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Das Rathaus - MTB d VG Langenlonsheim-Stromberg Ausg Langenlonsheim
Ausgabe 33/2022
Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen
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Aus der Sitzung des Ausschusses für Schulen und Jugend der Verbandsgemeinde vom 28.06.2022

1. Erweiterung der Trollbachschule Grundschule Rümmelsheim

Beigeordneter Dapper teilte dem Ausschuss für Schulen und Jugend mit, dass der Verbandsgemeinderat im Juli 2022 abschließend über die Erweiterung der Trollbachschule Grundschule Rümmelsheim entscheidet.

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hatte zuerst einen Bedarf von vier Klassenräumen ermittelt und für förderfähig erklärt. Im laufenden Genehmigungsverfahren wurde von der ADD eine Neuberechnung vorgenommen und ein Bedarf von sechs Klassenräumen ermittelt, die auch bezuschusst werden. Daraufhin wurden die Baupläne noch einmal überarbeitet.

Beigeordneter Dapper stellte dem Ausschuss die aktualisierten Baupläne vor. Wenn der Verbandsgemeinderat im Juli den Plänen zustimmt, werden diese zur Genehmigung weitergeleitet. Es wird mit einer Förderung von 50 - 60 % gerechnet. Die Gestaltung des Außengeländes wird ebenfalls neu geplant und mit der Ortsgemeinde wird eine Vereinbarung zur Nutzung des Spielplatzes getroffen.

2. Sachstandsbericht: Erweiterung der Grundschule Langenlonsheim

Beigeordneter Dapper berichtete, dass verschiedene Alternativen geprüft wurden. Es gibt nur die Möglichkeit in Kooperation mit der Ortsgemeinde Langenlonsheim ein neues Gebäude entstehen zu lassen. Die Erweiterung der Grundschule Langenlonsheim soll im Bereich der Gemeindehalle Langenlonsheim erfolgen. Das Architekturbüro Bott plant die Erweiterung und wird in den nächsten 14 Tagen erste Skizzen vorlegen.

3. Namensgebung der Grundschule Langenlonsheim

Das Kollegium der Grundschule Langenlonsheim hat vorgeschlagen der Grundschule Langenlonsheim den Namen „Grundschule am Sonnenberg“ zu verleihen.

Nach § 91 Abs. 5 Schulgesetz (SchulG) verleiht der Schulträger jeder Schule eine Bezeichnung, in der die Schulart und die Schulsitzgemeinde anzugeben sind. In der Bezeichnung kann ein Zusatz, insbesondere ein Name, aufgenommen werden.

Der Schulausschuss soll nach § 48 Abs. 2 SchulG vor allen wesentlichen Beschlüssen und Maßnahmen der Schule gehört werden. Vor der Verleihung einer Bezeichnung oder Änderung der Bezeichnung der Schule ist mit ihm nach § 48 Abs. 3 Nr. 2 SchulG das Benehmen herzustellen.

Das Benehmen ist auch nach § 40 Abs. 5 Nr. 4 SchulG mit dem Schulelternbeirat herzustellen.

Der Schulausschuss und der Schulelternbeirat der Grundschule Langenlonsheim haben dem Vorschlag des Kollegiums jeweils am 11.03.2022 einstimmig zugestimmt.

Der Ausschuss für Schulen und Jugend empfahl dem Verbandsgemeinderat einstimmig, der Grundschule Langenlonsheim den Namen

Grundschule am Sonnenberg

Langenlonsheim

zu verleihen und die Anschrift zu ändern.

4. Mittagsverpflegung für die Betreuende Grundschule Bretzenheim

Die Mittagsverpflegung für die Schuljahre 2022/2023 und 2023/2024 inklusive Servicekraft, mit der Option der Verlängerung um weitere zwei Schuljahre, wurde beschränkt ausgeschrieben. Es wurde eine Leistungsbeschreibung erstellt und drei Caterer um Abgabe eines Angebots gebeten.

Der Ausschuss für Schulen und Jugend empfahl dem Verbandsgemeinderat einstimmig, dem Anbieter 2 den Auftrag für die Lieferung der Mittagsverpflegung und Servicekraft für 2 Stunden täglich, zum Preis von 5,20 € pro Mittagessen, zu erteilen.

5. Betreuende Grundschulen;

Elternbeiträge für Kinder aus schutzbedürftigen Familien

Der Ausschuss für Schulen und Jugend beschloss einstimmig, Kinder aus schutzsuchenden Familien bis zu den Sommerferien von der Zahlung der monatlichen Elternbeiträge für den Besuch der Betreuenden Grundschule freizustellen. Im Schuljahr 2022/2023 soll eine erneute Beratung erfolgen.

6. Mitteilungen und Anfragen

Landesprogramm „Medienkompetenz macht Schule“

Die Grundschulen Schweppenhausen, Dörrebach/Seibersbach und Stromberg haben sich für das Landesprogramm „Medienkompetenz macht Schule“ beworben. Sie profitieren im Schuljahr 2022/2023 von einer technischen Ausstattung im Wert von bis zu 7.500,00 €. Außerdem erhalten sie eine individuelle und gezielte Unterstützung in Form von regionalen Fortbildungsangeboten und überregionalen Ansprechpartnern. Es erfolgen keine finanziellen Zuwendungen. Alle Ausrüstungsgegenstände gehen nach Übergabe in das Eigentum der Schule bzw. des Schulträgers über und sind dort zu inventarisieren.

Die Grundschulen Bretzenheim, Guldental, Langenlonsheim und Rümmelsheim haben bereits im Schuljahr 2020/2021 am Landesprogramm „Medienkompetenz macht Schule“ teilgenommen.

Leihgeräte für Lehrkräfte

Den Lehrkräften der Grundschulen werden leihweise mobile Endgeräte (Laptop und iPad) zur Verfügung gestellt. Die Grundschulen wurden gebeten dem Schulträger bis zu den Sommerferien die Anzahl der Lehrkräfte mitzuteilen, damit im Bedarfsfall noch Endgeräte nachbestellt werden können.

Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“

Im Jahr 2021 wurden dem Land Rheinland-Pfalz finanzielle Mittel für das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ zur Verfügung gestellt. Sie sollen zusätzlich Maßnahmen für junge Menschen zur Aufarbeitung und Verbesserung der durch die Pandemie entstandenen psychischen, sozialen, mentalen, körperlichen oder inhaltlichen Defizite ermöglichen.

Unsere sieben Grundschulen haben bereits Mittel aus dem Landesprogramm erhalten.

Die finanziellen Mittel, die dem Landkreis Bad Kreuznach zur Verfügung stehen, sind noch nicht ausgeschöpft, so dass von den Grundschulen bis einschließlich 09.09.2022 Restmittel für weitere tolle Projekte beantragt werden können. Die Grundschulen werden jeweils einen weiteren Antrag stellen.

Weitere Informationen zu den örtlichen Gremien sowie die Beratungen und Entscheidungen erhalten Sie im Rats- und Bürgerinformationssystem unter www.langenlonsheim.de