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Das Rathaus - MTB d VG Langenlonsheim-Stromberg
Ausgabe 32/2024
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Das Problem mit der Blauschönung:

Liebe Winzerinnen und Winzer,

immer wieder haben wir auf unseren Abwasserreinigungsanlagen Probleme durch die unerlaubte Einleitung von Abwässern mit enthaltener Blauschönung. Wie auf dem Bild gut zu erkennen, hat Blauschönung ein stak blau grau färbende Wirkung, diese macht es leicht eine Einleitung zu erkennen.

Was genau ist Blauschönung?

Blauschönung kommt vor allem im Weinbau zum Einsatz. Sie befreit Wein von unerwünschten metallischen Stoffen wie zum Beispiel Eisen, Kupfer und Zink. Bei der Filtration des Weines mit Blauschönung entsteht ein Trub (Filtermasse aus gebunden Stoffen mit Blauschönung), welcher sich absetzt und später hinaus gefiltert wird.

Bei diesem Trub handelt es sich um Sondermüll, dieser muss dementsprechend entsorgt werden. Das beim Reinigen der Filter der Trub oder Teile davon, mit dem Waschwasser in die Kanalisation gerät ist zwingend zu vermeiden.

Welche Auswirkungen sind möglich?

Wenn das in der Blauschönung enthaltene Cyanid, sowie die im Trub enthaltenen Schwermetalle über die Kanalisation in die Kläranlage oder schlimmer durch ein Regenereignis über ein Regenentlastungsbauwerk direkt ins offene Gewässer / Vorfluter gelangt, kann es zu schweren Schäden an den Mikroorganismen der Abwasserreinigungsanlage sowie der Natur kommen. Dies möchten wir doch alle nicht, oder?

Neben den genannten immensen Schäden kann es zusätzlich zu hohen Kosten kommen. Um dies zu vermeiden, bitten wir die Betriebe welche noch Blauschönung nutzen, die Arbeitsabläufe zu überprüfen. Es ist für die Umwelt zwingend nötig sicher zu stellen, dass Blauschönung oder Teile des Trubs nicht in die Kanalisation oder unsere Gewässer gelangt. Bitte berücksichtigen Sie, dass wir diese Art von Einleitungen auch am Wochenende oder Feiertage nachvollziehen können und Verstöße entsprechen ahnden werden!