Vor dem Antritt einer Auslandsreise sollte man seine Ausweisdokumente auf die Gültigkeit prüfen. Diese müssen vor Reiseantritt in manchen Ländern noch eine Gültigkeit von mehreren Monaten haben. Bitte erkundigen Sie sich über die Länderinformation des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland über das Land, in das Sie reisen wollen.
Nähere Informationen erhalten Sie über (https://www.auswaertiges-amt.de/de/).
Bitte planen Sie die Beantragung der neuen Dokumente rechtzeitig.
Eine Verlängerung der alten Dokumente ist nicht mehr möglich.
Bitte beachten Sie außerdem, dass nur biometrische Passbilder die Grundlage einer eindeutigen Identifikation Ihrer Person gewährleisten. Das Passbild darf nicht älter als ein halbes Jahr sein und muss farbig sein.
Für die Beantragung der Ausweisdokumente müssen Sie persönlich bei uns vorstellig werden.
Ab dem 10. Lebensjahr müssen Kinder selbst unterschreiben.
Ebenso ist zu beachten, dass vorläufige Ausweisdokumente nicht von allen Staaten anerkannt werden. Vergewissern Sie sich vor Reiseantritt, ob der Staat, in den Sie einreisen möchten, diese vorläufigen Dokumente akzeptiert.
Bitte beachten Sie, dass ein vorläufiger Reisepass und Personalausweis nur in absoluten Eilfällen beantragt werden soll. Ein vorläufiger Personalausweis wird nur in Verbindung mit der Beantragung eines endgültigen Personalausweises ausgestellt.
Die Bearbeitung und Ausstellung der vorläufigen Ausweisdokumente erfolgt sofort.
Für Reisen ins Nicht-EU Ausland wird ein Reisepass benötigt, für Reisen innerhalb der EU genügt der Personalausweis.
Kinderreisepässe sind seit 2024 abgeschafft worden, fortan wird ein herkömmlicher Reisepass benötigt. Sollte Ihr Kinderreisepass noch gültig sein, kann damit verreist werden.
Bitte beachten Sie, dass Kinder bei der Antragsstellung des Reisepasses dabei sein müssen, zudem bedarf es der Zustimmung beider Sorgeberechtigten, ggf. Sorgerechtsbescheinigung.
Beantragung endgültiger Ausweisdokumente
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