art der Rückstausicherung ist maßgebend nach Art des Abwassers, demnach sind für Niederschlagswasser einfache Rückstauklappen ausreichend, wobei bei fäkalienhaltigem Abwasser automatische Rückstauverschlüsse (meist strombetrieben) erforderlich werden. Für den Einbau sowie die Wartung ist jeder Grundstückseigentümer verantwortlich.
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